Eine Aufnahme in den Newsletter ist mit einer kurzen und formlosen Mail an amtsblatt@kreis-soest.de möglich.
Das Amtsblatt ist mit folgendem Inhalt erschienen: Tierseuchenbehördliche Allgemeinverfügung Nr. 8 zur Aufhebung der Allgemeinverfügung Nr. 4 des Kreises Soest zum Schutz gegen die Geflügelpest bei Nutzgeflügel.