Bianca
Middeldorf
Kreishaus
Montag
08:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Dienstag
07:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Mittwoch
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Donnerstag
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Freitag
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- bianca.middeldorf@kreis-soest.de
Jugendberufshilfe
Die Jugendberufshilfe wendet sich an junge Menschen bis zum 27. Lebensjahr, denen im Anschluss an die Schule ein unmittelbarer Übergang in ein Ausbildungs- oder Beschäftigungsverhältnis nicht gelingt. Ihnen werden Unterstützungsmöglichkeiten angeboten, die die schulische und berufliche Integration in die Arbeitswelt sowie die soziale Integration fördern.
Um entsprechende Angebote zu entwickeln und vorzuhalten, arbeiten Schulen, Bundesagentur für Arbeit, Träger von betrieblicher und außerbetrieblicher Ausbildung und die Jugendhilfe des Kreises Soest eng zusammen.
Das Ziel ist es, die individuellen Voraussetzungen junger Menschen für einen möglichst störungsfreien Übergang von der Schule in die Arbeitswelt zu gestalten. Dazu sollen soziale Benachteiligungen und individuelle Beeinträchtigungen abgebaut werden. Soziale Benachteiligungen können beispielsweise auf geschlechtsspezifischer oder ethnischer Diskriminierung beruhen. Individuelle Beeinträchtigungen können ihre Ursache in Sucht, Straffälligkeit, Obdachlosigkeit oder auch einer Lernbehinderung haben.
Notwendige Unterlagen
Mit dem Träger zu klären.
Bearbeitungsdauer
Hängt vom Einzelfall ab.
Rechtsgrundlagen
§ 13 SGB VIII