Anja
Thielker
Kreishaus
Montag
08:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Dienstag
07:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Donnerstag
08:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Freitag
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
- anja.thielker@kreis-soest.de
Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge
Das Kreisjugendamt kümmert sich um junge Flüchtlinge, die ohne ihre Eltern aus Krisengebieten der ganzen Welt nach Deutschland gekommen sind und bei ihrer Einreise das 18. Lebensjahr noch nicht erreicht haben. Den jungen Menschen wird insbesondere ein Heim gegeben und der weitere Lebensweg geplant. Ein Vormund setzt sich für ihre Rechte ein und übt anstatt der Eltern das Sorgerecht aus.
Die jungen Menschen können so in Deutschland zur Ruhe kommen, ihre Fluchtgeschichte aufarbeiten und Entscheidungen für ihr zukünftiges Leben treffen. So wird zum Beispiel gemeinsam erarbeitet
- ob und wie ein Asylantrag gestellt werden soll,
- welche Entwicklungsschritte zum Erwachsenwerden noch zu gehen sind,
- wie der zukünftige Lebensweg aussehen soll
- und wo es noch Unterstützungsbedarf gibt.
Sofern traumatische Erlebnisse zu psychischen und physischen Beeinträchtigungen führen, wird den jungen Menschen professionelle Hilfe angeboten.
Das Erlernen der deutschen Sprache steht von Anfang an im Mittelpunkt. Weitere Schwerpunkte bei der Unterstützung sind kulturelles Lernen, die Orientierung im Sozialraum und das Einfinden in eine Tagesstruktur. Dabei spielt der Besuch einer Schule eine wichtige Rolle.
Das Kreisjugendamt hält sich bei seiner Arbeit an die Empfehlungen der Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter.
Rechtsgrundlagen
- Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen. Unabhängig von Herkunft, Religion und Geschlecht haben alle in Deutschland lebenden Kinder, Jugendliche und Heranwachsende dieselben Rechte.
- Die wichtigsten Schutzmaßnahmen sind die Inobhutnahme nach §§ 42 und 42a Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII) und die Bestellung eines Vormundes nach den §§ 1693, 1773 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).
- Gesetz zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher vom 28.10.2015 (BGBl. I S. 1802)