Wohnraumförderung
Darlehen für Neubau oder Erwerb von Wohneigentum
- Anschrift
 - 001 Hoher Weg 1-3 59494 Soest
 
Christine
Bruyndonckx
Kreishaus
Montag
8 - 16 Uhr
Dienstag
7 - 16 Uhr
Mittwoch
8 - 16 Uhr
Donnerstag
8 - 17 Uhr
Freitag
8 - 12 Uhr
- Anschrift
 - 001 Hoher Weg 1-3 59494 Soest
 
- Telefon
 - 02921 30-2422
 
- christine.bruyndonckx@kreis-soest.de
 
Das Land NRW fördert die Neuschaffung und den Erwerb von selbst genutztem Wohneigentum mit zinsverbilligten Darlehen und Tilgungsnachlässen. Diese Darlehen werden für Objekte, die sich im Kreis Soest befinden, durch die Kreisverwaltung Soest bewilligt. Die Darlehensauszahlung sowie die Darlehensverwaltung erfolgen anschließend durch die NRW.BANK.
Förderberechtigt sind Haushalte, die die Einkommensgrenzen der sozialen Wohnraumförderung einhalten (EK-Grp. A) oder diese bis maximal 40 Prozent überschreiten (EK-Grp. B).
Neuschaffung von selbst genutztem Wohneigentum
Die Neuschaffung von selbst genutztem Wohneigentum kann in sämtlichen Orten des Kreises Soest gefördert werden. Nähere Informationen (u.a. Konditionen, Antragsformulare) finden Sie unter folgenden Links der NRW.BANK:
- NRW.BANK (Förderung selbst genutzten Wohnraums - Neubau / Ersterwerb)
 - Chancenprüfer der NRW.BANK
 
Erwerb von gebrauchten Immobilien
Der Erwerb von Bestandsimmobilien kann ebenfalls in allen Orten des Kreises Soest gefördert werden. Nähere Informationen (u.a. Konditionen, Antragsformulare) finden Sie unter folgenden Links der NRW.BANK:
Downloads
Die Antragsformulare werden von der NRW.BANK unter folgendem Link angeboten:
Links
Rechtsgrundlagen
Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Förderung. Die Entscheidung über einen Antrag wird nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Fördermittel getroffen.