#ED1B24
Telefonhörer. © Flaticon
Kontakt
Picto Termin. © Flaticon
Termin vereinbaren
© Flaticon
Öffnungszeiten
Picto Onlineservices. © Flaticon
Online-Services
Visitenkarte. © Flaticon
Ansprechpartner
Pictogramm Bürgerservice. © Flaticon
Bürgerservice
  • Auto & Verkehr

    • Zurück
    • Auto

    • Online-Termin vereinbaren

    • Wunschkennzeichen

    • Fahrzeug online anmelden, ummelden, abmelden

    • Zulassung neues Fahrzeug

    • Umtausch Fahrerlaubnis

    • Außerbetriebsetzung

    • Alle Themen

    • Verkehr

    • Parkausweis Schwerbehinderte

    • Geschwindigkeitsüberwachung

    • Fahrverbot

    • Alle Themen

  • Familie & Bildung

    • Zurück
    • Familie

    • Kita-Portal

    • Elterngeld

    • Elternbeiträge

    • Kindertagespflege

    • Kindertageseinrichtungen

    • Alle Themen

    • Bildung

    • Schulamt

      • Zurück
      • Schulamt

      • Das Schulamt

      • Schulaufsichtsbeamte

      • Personalrat Grundschule

      • Sonderpädagogische Förderung

      • Herkunftssprachlicher Unterricht

      • Integration neu Zugewanderter

      • Offene Ganztagsschulen

      • Verkehrserziehung

      • Schulsport

      • Datenschützer

      • AO-SF-Gutachten

    • Schüler-BAföG

    • Medienzentrum

      • Zurück
      • Medienzentrum

      • Übersicht

      • Verleih

      • Wettbewerbe

      • Angebote für Kitas

      • Angebote für Schulen

      • Medienscouts

      • Videos und Downloads

      • Team

    • Schulpsychologische Beratungsstelle

    • Alle Themen

  • Soziales & Gesundheit

    • Zurück
    • Soziales

    • Schwerbehindertenangelegenheiten

    • Bildungs- und Teilhabepaket

    • Unterkunftskosten

    • Schulbegleitung

    • Kommunales Integrationszentrum

    • Alle Themen

    • Gesundheit

    • Lebensmittelberufe

    • Psychische Gesundheit

    • Selbsthilfegruppen

    • Amtsärztlicher Dienst

    • Betreuungsbehörde und Vorsorgevollmachten

    • Alle Themen

  • Bauen & Kataster

    • Zurück
    • Bauen

    • Baugenehmigung

    • Bauantrag online

    • Bauvoranfrage

    • Baulasteneintragung

    • Wohnberechtigungsschein

    • Alle Themen

    • Kataster

    • Auszüge und Auskünfte

    • Grundstückswertermittlung

    • Amtlicher Lageplan

    • Geoportal

    • Topografische Karten

    • Alle Themen

  • Umwelt & Verbraucher

    • Zurück
    • Umwelt

    • Jagd

    • Fischerprüfung

    • Grundwasser

    • Gehölzaktion

    • Landschaftsplanung

    • Alle Themen

    • Verbraucher

    • Lebensmittelüberwachung und Verbraucherschutz

    • Tiergesundheit

    • Tierkrankheiten

    • Tierschutz

    • Alle Themen

  • Wirtschaft & Freizeit

    • Zurück
    • Wirtschaft

    • Breitbandausbau

    • Wirtschaftsförderung

    • Regionale 2025

    • Alle Themen

    • Freizeit

    • Veranstaltungen

    • Tourismus im Kreis Soest

    • Naturpark Arnsberger Wald

    • Sauerland-Waldroute

  • Sicherheit & Ordnung

    • Zurück
    • Sicherheit

    • Krisenfall

    • Bürgernotfunk

    • Rettungsdienst

    • Kreisleitstelle

    • Rettungszentrum

    • Alle Themen

    • Ordnung

    • Migration und Aufenthalt

    • Einbürgerung

    • Schornsteinfegerangelegenheiten

    • Alle Themen

  • Kreis & Politik

    • Zurück
    • Kreis

    • Stellenangebote

      • Zurück
      • Stellenangebote

      • Aktuelle Stellenangebote

      • Wir bieten

    • Ausbildung

      • Zurück
      • Ausbildung

      • Ausbildung und Studium
        beim Kreis Soest

      • Ausbildungsberufe

      • Bewerbungsverfahren

      • Das sagen die Azubis

      • Praktikum & Referendariat

    • Bürgerservice

    • Ausschreibungen

      • Zurück
      • Ausschreibungen

      • Beschafferprofil

      • Aktuelle Ausschreibungen

      • Beabsichtigte Ausschreibungen

      • Vergebene Aufträge

      • Bieterkartei

      • E-Angebot

    • Verwaltungsvorstand

    • Alle Themen

    • Politik

    • Landrätin

    • Kreistag

    • Kreistagsinformationssystem

    • Abgeordnete

      • Zurück
      • Abgeordnete

      • Abgeordnete

      • Landtag

      • Bundestag

      • Europaparlament

      • Landschaftsversammlung

      • Weitere Organisationen

    • Haushalt

    • Alle Themen

  • Öffnet Facebook
  • Öffnet Instagram
  • Öffnet Youtube
  1. Alle Themen Familie
  2. Adoptionsvermittlungsstelle
Vorlesen
Adoptionsvermittlungsstelle

Die Aufgabe der Gemeinsamen Adoptionsvermittlungsstelle des Kreises Soest (GAVS) ist es, ein liebevolles Zuhause für Kinder zu finden, die nicht bei ihren Eltern aufwachsen können. Hierfür berät sie Mütter und Eltern, die überlegen, ihr Kind zur Adoption freizugeben, genauso wie Einzelpersonen oder Paare, die gerne ein Kind adoptieren möchten. Außerdem hilft sie dabei, leibliche Verwandte wiederzufinden.

