Wohnraumförderung

Darlehen für Neubau oder Erwerb von Wohneigentum

Das Land NRW fördert die Neuschaffung und den Erwerb von selbst genutztem Wohneigentum mit zinsverbilligten Darlehen und Tilgungsnachlässen. Diese Darlehen werden für Objekte, die sich im Kreis Soest befinden, durch die Kreisverwaltung Soest bewilligt. Die Darlehensauszahlung sowie die Darlehensverwaltung erfolgen anschließend durch die NRW.BANK.

Förderberechtigt sind Haushalte, die die Einkommensgrenzen der sozialen Wohnraumförderung einhalten (EK-Grp. A) oder diese bis maximal 40 Prozent überschreiten (EK-Grp. B).

Neuschaffung von selbst genutztem Wohneigentum

Die Neuschaffung von selbst genutztem Wohneigentum kann in sämtlichen Orten des Kreises Soest gefördert werden. Nähere Informationen (u.a. Konditionen, Antragsformulare) finden Sie unter folgenden Links der NRW.BANK:

Erwerb von gebrauchten Immobilien

Der Erwerb von Bestandsimmobilien kann ebenfalls in allen Orten des Kreises Soest gefördert werden. Nähere Informationen (u.a. Konditionen, Antragsformulare) finden Sie unter folgenden Links der NRW.BANK:

Downloads

Die Antragsformulare werden von der NRW.BANK unter folgendem Link angeboten:

Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Förderung. Die Entscheidung über einen Antrag wird nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Fördermittel getroffen.

  1. 02921 30-2346
  2. marcel.gutte@​kreis-soest.de
  3. Adresse
  4. Kreishaus
    Hoher Weg 1-3
    59494 Soest
  5. Öffnungszeiten
  6. Öffnungszeiten
    Tag
    Montag:8 - 16 Uhr
    Dienstag:7 - 16 Uhr
    Mittwoch:8 - 16 Uhr
    Donnerstag:8 - 17 Uhr
    Freitag:8 - 12 Uhr
  7. Details
  1. 02921 30-2492
  2. baerbel.gaertner@​kreis-soest.de
  3. Adresse
  4. Kreishaus
    Hoher Weg 1-3
    59494 Soest
  5. Öffnungszeiten
  6. Öffnungszeiten
    Tag
    Montag:8 - 16 Uhr
    Dienstag:7 - 16 Uhr
    Mittwoch:8 - 16 Uhr
    Donnerstag:8 - 17 Uhr
    Freitag:8 - 12 Uhr
  7. Details
  1. 02921 30-2422
  2. christine.bruyndonckx@​kreis-soest.de
  3. Adresse
  4. Kreishaus
    Hoher Weg 1-3
    59494 Soest
  5. Öffnungszeiten
  6. Öffnungszeiten
    Tag
    Montag:8 - 16 Uhr
    Dienstag:7 - 16 Uhr
    Mittwoch:8 - 16 Uhr
    Donnerstag:8 - 17 Uhr
    Freitag:8 - 12 Uhr
  7. Details