Bianca
Middeldorf
Kreishaus
Montag
08:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Dienstag
07:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Donnerstag
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Freitag
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- bianca.middeldorf@kreis-soest.de
Jugendleiter/In-Card
Die Jugendleiter/In-Card (JuLeiCa) ist eine bundesweit einheitliche Karte, mit der sich ehrenamtlich Tätige in der Kinder- und Jugendarbeit gegenüber öffentlichen Stellen ausweisen können. Gleichzeitig ist die Karte eine Anerkennung für das ehrenamtliche Engagement, mit der man viele Vergünstigungen erhalten kann. Beantragen kann die JuLeiCa jeder in der Jugendarbeit ehrenamtlich Tätige sowie neben- und hauptamtliche Jugendleiterinnen und Jugendleiter.
Folgende Voraussetzungen müssen mindestens erfüllt sein, um eine JuLeiCa erhalten zu können:
- Ehrenamtliche Tätigkeit im Sinne des § 73 SGB VIII für einen Träger der freien Jugendhilfe oder für einen Träger der öffentlichen Jugendhilfe
- Teilnahme an einem Erste Hilfe Lehrgang (16 Unterrichtseinheiten)
- Teilnahme an einer Jugendgruppenleiterschulung mit einem Mindestumfang von 35 Zeitstunden (entsprechend 40 Schulungseinheiten)
In der Jugendgruppenleiterschulung werden mindestens folgende praktischen und theoretischen Kenntnisse vermittelt:
- Aufgaben und Funktionen des Jugendleiters/der Jugendleiterin und Befähigung zur Leitung von Gruppen,
- Ziele, Methoden und Aufgaben der Jugendarbeit,
- Rechts- und Organisationsfragen der Jugendarbeit,
- psychologische und pädagogische Grundlagen für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen,
- Gefährdungstatbestände des Jugendalters und Fragen des Kinder- und Jugendschutzes.
- Darüber hinaus wird empfohlen, aktuelle Themen des Jugendalters und der Jugendarbeit wie Partizipation, Geschlechterrollen und Gender Mainstreaming, Migrationshintergrund und interkulturelle Kompetenz, internationaler Jugendaustausch und auch verbandsspezifische Themen zum Bestandteil von Ausbildungsstandards zu machen.
(aus Standards zur JuLeiCa, Juleica.de)
Eine JuLeiCa ist maximal drei Jahre gültig und nur solange, wie die Tätigkeit ausgeübt wird. Für eine Verlängerung muss die Teilnahme an einer oder mehrerer Fortbildungsveranstaltungen (Aufbauschulungen) im Umfang von mindestens acht Zeitstunden (entsprechend zehn Schulungseinheiten) nachgewiesen werden.
Schulungen
Die Fachberatung Jugendbildung und Jugendförderung ist Ihnen gerne bei der Vermittlung von Schulungsangeboten zum Erwerb der JuLeiCa behilflich. Bei weiteren Fragen stehen Ihnen die unten genannten Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner gerne zur Verfügung.
Notwendige Unterlagen
- Bescheinigung Erste-Hilfe-Lehrgang
- Bescheinigung Jugendgruppenleiterschulung
Bearbeitungsdauer
Hängt vom Einzelfall ab.