Durch Adoption wird ein Kind ohne Rücksicht auf die biologische Abstammung durch seine neuen Eltern angenommen. Dabei entsteht ein Eltern-Kind-Verhältnis mit allen Rechtsfolgen. In einem Informations- und Beratungsgespräch werden alle Themen zur Adoption angesprochen, zum Beispiel rechtliche Grundlagen und die möglichen Adoptionsformen wie Inkognito-, halboffene und offene Adoption. Außerdem informiert die GAVS über unterstützende Hilfen.

Die GAVS im Kreis Soest nimmt die Aufgaben für alle Jugendämter im Kreis Soest wahr. Dazu gehören neben dem Kreisjugendamt Soest die Städte Lippstadt, Soest und Warstein.

Adoptionswunsch

Für jedes Adoptivkind wird eine passende Familie gesucht. In Gesprächen und Seminaren erfahren die Fachkräfte der GAVS mehr über die Familie, ihre Lebenssituation und Motivation. Gleichzeitig werden die Familien vorbereitet. Mit anerkannten Auslandsvermittlungsstellen wird zusammengearbeitet. Es sind Wartezeiten von mehreren Jahren möglich. Eine Sicherheit auf Vermittlung eines Kindes kann nicht gegeben werden.

Voraussetzungen für die Bewerbung

Adoptierende müssen laut Gesetzgeber ein bestimmtes Alter erreicht haben, bevor sie einen Antrag stellen können. Für Paare gilt: Ein Partner muss mindestens 21 Jahre alt sein, der andere Partner mindestens 25 Jahre. Frauen oder Männer, die ohne einen Partner ein Kind adoptieren möchten, müssen mindestens 25 Jahre alt sein. Eine Altersobergrenze gibt es nicht. 

 Außerdem gibt es weitere Voraussetzungen: Eine Adoption ist zulässig, wenn sie dem Wohl des Kindes dient und ein Eltern-Kind-Verhältnis entsteht. Daher sollte das Alter der Adoptiv-eltern im Verhältnis zu den Kindern einem natürlichen Altersabstand entsprechen. Das Kind muss ökonomisch abgesichert aufwachsen können und die Familie ausreichenden Wohnraum haben. Mit einer ärztlichen Bescheinigung müssen Eltern dokumentieren, dass sie auch langfristig das Kind versorgen können. Im Strafregisterauszug dürfen keine Ein-tragungen vorhanden sein. Berufstätigkeit der Eltern und die Bedürfnisse des Kindes müssen aufeinander abgestimmt werden. Eine Adoption ist auch möglich, ohne verheiratet zu sein, aber nur für einen Partner.

Kind des Ehepartners adoptieren

Zwischen Annehmendem und Kind muss sich ein Eltern-Kind-Verhältnis entwickelt haben. Das Kind sollte über seinen Status aufgeklärt sein und von der Existenz des leiblichen Elternteils wissen. Dieser Elternteil muss in die Adoption einwilligen.

Eltern und Kinder wiederfinden

Ab dem 16. Lebensjahr haben Adoptierte die Möglichkeit, Informationen zu ihrer Herkunftsfamilie zu erhalten. Viele Eltern wiederum möchten wissen, wie sich das heranwachsende oder inzwischen erwachsene Kind entwickelt hat. Die GAVS hilft bei der Suche und bei der Kontaktaufnahme, berät und begleitet, vorausgesetzt, der oder die Adoptierte ist damit einverstanden.

Kontakt

Die Gemeinsame Adoptionsvermittlungsstelle des Kreis Soest (GAVS) berät die Mütter und Eltern, die überlegen, ihr Kind zur Adoption freizugeben, genauso wie Einzelpersonen oder Paare, die gerne ein Kind adoptieren möchten. Bei Fragen können Sie sich über das Kontaktformular unter den Links an die passende Ansprechperson wenden.

  • Ärztliche Bescheinigung
  • Polizeiliches Führungszeugnis
  • Einkommensnachweis

Die inländische Adoptionsvermittlung ist als Aufgabe der Jugendhilfe gebührenfrei. Es müssen nur die Kosten für Beglaubigungen, Führungszeugnisse und Notare gezahlt werden. Die Kosten einer Auslandsadoption sind unterschiedlich, da Dokumente wie Eignungsberichte und Urkunden im Regelfall übersetzt werden müssen. Darüberhinaus können je nach Herkunftsland und Verfahrensbesonderheiten weitere Kosten anfallen.

Hängt vom Einzelfall ab.

  • Kontaktformular zum Thema Adoption
  • Familien-Wegweiser - Infoportal des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
  • Bayrisches Landesjugendamt
  • LWL-Landesjugendamt Westfalen
  • Adoptionsvermittlungsgesetz - AdVermiG
  • Bürgerliches Gesetzbuch Annahme eines Kindes §§ 1741 ff.
  • Adoptionswirkungsgesetz AdWirkG
  • Haager Übereinkommen vom 25.5.1993
  • Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG)
  • Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der Freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG)
  •  
  • Adoption - Kontaktformular
https://www.kreis-soest.de/familie-soziales/familie/beratung/adoption/adoptionsvermittlungsstelle/dienstleistung/show/adoptionsvermittlungsstelle
Adoptionsvermittlungsstelle

Die Aufgabe der Gemeinsamen Adoptionsvermittlungsstelle des Kreises Soest (GAVS) ist es, ein liebevolles Zuhause für Kinder zu finden, die nicht bei ihren Eltern aufwachsen können. Hierfür berät sie Mütter und Eltern, die überlegen, ihr Kind zur Adoption freizugeben, genauso wie Einzelpersonen oder Paare, die gerne ein Kind adoptieren möchten. Außerdem hilft sie dabei, leibliche Verwandte wiederzufinden.

