Wohnraumförderung

Darlehen für die Neuschaffung von Mietwohnungen

Das Land NRW fördert die Neuschaffung von Mietwohnungen und von Eigentumswohnungen, die vermietet werden, mit zinsfreien oder günstigen Darlehen. 

Die Darlehen werden für Mietwohnungen, die sich im Kreisgebiet Soest befinden, durch die Kreisverwaltung Soest bewilligt. Die Darlehensauszahlung sowie die Darlehensverwaltung erfolgen anschließend durch die NRW.BANK.

Die Förderung besteht im Wesentlichen aus folgenden Komponenten:

  • Zinsen: Für die Dauer der Zweckbindung (25 oder 30 Jahre) ist das Baudarlehen mit 0 % bis zum Ablauf des fünften Jahres, danach mit 0,5 % zu verzinsen. Nach Ablauf der Zweckbindung wird das Baudarlehen marktüblich verzinst.
  • Tilgungsnachlass auf das Grunddarlehen in Höhe von 30 % bei 25-jähriger Zweckbindung bzw. 35 % bei 30-jähriger Zweckbindung (M1-3) sowie Tilgungsnachlass auf das Grunddarlehen in Höhe von 35 % bei 25-jähriger Zweckbindung bzw. 40 % bei 30-jähriger Zweckbindung (M4)
  • Tilgungsnachlass in Höhe von 50 % auf anerkannte Zusatzdarlehen (z. B. für Abbrucharbeiten, Schaffung von rollstuhlgerechtem Wohnraum, Einbau elektrisch bedienbarer Türen)

Die Wohnungen müssen mit einem Wohnberechtigungsschein bezogen werden.

Es wird eine vom Mietniveau abhängige Bewilligungsmiete (derzeit M1-3: 6,50 € / m² Wohnfläche für die EK-Grp. A und 7,55 € m² Wohnfläche für die EK-Grp. B bzw. M4: 7,25 € / m² Wohnfläche für die EK-Grp. A und 8,40 € m² Wohnfläche für die EK-Grp. B) festgesetzt, die ab Erteilung der Förderzusage jährlich um 2 % erhöht werden kann. 

Weitere Informationen zu der Förderrichtlinie, den Darlehenskonditionen und zum Antragsverfahren finden Sie unter folgenden Links:

Es empfiehlt sich, vor der Antragstellung einen Beratungstermin zu vereinbaren.

Die Antragsformulare werden von der NRW.BANK unter folgenden Links angeboten: 

Bitte halten Sie sich bei den benötigten Unterlagen an das Verzeichnis der Anlagen auf der letzten Seite des Förderantrages. 

  • Um Ihren Antrag effizient bearbeiten zu können, bitten wir um digitale Zusendung Ihrer Unterlagen (pro Unterlage bitte jeweils eine Datei).
  • Alternativ können Sie Ihre Unterlagen auch in Papierform einreichen. 

Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Förderung. Die Entscheidung über einen Antrag wird nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Fördermittel getroffen.

  1. 02921 30-2593
  2. georgios.filaktoglou@​kreis-soest.de
  3. Adresse
  4. Kreishaus
    Hoher Weg 1-3
    59494 Soest
  5. Öffnungszeiten
  6. Öffnungszeiten
    Tag
    Montag:8 - 16 Uhr
    Dienstag:7 - 16 Uhr
    Mittwoch:8 - 16 Uhr
    Donnerstag:8 - 17 Uhr
    Freitag:8 - 12 Uhr
  7. Details
  1. 02921 30-3857
  2. julian.schmidt@​kreis-soest.de
  3. Adresse
  4. Kreishaus
    Hoher Weg 1-3
    59494 Soest
  5. Öffnungszeiten
  6. Öffnungszeiten
    Tag
    Montag:8 - 16 Uhr
    Dienstag:7 - 16 Uhr
    Mittwoch:8 - 16 Uhr
    Donnerstag:8 - 17 Uhr
    Freitag:8 - 12 Uhr
  7. Details