Neue Bauordnung gilt ab 1. September

Digitaler Bauantrag künftig Regelfall – weitere Änderungen für Bauherren und Planer

Zum 1. September 2026 tritt die novellierte Bauordnung Nordrhein-Westfalen in Kraft. Sie stärkt die Eigenverantwortung der am Bau Beteiligten, erleichtert den Umbau im Bestand, vereinfacht Planungs- und Genehmigungsprozesse und baut bürokratische Hürden ab. Dazu gehört auch, dass der digitale Bauantrag zum Regelfall wird. Darauf macht die Untere Bauaufsichtsbehörde des Kreises Soest aufmerksam.

Novellierte Bauordnung
Zum 1. September 2026 tritt die novellierte Bauordnung Nordrhein-Westfalen in Kraft. Sie stärkt die Eigenverantwortung der am Bau Beteiligten, erleichtert den Umbau im Bestand, vereinfacht Planungs- und Genehmigungsprozesse und baut bürokratische Hürden ab. Foto: Judith Wedderwille/ Kreis Soest

Die novellierte Bauordnung beschert Bauherren und Planern Erleichterungen auf verschiedenen Ebenen. So ist künftig im Bauordnungsrecht nur noch die Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen maßgeblich. Des Weiteren wird der Anwendungsbereich für Bauvorhaben erweitert, die keine Genehmigung benötigen (Genehmigungsfreistellung). Abgedeckt ist hier nun auch die Änderung oder Nutzungsänderung von Dachgeschossen zu Wohnzwecken einschließlich der Errichtung von Dachgauben.

Im vereinfachten Genehmigungsverfahren wird die so genannte Genehmigungsfiktion eingeführt. Damit gilt eine Baugenehmigung im Regelfall als erteilt, wenn über den Bauantrag innerhalb der gesetzlichen Frist nicht entschieden wurde.

Auch die Genehmigungsbehörden profitieren von der neuen Gesetzgebung, da Prozesse digitalisiert und verschlankt werden. Verfahren dürften so künftig beschleunigt werden.

Als Untere Bauaufsichtsbehörde erteilt der Kreis Soest für das gesamte Kreisgebiet Baugenehmigungen. Ausnahmen bilden die Städte Lippstadt, Soest, Warstein und Werl, die jeweils eigene Bauämter haben. Ab 1. September können Bauanträge online unter www.kreis-soest.de/bauantrag gestellt werden.