Tempo 30 auf Schulwegen

Neue Regelung für mehr Sicherheit der Schülerinnen und Schüler

Eine Neuregelung der Straßenverkehrsordnung (StVO) macht’s möglich und sorgt für mehr Sicherheit der jüngsten Verkehrsteilnehmer: Die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb von Ortschaften darf auch unabhängig von besonderen Gefahrensituationen auf 30 km/h reduziert werden. Diese Möglichkeit nutzen der Kreis Soest und die Gemeinde Lippetal aus: Zukünftig gilt Tempo 30 km/h an hochfrequentierten Schulwegen in Herzfeld, Lippborg, Oestinghausen und Hultrop.

Tempo 30
Tempo 30 km/h gilt ab sofort an hochfrequentierten Schulwegen in der Gemeinde Lippetal. Die Neuregelung zum Schutz der jüngsten Verkehrsteilnehmer stellten vor (von rechts): Bürgermeister Tobias Nillies (r.), Stephanie Grabenschröer (Leiterin Haupt- und Personalamt der Gemeinde Lippetal), Christoph Sprenger (Leiter des Bereichs Verkehrssicherheit des Kreises Soest) und Heike Kühne (Leiterin Bereich Bildung, Freizeit und Personenstandswesen der Gemeinde Lippetal) sowie die Vertreter der Politik der Gemeinde Lippetal, Marco Hölscher (Vorsitzender des Ausschusses für Bildung, Generationen und Soziales) und Jörg Backhaus (Vorsitzender des Ausschusses für Umwelt und Mobilität). Foto: Birgit Kalle/ Kreis Soest

An den drei Schulstandorten in der Gemeinde Lippetal wird zu Schulzeiten an hochfrequentierten Schulwegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h beschränkt. Gleiches gilt für den Bereich der Schulbushaltestellen in Hultrop. Die entsprechende Beschilderung wird in diesen Tagen aufgestellt. Das Tempolimit gilt montags bis freitags zu Schulzeiten. 

„Viele Lippetalerinnen und Lippetaler wünschen sich, dass auf Schulwegen langsamer gefahren wird“, sagt Lippetals Bürgermeister Tobias Nillies. „In der Vergangenheit gab es für die Anordnung von Tempo 30 auf klassifizierten Straßen jedoch keine rechtliche Voraussetzung. Das hat sich jetzt geändert. Ein wichtiger Baustein für die Anordnung von Tempo 30 ist unser erarbeitetes Schulwegekonzept. Ich danke allen beteiligten Behörden, den Kolleginnen und Kollegen in der Gemeindeverwaltung, die in den letzten Monaten an dem Schulwegekonzept gearbeitet haben, und dem Gemeinderat, der in der letzten Wahlperiode das Konzept positiv begleitet hat.“

Mit der Anpassung der Straßenverkehrsordnung wurde den Straßenverkehrsbehörden die Möglichkeit eröffnet, die Sicherheit der Schülerinnen und Schüler im Straßenverkehr auch an übergeordneten Straßen zu erhöhen. Die Festlegungen der einzelnen Strecken basieren auf dem Schulwegekonzept der Gemeinde Lippetal und wurden mit der Straßenverkehrsbehörde des Kreises Soest, Straßen NRW als Straßenbaulastträger und der Kreispolizeibehörde abgestimmt. 

Die Neuregelung gilt in folgenden Bereichen:

  • Herzfeld: Beckumer Straße, Diestedder Straße, Lippstädter Straße
  • Hultrop: Hultroper Dorfstraße und Auf dem Tigge
  • Lippborg: Alte Beckumer Straße, Hauptstraße und Herzfelder Straße
  • Oestinghausen: Hultroper Straße, Hovestädter Straßer, Wiltroper Straße.

„Die Gemeinde Lippetal hat mit der Erarbeitung des Schulwegekonzeptes die entscheidende Vorarbeit geleistet, auf deren Grundlage wir gemeinsam aufbauen konnten“, so Christoph Sprenger, Leiter des Bereichs Verkehrssicherheit des Kreises Soest. Nun seien die Verkehrsteilnehmer am Zug, sich an die Geschwindigkeitsbeschränkungen während der Schulzeiten zu halten, um die jüngsten Verkehrsteilnehmer noch besser zu schützen.