Durch Adoption wird ein Kind ohne Rücksicht auf die biologische Abstammung durch seine neuen Eltern angenommen. Dabei entsteht ein Eltern-Kind-Verhältnis mit allen Rechtsfolgen. In einem Informations- und Beratungsgespräch werden alle Themen zur Adoption angesprochen, zum Beispiel rechtliche Grundlagen und die möglichen Adoptionsformen wie Inkognito-, halboffene und offene Adoption. Außerdem informiert die GAVS über unterstützende Hilfen.

Die GAVS im Kreis Soest nimmt die Aufgaben für alle Jugendämter im Kreis Soest wahr. Dazu gehören neben dem Kreisjugendamt Soest die Städte Lippstadt, Soest und Warstein.

Adoptionswunsch

Für jedes Adoptivkind wird eine passende Familie gesucht. In Gesprächen und Seminaren erfahren die Fachkräfte der GAVS mehr über die Familie, ihre Lebenssituation und Motivation. Gleichzeitig werden die Familien vorbereitet. Mit anerkannten Auslandsvermittlungsstellen wird zusammengearbeitet. Es sind Wartezeiten von mehreren Jahren möglich. Eine Sicherheit auf Vermittlung eines Kindes kann nicht gegeben werden.

Voraussetzungen für die Bewerbung

Adoptierende müssen laut Gesetzgeber ein bestimmtes Alter erreicht haben, bevor sie einen Antrag stellen können. Für Paare gilt: Ein Partner muss mindestens 21 Jahre alt sein, der andere Partner mindestens 25 Jahre. Frauen oder Männer, die ohne einen Partner ein Kind adoptieren möchten, müssen mindestens 25 Jahre alt sein. Eine Altersobergrenze gibt es nicht. 

 Außerdem gibt es weitere Voraussetzungen: Eine Adoption ist zulässig, wenn sie dem Wohl des Kindes dient und ein Eltern-Kind-Verhältnis entsteht. Daher sollte das Alter der Adoptiv-eltern im Verhältnis zu den Kindern einem natürlichen Altersabstand entsprechen. Das Kind muss ökonomisch abgesichert aufwachsen können und die Familie ausreichenden Wohnraum haben. Mit einer ärztlichen Bescheinigung müssen Eltern dokumentieren, dass sie auch langfristig das Kind versorgen können. Im Strafregisterauszug dürfen keine Ein-tragungen vorhanden sein. Berufstätigkeit der Eltern und die Bedürfnisse des Kindes müssen aufeinander abgestimmt werden. Eine Adoption ist auch möglich, ohne verheiratet zu sein, aber nur für einen Partner.

Kind des Ehepartners adoptieren

Zwischen Annehmendem und Kind muss sich ein Eltern-Kind-Verhältnis entwickelt haben. Das Kind sollte über seinen Status aufgeklärt sein und von der Existenz des leiblichen Elternteils wissen. Dieser Elternteil muss in die Adoption einwilligen.

Eltern und Kinder wiederfinden

Ab dem 16. Lebensjahr haben Adoptierte die Möglichkeit, Informationen zu ihrer Herkunftsfamilie zu erhalten. Viele Eltern wiederum möchten wissen, wie sich das heranwachsende oder inzwischen erwachsene Kind entwickelt hat. Die GAVS hilft bei der Suche und bei der Kontaktaufnahme, berät und begleitet, vorausgesetzt, der oder die Adoptierte ist damit einverstanden.

Kontakt

Die Gemeinsame Adoptionsvermittlungsstelle des Kreis Soest (GAVS) berät die Mütter und Eltern, die überlegen, ihr Kind zur Adoption freizugeben, genauso wie Einzelpersonen oder Paare, die gerne ein Kind adoptieren möchten. Bei Fragen können Sie sich über das Kontaktformular unter den Links an die passende Ansprechperson wenden.

  • Ärztliche Bescheinigung
  • Polizeiliches Führungszeugnis
  • Einkommensnachweis

Die inländische Adoptionsvermittlung ist als Aufgabe der Jugendhilfe gebührenfrei. Es müssen nur die Kosten für Beglaubigungen, Führungszeugnisse und Notare gezahlt werden. Die Kosten einer Auslandsadoption sind unterschiedlich, da Dokumente wie Eignungsberichte und Urkunden im Regelfall übersetzt werden müssen. Darüberhinaus können je nach Herkunftsland und Verfahrensbesonderheiten weitere Kosten anfallen.

Hängt vom Einzelfall ab.

  • Kontaktformular zum Thema Adoption
  • Familien-Wegweiser - Infoportal des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
  • Bayrisches Landesjugendamt
  • LWL-Landesjugendamt Westfalen
  • Adoptionsvermittlungsgesetz - AdVermiG
  • Bürgerliches Gesetzbuch Annahme eines Kindes §§ 1741 ff.
  • Adoptionswirkungsgesetz AdWirkG
  • Haager Übereinkommen vom 25.5.1993
  • Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG)
  • Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der Freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG)
  •  
  • Adoption - Kontaktformular
https://serviceportal.kreis-soest.de/extension/service/call/bc4879d0-607d-42a2-8c10-2363b2204bed
https://www.kreis-soest.de/familie-soziales/familie/beratung/adoption/adoptionsvermittlungsstelle/dienstleistung/show/adoptionsvermittlungsstelle
Adoptionsvermittlungsstelle

Die Aufgabe der Gemeinsamen Adoptionsvermittlungsstelle des Kreises Soest (GAVS) ist es, ein liebevolles Zuhause für Kinder zu finden, die nicht bei ihren Eltern aufwachsen können. Hierfür berät sie Mütter und Eltern, die überlegen, ihr Kind zur Adoption freizugeben, genauso wie Einzelpersonen oder Paare, die gerne ein Kind adoptieren möchten. Außerdem hilft sie dabei, leibliche Verwandte wiederzufinden.

