An den drei Schulstandorten in der Gemeinde Lippetal wird zu Schulzeiten an hochfrequentierten Schulwegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h beschränkt. Gleiches gilt für den Bereich der Schulbushaltestellen in Hultrop. Die entsprechende Beschilderung wird in diesen Tagen aufgestellt. Das Tempolimit gilt montags bis freitags zu Schulzeiten.
„Viele Lippetalerinnen und Lippetaler wünschen sich, dass auf Schulwegen langsamer gefahren wird“, sagt Lippetals Bürgermeister Tobias Nillies. „In der Vergangenheit gab es für die Anordnung von Tempo 30 auf klassifizierten Straßen jedoch keine rechtliche Voraussetzung. Das hat sich jetzt geändert. Ein wichtiger Baustein für die Anordnung von Tempo 30 ist unser erarbeitetes Schulwegekonzept. Ich danke allen beteiligten Behörden, den Kolleginnen und Kollegen in der Gemeindeverwaltung, die in den letzten Monaten an dem Schulwegekonzept gearbeitet haben, und dem Gemeinderat, der in der letzten Wahlperiode das Konzept positiv begleitet hat.“
Mit der Anpassung der Straßenverkehrsordnung wurde den Straßenverkehrsbehörden die Möglichkeit eröffnet, die Sicherheit der Schülerinnen und Schüler im Straßenverkehr auch an übergeordneten Straßen zu erhöhen. Die Festlegungen der einzelnen Strecken basieren auf dem Schulwegekonzept der Gemeinde Lippetal und wurden mit der Straßenverkehrsbehörde des Kreises Soest, Straßen NRW als Straßenbaulastträger und der Kreispolizeibehörde abgestimmt.
Die Neuregelung gilt in folgenden Bereichen:
- Herzfeld: Beckumer Straße, Diestedder Straße, Lippstädter Straße
- Hultrop: Hultroper Dorfstraße und Auf dem Tigge
- Lippborg: Alte Beckumer Straße, Hauptstraße und Herzfelder Straße
- Oestinghausen: Hultroper Straße, Hovestädter Straßer, Wiltroper Straße.
„Die Gemeinde Lippetal hat mit der Erarbeitung des Schulwegekonzeptes die entscheidende Vorarbeit geleistet, auf deren Grundlage wir gemeinsam aufbauen konnten“, so Christoph Sprenger, Leiter des Bereichs Verkehrssicherheit des Kreises Soest. Nun seien die Verkehrsteilnehmer am Zug, sich an die Geschwindigkeitsbeschränkungen während der Schulzeiten zu halten, um die jüngsten Verkehrsteilnehmer noch besser zu schützen.

