Die novellierte Bauordnung beschert Bauherren und Planern Erleichterungen auf verschiedenen Ebenen. So ist künftig im Bauordnungsrecht nur noch die Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen maßgeblich. Des Weiteren wird der Anwendungsbereich für Bauvorhaben erweitert, die keine Genehmigung benötigen (Genehmigungsfreistellung). Abgedeckt ist hier nun auch die Änderung oder Nutzungsänderung von Dachgeschossen zu Wohnzwecken einschließlich der Errichtung von Dachgauben.
Im vereinfachten Genehmigungsverfahren wird die so genannte Genehmigungsfiktion eingeführt. Damit gilt eine Baugenehmigung im Regelfall als erteilt, wenn über den Bauantrag innerhalb der gesetzlichen Frist nicht entschieden wurde.
Auch die Genehmigungsbehörden profitieren von der neuen Gesetzgebung, da Prozesse digitalisiert und verschlankt werden. Verfahren dürften so künftig beschleunigt werden.
Als Untere Bauaufsichtsbehörde erteilt der Kreis Soest für das gesamte Kreisgebiet Baugenehmigungen. Ausnahmen bilden die Städte Lippstadt, Soest, Warstein und Werl, die jeweils eigene Bauämter haben. Ab 1. September können Bauanträge online unter www.kreis-soest.de/bauantrag gestellt werden.