Durch Adoption wird ein Kind ohne Rücksicht auf die biologische Abstammung durch seine neuen Eltern angenommen. Dabei entsteht ein Eltern-Kind-Verhältnis mit allen Rechtsfolgen. In einem Informations- und Beratungsgespräch werden alle Themen zur Adoption angesprochen, zum Beispiel rechtliche Grundlagen und die möglichen Adoptionsformen wie Inkognito-, halboffene und offene Adoption. Außerdem informiert die GAVS über unterstützende Hilfen.

Die GAVS im Kreis Soest nimmt die Aufgaben für alle Jugendämter im Kreis Soest wahr. Dazu gehören neben dem Kreisjugendamt Soest die Städte Lippstadt, Soest und Warstein.

Adoptionswunsch

Für jedes Adoptivkind wird eine passende Familie gesucht. In Gesprächen und Seminaren erfahren die Fachkräfte der GAVS mehr über die Familie, ihre Lebenssituation und Motivation. Gleichzeitig werden die Familien vorbereitet. Mit anerkannten Auslandsvermittlungsstellen wird zusammengearbeitet. Es sind Wartezeiten von mehreren Jahren möglich. Eine Sicherheit auf Vermittlung eines Kindes kann nicht gegeben werden.

Voraussetzungen für die Bewerbung

Adoptierende müssen laut Gesetzgeber ein bestimmtes Alter erreicht haben, bevor sie einen Antrag stellen können. Für Paare gilt: Ein Partner muss mindestens 21 Jahre alt sein, der andere Partner mindestens 25 Jahre. Frauen oder Männer, die ohne einen Partner ein Kind adoptieren möchten, müssen mindestens 25 Jahre alt sein. Eine Altersobergrenze gibt es nicht. 

 Außerdem gibt es weitere Voraussetzungen: Eine Adoption ist zulässig, wenn sie dem Wohl des Kindes dient und ein Eltern-Kind-Verhältnis entsteht. Daher sollte das Alter der Adoptiv-eltern im Verhältnis zu den Kindern einem natürlichen Altersabstand entsprechen. Das Kind muss ökonomisch abgesichert aufwachsen können und die Familie ausreichenden Wohnraum haben. Mit einer ärztlichen Bescheinigung müssen Eltern dokumentieren, dass sie auch langfristig das Kind versorgen können. Im Strafregisterauszug dürfen keine Ein-tragungen vorhanden sein. Berufstätigkeit der Eltern und die Bedürfnisse des Kindes müssen aufeinander abgestimmt werden. Eine Adoption ist auch möglich, ohne verheiratet zu sein, aber nur für einen Partner.

Kind des Ehepartners adoptieren

Zwischen Annehmendem und Kind muss sich ein Eltern-Kind-Verhältnis entwickelt haben. Das Kind sollte über seinen Status aufgeklärt sein und von der Existenz des leiblichen Elternteils wissen. Dieser Elternteil muss in die Adoption einwilligen.

Eltern und Kinder wiederfinden

Ab dem 16. Lebensjahr haben Adoptierte die Möglichkeit, Informationen zu ihrer Herkunftsfamilie zu erhalten. Viele Eltern wiederum möchten wissen, wie sich das heranwachsende oder inzwischen erwachsene Kind entwickelt hat. Die GAVS hilft bei der Suche und bei der Kontaktaufnahme, berät und begleitet, vorausgesetzt, der oder die Adoptierte ist damit einverstanden.

Kontakt

Die Gemeinsame Adoptionsvermittlungsstelle des Kreis Soest (GAVS) berät die Mütter und Eltern, die überlegen, ihr Kind zur Adoption freizugeben, genauso wie Einzelpersonen oder Paare, die gerne ein Kind adoptieren möchten. Bei Fragen können Sie sich über das Kontaktformular unter den Links an die passende Ansprechperson wenden.

  • Ärztliche Bescheinigung
  • Polizeiliches Führungszeugnis
  • Einkommensnachweis

Die inländische Adoptionsvermittlung ist als Aufgabe der Jugendhilfe gebührenfrei. Es müssen nur die Kosten für Beglaubigungen, Führungszeugnisse und Notare gezahlt werden. Die Kosten einer Auslandsadoption sind unterschiedlich, da Dokumente wie Eignungsberichte und Urkunden im Regelfall übersetzt werden müssen. Darüberhinaus können je nach Herkunftsland und Verfahrensbesonderheiten weitere Kosten anfallen.

Hängt vom Einzelfall ab.

  • Kontaktformular zum Thema Adoption
  • Familien-Wegweiser - Infoportal des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
  • Bayrisches Landesjugendamt
  • LWL-Landesjugendamt Westfalen
  • Adoptionsvermittlungsgesetz - AdVermiG
  • Bürgerliches Gesetzbuch Annahme eines Kindes §§ 1741 ff.
  • Adoptionswirkungsgesetz AdWirkG
  • Haager Übereinkommen vom 25.5.1993
  • Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG)
  • Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der Freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG)
  •  
  • Adoption - Kontaktformular
https://www.kreis-soest.de/familie-soziales/familie/beratung/adoption/adoptionsvermittlungsstelle/dienstleistung/show/adoptionsvermittlungsstelle
Adoptionsvermittlungsstelle

Die Aufgabe der Gemeinsamen Adoptionsvermittlungsstelle des Kreises Soest (GAVS) ist es, ein liebevolles Zuhause für Kinder zu finden, die nicht bei ihren Eltern aufwachsen können. Hierfür berät sie Mütter und Eltern, die überlegen, ihr Kind zur Adoption freizugeben, genauso wie Einzelpersonen oder Paare, die gerne ein Kind adoptieren möchten. Außerdem hilft sie dabei, leibliche Verwandte wiederzufinden.

