Die Fachstelle „Behinderte Menschen im Beruf“ unterstützt Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, die schwerbehinderte Menschen und Gleichgestellte beschäftigen. Außerdem berät, fördert und unterstützt sie Schwerbehinderte und Gleichgestellte, die sich im Berufsleben befinden. Für Betriebsräte und Schwerbehindertenvertretungen ist sie ein wichtiger Ansprechpartner. Die Stadt Lippstadt bietet eigene Hilfsangebote an.
Schwerbehinderte im Sinne des Sozialgesetzbuches (SGB IX) sind Menschen mit einem Grad der Behinderung von wenigstens 50 Prozent. Gleichgestellte haben einen Grad der Behinderung von weniger als 50 Prozent, aber mindestens 30 Prozent.
Die Kernkompetenzen der Fachstelle sind:
- Beratung, Betreuung und Unterstützungsmaßnahmen mit dem Ziel der Arbeitsplatzsicherung,
- Begleitende finanzielle Hilfen für Arbeitgeber und für schwerbehinderte Menschen im Berufsleben zur behindertengerechten Gestaltung von Arbeitsplätzen und zum Ausgleich behinderungsbedingter Nachteile,
- Durchführung des Kündigungsschutzverfahrens gemäß Sozialgesetzbuch IX. Dazu gehören: Anhörung des schwerbehinderten Menschen, Durchführung der Kündigungsverhandlung unter Einbeziehung aller beteiligten Partner, Berichterstattung an den Landschaftsverband Westfalen-Lippe, Inklusionsamt Arbeit in Münster.
Sozialgesetzbuch IX
- Feststellungsbescheid oder Gleichstellungsbescheid der Agentur für Arbeit
- Schwerbehindertenausweis
- Für Arbeitgeber: Antragsformular Begleitende Hilfen
Hängt vom Einzelfall ab.
- Landschaftsverband Westfalen-Lippe - Überblick über mögliche Hilfen
- Integrationsämter - Leistungen für Schwerbehinderte und Arbeitgeber
- Bundesministerium für Arbeit und Soziales - Leistungen und weitere Infos
- Bundesagentur für Arbeit - Leistungen und Förderung von schwerbehinderten Menschen
- Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes NRW - Infos zur Behindertenpolitik des Landes NRW
- Deutsche Rentenversicherung Westfalen - Leistungen, Rehabilitation, Rente und Beratungsstellen
- Deutsche Rentenversicherung Bund - medizinische und berufliche Rehabilitation und mehr
- Institut für Arbeitswissenschaft der TU Darmstadt (IAD) - Beiträgen zum Thema Arbeitsergonomie/ Arbeitsschutz
- REHADAT - Informationssystem zur beruflichen Rehabilitation und Integration von Behinderten in die Arbeitswelt
- Projekts IMBA - Integration von Menschen mit Behinderungen in die Arbeitswelt
- Antrag begleitende Hilfen
Kornelia
Kerstin
Kreishaus
Montag
08:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Dienstag
07:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Donnerstag
08:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Freitag
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
- kornelia.kerstin@kreis-soest.de
Fachstelle "Behinderte Menschen im Beruf"
Die Fachstelle „Behinderte Menschen im Beruf“ unterstützt Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, die schwerbehinderte Menschen und Gleichgestellte beschäftigen. Außerdem berät, fördert und unterstützt sie Schwerbehinderte und Gleichgestellte, die sich im Berufsleben befinden. Für Betriebsräte und Schwerbehindertenvertretungen ist sie ein wichtiger Ansprechpartner. Die Stadt Lippstadt bietet eigene Hilfsangebote an.
Schwerbehinderte im Sinne des Sozialgesetzbuches (SGB IX) sind Menschen mit einem Grad der Behinderung von wenigstens 50 Prozent. Gleichgestellte haben einen Grad der Behinderung von weniger als 50 Prozent, aber mindestens 30 Prozent.
Die Kernkompetenzen der Fachstelle sind:
- Beratung, Betreuung und Unterstützungsmaßnahmen mit dem Ziel der Arbeitsplatzsicherung,
- Begleitende finanzielle Hilfen für Arbeitgeber und für schwerbehinderte Menschen im Berufsleben zur behindertengerechten Gestaltung von Arbeitsplätzen und zum Ausgleich behinderungsbedingter Nachteile,
- Durchführung des Kündigungsschutzverfahrens gemäß Sozialgesetzbuch IX. Dazu gehören: Anhörung des schwerbehinderten Menschen, Durchführung der Kündigungsverhandlung unter Einbeziehung aller beteiligten Partner, Berichterstattung an den Landschaftsverband Westfalen-Lippe, Inklusionsamt Arbeit in Münster.
Downloads
Links
- Landschaftsverband Westfalen-Lippe - Überblick über mögliche Hilfen
- Integrationsämter - Leistungen für Schwerbehinderte und Arbeitgeber
- Bundesministerium für Arbeit und Soziales - Leistungen und weitere Infos
- Bundesagentur für Arbeit - Leistungen und Förderung von schwerbehinderten Menschen
- Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes NRW - Infos zur Behindertenpolitik des Landes NRW
- Deutsche Rentenversicherung Westfalen - Leistungen, Rehabilitation, Rente und Beratungsstellen
- Deutsche Rentenversicherung Bund - medizinische und berufliche Rehabilitation und mehr
- Institut für Arbeitswissenschaft der TU Darmstadt (IAD) - Beiträgen zum Thema Arbeitsergonomie/ Arbeitsschutz
- REHADAT - Informationssystem zur beruflichen Rehabilitation und Integration von Behinderten in die Arbeitswelt
- Projekts IMBA - Integration von Menschen mit Behinderungen in die Arbeitswelt
Notwendige Unterlagen
- Feststellungsbescheid oder Gleichstellungsbescheid der Agentur für Arbeit
- Schwerbehindertenausweis
- Für Arbeitgeber: Antragsformular Begleitende Hilfen
Bearbeitungsdauer
Hängt vom Einzelfall ab.
Rechtsgrundlagen
Sozialgesetzbuch IX