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Staatsangehörigkeitsausweise

Ein Staatsangehörigkeitsausweis ist eine Urkunde, mit der das Bestehen der deutschen Staatsangehörigkeit zum Zeitpunkt der Ausstellung nachgewiesen werden kann. Die Kreisverwaltung Soest stellt Staatsangehörigkeitsausweise für das Kreisgebiet mit Ausnahme der Stadt Lippstadt aus.

Personen mit Wohnsitz im Ausland stellen den Antrag bei der für sie zuständigen deutschen Auslandsvertretung. Diese leitet den Antrag anschließend an das Bundesverwaltungsamt in Köln weiter, das den Antrag dann bearbeitet.

  • Unterlagen über Abstammung und Personenstand, zum Beispiel Geburts- oder Abstammungsurkunden, Heiratsurkunden, Abschriften aus dem Familienbuch,
  • Unterlagen über den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit, zum Beispiel
    Einbürgerungsurkunden, Verleihungsurkunden, Bescheinigungen/ Urkunden über den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Erklärung oder Option, Ernennungsurkunden bei Beamten, Spätaussiedlerbescheinigungen, Staatsangehörigkeitsausweise, Reisepässe, Personalausweise, Meldebestätigungen, Unterlagen über geleisteten Militärdienst oder zum Beispiel Tätigkeit als Beamtin beziehungsweise Beamter.

Hängt vom Einzelfall ab.

51 Euro

Zahlungsarten: Bar, EC-Karte, Überweisung.

  • Staatsangehörigkeitsgesetz
  • Grundgesetz
  1. 02921 30-2662
  2. ordnungsamt@​kreis-soest.de
  3. Adresse
  4. Ordnungsangelegenheiten
    Osthofen-Thomä-Wallstraße 2
    59494 Soest
  5. Öffnungszeiten
  6. Öffnungszeiten
    Tag
    Montag:8 - 16 Uhr
    Dienstag:8 - 16 Uhr
    Mittwoch:8 - 12 Uhr
    Donnerstag:8 - 18 Uhr
    Freitag:8 - 12 Uhr

    Für eine persönliche Rücksprache vereinbaren Sie bitte einen Termin.

  7. Details
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