Durch Adoption wird ein Kind ohne Rücksicht auf die biologische Abstammung durch seine neuen Eltern angenommen. Dabei entsteht ein Eltern-Kind-Verhältnis mit allen Rechtsfolgen. In einem Informations- und Beratungsgespräch werden alle Themen zur Adoption angesprochen, zum Beispiel rechtliche Grundlagen und die möglichen Adoptionsformen wie Inkognito-, halboffene und offene Adoption. Außerdem informiert die GAVS über unterstützende Hilfen.

Die GAVS im Kreis Soest nimmt die Aufgaben für alle Jugendämter im Kreis Soest wahr. Dazu gehören neben dem Kreisjugendamt Soest die Städte Lippstadt, Soest und Warstein.

Adoptionswunsch

Für jedes Adoptivkind wird eine passende Familie gesucht. In Gesprächen und Seminaren erfahren die Fachkräfte der GAVS mehr über die Familie, ihre Lebenssituation und Motivation. Gleichzeitig werden die Familien vorbereitet. Mit anerkannten Auslandsvermittlungsstellen wird zusammengearbeitet. Es sind Wartezeiten von mehreren Jahren möglich. Eine Sicherheit auf Vermittlung eines Kindes kann nicht gegeben werden.

Voraussetzungen für die Bewerbung

Adoptierende müssen laut Gesetzgeber ein bestimmtes Alter erreicht haben, bevor sie einen Antrag stellen können. Für Paare gilt: Ein Partner muss mindestens 21 Jahre alt sein, der andere Partner mindestens 25 Jahre. Frauen oder Männer, die ohne einen Partner ein Kind adoptieren möchten, müssen mindestens 25 Jahre alt sein. Eine Altersobergrenze gibt es nicht. 

 Außerdem gibt es weitere Voraussetzungen: Eine Adoption ist zulässig, wenn sie dem Wohl des Kindes dient und ein Eltern-Kind-Verhältnis entsteht. Daher sollte das Alter der Adoptiv-eltern im Verhältnis zu den Kindern einem natürlichen Altersabstand entsprechen. Das Kind muss ökonomisch abgesichert aufwachsen können und die Familie ausreichenden Wohnraum haben. Mit einer ärztlichen Bescheinigung müssen Eltern dokumentieren, dass sie auch langfristig das Kind versorgen können. Im Strafregisterauszug dürfen keine Ein-tragungen vorhanden sein. Berufstätigkeit der Eltern und die Bedürfnisse des Kindes müssen aufeinander abgestimmt werden. Eine Adoption ist auch möglich, ohne verheiratet zu sein, aber nur für einen Partner.

Kind des Ehepartners adoptieren

Zwischen Annehmendem und Kind muss sich ein Eltern-Kind-Verhältnis entwickelt haben. Das Kind sollte über seinen Status aufgeklärt sein und von der Existenz des leiblichen Elternteils wissen. Dieser Elternteil muss in die Adoption einwilligen.

Eltern und Kinder wiederfinden

Ab dem 16. Lebensjahr haben Adoptierte die Möglichkeit, Informationen zu ihrer Herkunftsfamilie zu erhalten. Viele Eltern wiederum möchten wissen, wie sich das heranwachsende oder inzwischen erwachsene Kind entwickelt hat. Die GAVS hilft bei der Suche und bei der Kontaktaufnahme, berät und begleitet, vorausgesetzt, der oder die Adoptierte ist damit einverstanden.

Kontakt

Die Gemeinsame Adoptionsvermittlungsstelle des Kreis Soest (GAVS) berät die Mütter und Eltern, die überlegen, ihr Kind zur Adoption freizugeben, genauso wie Einzelpersonen oder Paare, die gerne ein Kind adoptieren möchten. Bei Fragen können Sie sich über das Kontaktformular unter den Links an die passende Ansprechperson wenden.

  • Ärztliche Bescheinigung
  • Polizeiliches Führungszeugnis
  • Einkommensnachweis

Die inländische Adoptionsvermittlung ist als Aufgabe der Jugendhilfe gebührenfrei. Es müssen nur die Kosten für Beglaubigungen, Führungszeugnisse und Notare gezahlt werden. Die Kosten einer Auslandsadoption sind unterschiedlich, da Dokumente wie Eignungsberichte und Urkunden im Regelfall übersetzt werden müssen. Darüberhinaus können je nach Herkunftsland und Verfahrensbesonderheiten weitere Kosten anfallen.

Hängt vom Einzelfall ab.

  • Kontaktformular zum Thema Adoption
  • Familien-Wegweiser - Infoportal des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
  • Bayrisches Landesjugendamt
  • LWL-Landesjugendamt Westfalen
  • Adoptionsvermittlungsgesetz - AdVermiG
  • Bürgerliches Gesetzbuch Annahme eines Kindes §§ 1741 ff.
  • Adoptionswirkungsgesetz AdWirkG
  • Haager Übereinkommen vom 25.5.1993
  • Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG)
  • Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der Freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG)
  •  
/div>
  • Adoption - Kontaktformular
https://www.kreis-soest.de/familie-soziales/familie/beratung/adoption/adoptionsvermittlungsstelle/dienstleistung/show/adoptionsvermittlungsstelle
Adoptionsvermittlungsstelle

Die Aufgabe der Gemeinsamen Adoptionsvermittlungsstelle des Kreises Soest (GAVS) ist es, ein liebevolles Zuhause für Kinder zu finden, die nicht bei ihren Eltern aufwachsen können. Hierfür berät sie Mütter und Eltern, die überlegen, ihr Kind zur Adoption freizugeben, genauso wie Einzelpersonen oder Paare, die gerne ein Kind adoptieren möchten. Außerdem hilft sie dabei, leibliche Verwandte wiederzufinden.

