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Beratung zur Elternzeit

Die Elterngeldstelle informiert Eltern im Kreis Soest über Ansprüche auf Elternzeit. Wenn Eltern sich nach der Geburt ihres Kindes ausschließlich um ihr Kind kümmern möchten, können sie bei ihrem Arbeitgeber Elternzeit beantragen. Der Anspruch auf Elternzeit besteht bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes. Während der Elternzeit ruht das Arbeitsverhältnis. 

Eltern mit ihrem Baby. Foto: © detailblick - Fotolia.com
Foto: © detailblick - Fotolia.com

Statt wie bisher 12 Monate können sie nun 24 Monate zwischen dem dritten und achten Geburtstag des Kindes beanspruchen. Außerdem kann die Elternzeit in drei Zeitabschnitte aufgeteilt werden.

Die Regelung gilt für Mütter genauso wie für Väter. Väter und Mütter können auch gleichzeitig Elternzeit nehmen. Elternzeit ist beim Arbeitgeber schriftlich zu beantragen. Der Antrag muss spätestens sieben Wochen vor Antritt der Elternzeit gestellt sein. Die Antragsfrist für die Elternzeit ab dem dritten Lebensjahr beträgt 13 Wochen.

Während der Elternzeit besteht unter bestimmten Voraussetzungen auch ein Anspruch auf eine Teilzeitbeschäftigung.

Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG)

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Elternzeit, Elterngeldstelle, Geburt