Durch Adoption wird ein Kind ohne Rücksicht auf die biologische Abstammung durch seine neuen Eltern angenommen. Dabei entsteht ein Eltern-Kind-Verhältnis mit allen Rechtsfolgen. In einem Informations- und Beratungsgespräch werden alle Themen zur Adoption angesprochen, zum Beispiel rechtliche Grundlagen und die möglichen Adoptionsformen wie Inkognito-, halboffene und offene Adoption. Außerdem informiert die GAVS über unterstützende Hilfen.

Die GAVS im Kreis Soest nimmt die Aufgaben für alle Jugendämter im Kreis Soest wahr. Dazu gehören neben dem Kreisjugendamt Soest die Städte Lippstadt, Soest und Warstein.

Adoptionswunsch

Für jedes Adoptivkind wird eine passende Familie gesucht. In Gesprächen und Seminaren erfahren die Fachkräfte der GAVS mehr über die Familie, ihre Lebenssituation und Motivation. Gleichzeitig werden die Familien vorbereitet. Mit anerkannten Auslandsvermittlungsstellen wird zusammengearbeitet. Es sind Wartezeiten von mehreren Jahren möglich. Eine Sicherheit auf Vermittlung eines Kindes kann nicht gegeben werden.

Voraussetzungen für die Bewerbung

Adoptierende müssen laut Gesetzgeber ein bestimmtes Alter erreicht haben, bevor sie einen Antrag stellen können. Für Paare gilt: Ein Partner muss mindestens 21 Jahre alt sein, der andere Partner mindestens 25 Jahre. Frauen oder Männer, die ohne einen Partner ein Kind adoptieren möchten, müssen mindestens 25 Jahre alt sein. Eine Altersobergrenze gibt es nicht. 

 Außerdem gibt es weitere Voraussetzungen: Eine Adoption ist zulässig, wenn sie dem Wohl des Kindes dient und ein Eltern-Kind-Verhältnis entsteht. Daher sollte das Alter der Adoptiv-eltern im Verhältnis zu den Kindern einem natürlichen Altersabstand entsprechen. Das Kind muss ökonomisch abgesichert aufwachsen können und die Familie ausreichenden Wohnraum haben. Mit einer ärztlichen Bescheinigung müssen Eltern dokumentieren, dass sie auch langfristig das Kind versorgen können. Im Strafregisterauszug dürfen keine Ein-tragungen vorhanden sein. Berufstätigkeit der Eltern und die Bedürfnisse des Kindes müssen aufeinander abgestimmt werden. Eine Adoption ist auch möglich, ohne verheiratet zu sein, aber nur für einen Partner.

Kind des Ehepartners adoptieren

Zwischen Annehmendem und Kind muss sich ein Eltern-Kind-Verhältnis entwickelt haben. Das Kind sollte über seinen Status aufgeklärt sein und von der Existenz des leiblichen Elternteils wissen. Dieser Elternteil muss in die Adoption einwilligen.

Eltern und Kinder wiederfinden

Ab dem 16. Lebensjahr haben Adoptierte die Möglichkeit, Informationen zu ihrer Herkunftsfamilie zu erhalten. Viele Eltern wiederum möchten wissen, wie sich das heranwachsende oder inzwischen erwachsene Kind entwickelt hat. Die GAVS hilft bei der Suche und bei der Kontaktaufnahme, berät und begleitet, vorausgesetzt, der oder die Adoptierte ist damit einverstanden.

Kontakt

Die Gemeinsame Adoptionsvermittlungsstelle des Kreis Soest (GAVS) berät die Mütter und Eltern, die überlegen, ihr Kind zur Adoption freizugeben, genauso wie Einzelpersonen oder Paare, die gerne ein Kind adoptieren möchten. Bei Fragen können Sie sich über das Kontaktformular unter den Links an die passende Ansprechperson wenden.

  • Ärztliche Bescheinigung
  • Polizeiliches Führungszeugnis
  • Einkommensnachweis

Die inländische Adoptionsvermittlung ist als Aufgabe der Jugendhilfe gebührenfrei. Es müssen nur die Kosten für Beglaubigungen, Führungszeugnisse und Notare gezahlt werden. Die Kosten einer Auslandsadoption sind unterschiedlich, da Dokumente wie Eignungsberichte und Urkunden im Regelfall übersetzt werden müssen. Darüberhinaus können je nach Herkunftsland und Verfahrensbesonderheiten weitere Kosten anfallen.

Hängt vom Einzelfall ab.

  • Kontaktformular zum Thema Adoption
  • Familien-Wegweiser - Infoportal des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
  • Bayrisches Landesjugendamt
  • LWL-Landesjugendamt Westfalen
  • Adoptionsvermittlungsgesetz - AdVermiG
  • Bürgerliches Gesetzbuch Annahme eines Kindes §§ 1741 ff.
  • Adoptionswirkungsgesetz AdWirkG
  • Haager Übereinkommen vom 25.5.1993
  • Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG)
  • a href="http://www.gesetze-im-internet.de/famfg/" target="_blank" rel="noreferrer">Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der Freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG)
  •  
  • Adoption - Kontaktformular
https://www.kreis-soest.de/familie-soziales/familie/beratung/adoption/adoptionsvermittlungsstelle/dienstleistung/show/adoptionsvermittlungsstelle
Besondere soziale Dienste
Anschrift
001 Hoher Weg 1-3 59494 Soest
Telefon 02921 30-0

Andrea

Schorlau

Kreishaus

Montag

8 - 16 Uhr

Dienstag

7 - 16 Uhr

Mittwoch

8 - 16 Uhr

Donnerstag

8 - 17 Uhr

Freitag

8 - 12 Uhr

Anschrift
001 Hoher Weg 1-3 59494 Soest
1.165
Telefon
02921 30-2768
Fax
+49 2921 30-2778
E-Mail
andrea.schorlau@kreis-soest.de

Adoptionsvermittlungsstelle

Die Aufgabe der Gemeinsamen Adoptionsvermittlungsstelle des Kreises Soest (GAVS) ist es, ein liebevolles Zuhause für Kinder zu finden, die nicht bei ihren Eltern aufwachsen können. Hierfür berät sie Mütter und Eltern, die überlegen, ihr Kind zur Adoption freizugeben, genauso wie Einzelpersonen oder Paare, die gerne ein Kind adoptieren möchten. Außerdem hilft sie dabei, leibliche Verwandte wiederzufinden.

Babyhand greift Finger eines Erwachsenen. Foto: © Nick Freund - Fotolia.com
Foto: © Nick Freund - Fotolia.com

Durch Adoption wird ein Kind ohne Rücksicht auf die biologische Abstammung durch seine neuen Eltern angenommen. Dabei entsteht ein Eltern-Kind-Verhältnis mit allen Rechtsfolgen. In einem Informations- und Beratungsgespräch werden alle Themen zur Adoption angesprochen, zum Beispiel rechtliche Grundlagen und die möglichen Adoptionsformen wie Inkognito-, halboffene und offene Adoption. Außerdem informiert die GAVS über unterstützende Hilfen.

Die GAVS im Kreis Soest nimmt die Aufgaben für alle Jugendämter im Kreis Soest wahr. Dazu gehören neben dem Kreisjugendamt Soest die Städte Lippstadt, Soest und Warstein.

Adoptionswunsch

Für jedes Adoptivkind wird eine passende Familie gesucht. In Gesprächen und Seminaren erfahren die Fachkräfte der GAVS mehr über die Familie, ihre Lebenssituation und Motivation. Gleichzeitig werden die Familien vorbereitet. Mit anerkannten Auslandsvermittlungsstellen wird zusammengearbeitet. Es sind Wartezeiten von mehreren Jahren möglich. Eine Sicherheit auf Vermittlung eines Kindes kann nicht gegeben werden.

Voraussetzungen für die Bewerbung

Adoptierende müssen laut Gesetzgeber ein bestimmtes Alter erreicht haben, bevor sie einen Antrag stellen können. Für Paare gilt: Ein Partner muss mindestens 21 Jahre alt sein, der andere Partner mindestens 25 Jahre. Frauen oder Männer, die ohne einen Partner ein Kind adoptieren möchten, müssen mindestens 25 Jahre alt sein. Eine Altersobergrenze gibt es nicht. 

 Außerdem gibt es weitere Voraussetzungen: Eine Adoption ist zulässig, wenn sie dem Wohl des Kindes dient und ein Eltern-Kind-Verhältnis entsteht. Daher sollte das Alter der Adoptiv-eltern im Verhältnis zu den Kindern einem natürlichen Altersabstand entsprechen. Das Kind muss ökonomisch abgesichert aufwachsen können und die Familie ausreichenden Wohnraum haben. Mit einer ärztlichen Bescheinigung müssen Eltern dokumentieren, dass sie auch langfristig das Kind versorgen können. Im Strafregisterauszug dürfen keine Ein-tragungen vorhanden sein. Berufstätigkeit der Eltern und die Bedürfnisse des Kindes müssen aufeinander abgestimmt werden. Eine Adoption ist auch möglich, ohne verheiratet zu sein, aber nur für einen Partner.

Kind des Ehepartners adoptieren

Zwischen Annehmendem und Kind muss sich ein Eltern-Kind-Verhältnis entwickelt haben. Das Kind sollte über seinen Status aufgeklärt sein und von der Existenz des leiblichen Elternteils wissen. Dieser Elternteil muss in die Adoption einwilligen.

Eltern und Kinder wiederfinden

Ab dem 16. Lebensjahr haben Adoptierte die Möglichkeit, Informationen zu ihrer Herkunftsfamilie zu erhalten. Viele Eltern wiederum möchten wissen, wie sich das heranwachsende oder inzwischen erwachsene Kind entwickelt hat. Die GAVS hilft bei der Suche und bei der Kontaktaufnahme, berät und begleitet, vorausgesetzt, der oder die Adoptierte ist damit einverstanden.

Kontakt

Die Gemeinsame Adoptionsvermittlungsstelle des Kreis Soest (GAVS) berät die Mütter und Eltern, die überlegen, ihr Kind zur Adoption freizugeben, genauso wie Einzelpersonen oder Paare, die gerne ein Kind adoptieren möchten. Bei Fragen können Sie sich über das Kontaktformular unter den Links an die passende Ansprechperson wenden.

Onlinedienste
    Adoption - Kontaktformular

    Die Gemeinsame Adoptionsvermittlungsstelle des Kreis Soest (GAVS) berät die Mütter und Eltern, die überlegen, ihr Kind zur Adoption freizugeben, genauso wie Einzelpersonen oder Paare, die gerne ein Kind adoptieren möchten. Bei Fragen können Sie sich über das Kontaktformular an die passende Ansprechperson wenden.

Links
  • Kontaktformular zum Thema Adoption
  • Familien-Wegweiser - Infoportal des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
  • Bayrisches Landesjugendamt
  • LWL-Landesjugendamt Westfalen
  • Adoptionsvermittlungsgesetz - AdVermiG
  • Bürgerliches Gesetzbuch – Annahme eines Kindes §§ 1741 ff.
  • Adoptionswirkungsgesetz – AdWirkG
  • Haager Übereinkommen vom 25.5.1993
  • Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG)
  • Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der Freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG)
Notwendige Unterlagen
  • Ärztliche Bescheinigung
  • Polizeiliches Führungszeugnis
  • Einkommensnachweis
Bearbeitungsdauer

Hängt vom Einzelfall ab.

Kosten

Die inländische Adoptionsvermittlung ist als Aufgabe der Jugendhilfe gebührenfrei. Es müssen nur die Kosten für Beglaubigungen, Führungszeugnisse und Notare gezahlt werden. Die Kosten einer Auslandsadoption sind unterschiedlich, da Dokumente wie Eignungsberichte und Urkunden im Regelfall übersetzt werden müssen. Darüberhinaus können je nach Herkunftsland und Verfahrensbesonderheiten weitere Kosten anfallen.

Kontakt
Melanie Bolte
  1. 02921 30-3412
  2. melanie.bolte@​kreis-soest.de
  3. Adresse
  4. Kreishaus
    Hoher Weg 1-3
    59494 Soest
  5. Öffnungszeiten
  6. Öffnungszeiten
    Tag
    Montag:8 - 16 Uhr
    Dienstag:7 - 16 Uhr
    Mittwoch:8 - 16 Uhr
    Donnerstag:8 - 17 Uhr
    Freitag:8 - 12 Uhr
  7. Details
Benjamin Öffler
  1. 02921 30-2034
  2. benjamin.oeffler@​kreis-soest.de
  3. Adresse
  4. Kreishaus
    Hoher Weg 1-3
    59494 Soest
  5. Öffnungszeiten
  6. Öffnungszeiten
    Tag
    Montag:8 - 16 Uhr
    Dienstag:7 - 16 Uhr
    Mittwoch:8 - 16 Uhr
    Donnerstag:8 - 17 Uhr
    Freitag:8 - 12 Uhr
  7. Details
Caterisano, Linda
  1. 02921 30-3415
  2. linda.caterisano@​kreis-soest.de
  3. Adresse
  4. Kreishaus
    Hoher Weg 1-3
    59494 Soest
  5. Öffnungszeiten
  6. Öffnungszeiten
    Tag
    Montag:8 - 16 Uhr
    Dienstag:7 - 16 Uhr
    Mittwoch:8 - 16 Uhr
    Donnerstag:8 - 17 Uhr
    Freitag:8 - 12 Uhr
  7. Details
GAVS, Adoption, Adoptionsvermittlungsstelle
Letzte Änderung: 11.05.2025
Logo Kreis Soest
Kontakt & Anschrift
  • Kreisverwaltung Soest
  • Hoher Weg 1-3
  • D-59494 Soest
  • Tel: 02921 30-0
  • E-Mail: info@kreis-soest.de
Weitere Links
  • Kontakt
  • Aktuelles
  • Stellenangebote
  • Ausbildung
  • Online-Dienste
  • Dienste A-Z
  • Bekanntmachungen
  • Ausschreibungen
  • Websites & Apps
  • Kinderwebsite
  • Kritik, Lob & Ideen
  • Kantine
Social Media
  • Öffnet Facebook
  • Öffnet Instagram
  • Öffnet Youtube
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Barrierefreiheit
  • Problem melden
  • Cookie Einstellungen
Hinweis zu Cookies

Unsere Website verwendet Cookies. Diese sind erforderlich für die grundlegende Funktionalität der Website und helfen uns dabei, die Benutzerfreundlichkeit stetig für Sie zu verbessern. Hierzu werden beim Besuch pseudonymisierte Daten gesammelt und ausgewertet. Ihr Einverständnis hierzu können Sie jederzeit widerrufen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Erforderlich

Diese Cookies werden für eine reibungslose Funktion unserer Website benötigt.

NameZweckAblaufTypAnbieter
CookieConsent Speichert Ihre Einwilligung zur Verwendung von Cookies. 1 Jahr HTML Website trackingItem.Website
fe_typo_user Weist dem Besucher eine Session auf dem Server zu Session HTTP Südwestfalen-IT trackingItem.Südwestfalen-IT
JSESSIONID Session Cookie Session HTTP Kreis Soest trackingItem.Kreis Soest
ct_SSO Session Cookie Session HTML Kreis Soest trackingItem.Kreis Soest
_rspkrLoadCore Funktionlität Readspeaker Session HTML Readspeaker trackingItem.Readspeaker
ReadSpeakerSettings Speichert die vorgenommenen Einstellungen von Readspeaker 4 Tage HTML Readspeaker trackingItem.Readspeaker
gpdriframe* Speichert die Einstellung ob die Datenübertragung des jeweiligen Dienstes akzeptiert wurde 1 Jahr HTML Südwestfalen-IT trackingItem.Südwestfalen-IT
Statistik

NameZweckAblaufTypAnbieter
_pk_ses Speichert Informationen über den Besuch der Website 30 Minuten HTML Südwestfalen-IT trackingItem.Südwestfalen-IT
_pk_id Speichert eine Besucher-ID 13 Monate HTML Südwestfalen-IT trackingItem.Südwestfalen-IT
_pk_ref Speichert, wie der Besucher die Website aufgerufen hat 6 Monate HTML Südwestfalen-IT trackingItem.Südwestfalen-IT
Kartenmaterial

NameZweckAblaufTypAnbieter
CONSENT Das Cookie speichert die Einwilligung der Cookies. 20 Jahre HTML Google LLC - USA trackingItem.Google LLC - USA
OGPC Google Ads optimierung Session HTML Google LLC - USA trackingItem.Google LLC - USA
NID Google Ads optimierung 6 Monate HTTP Google LLC - USA trackingItem.Google LLC - USA
ANID Google Ads optimierung 13 Monate HTML Google LLC - USA trackingItem.Google LLC - USA
1P_JAR Das Cookie sammelt anonymisierte Daten solange kein Benutzerkonto angemeldet ist. Ansonsten werden Aktionen mit dem angemeldeten Benutzerkonto verbunden. 2 Monate HTML Google LLC - USA trackingItem.Google LLC - USA
DV Diese Cookies verfolgen, wie Sie unsere Website nutzen, um Ihnen Werbung zu zeigen, die für Sie interessant sein könnte 2 Jahre HTML Google LLC - USA trackingItem.Google LLC - USA
Externe Inhalte

NameZweckAblaufTypAnbieter
echobot_accountmanager_visit Newsroom 14 Tage HTML echobot.de trackingItem.echobot.de