Die Jugendhilfe berät Eltern und Kinder, wie sie mit Trennung und Scheidung umgehen können. Für die psychosoziale Entwicklung von Kindern und Jugendlichen ist es wichtig, dass sie ständig Kontakt zu beiden Elternteilen haben und dass sich die Eltern einig sind, denn: Für die Kinder liegt das Problem nicht in der Scheidung der Eltern, sondern in der unversöhnlichen Haltung der Eltern zueinander.
Eltern, die sich trennen oder scheiden lassen und die davon betroffenen Kinder können sich unmittelbar an die Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter des Regionalen Sozialdienstes wenden.
Kontakt
Eltern und andere Sorgeberechtigte haben einen Rechtsanspruch auf Hilfe zur Erziehung, wenn ohne sie die gewöhnliche und gesunde Entwicklung des Kindes oder Jugendlichen so stark beeinträchtigt wäre, dass körperliche oder seelische Schädigungen des Kindes oder Jugendlichen befürchtet werden müssen. Bei Fragen oder Anliegen können Sie sich über das Kontaktformular unter den Links an die jeweilige Ansprechperson wenden.
Die telefonische Erreichbarkeit ist montags, dienstags, mittwochs und freitags von 8 bis 12 Uhr, montags und dienstags von 13 bis 16 Uhr sowie donnerstags von 13 bis 17 Uhr.
Ihre persönliche/n Ansprechpartnerin/Ansprechpartner erreichen Sie montags, dienstags, mittwochs und freitags von 8.30 bis 10 Uhr.
§ 17 Sozialgesetzbuch (SGB) VIII
Hängt vom Einzelfall ab.
- Anschrift
- 001Hoher Weg 1-359494Soest
Lina
Bankamp
Kreishaus
Montag
8 - 16 Uhr
Dienstag
7 - 16 Uhr
Mittwoch
8 - 16 Uhr
Donnerstag
8 - 17 Uhr
Freitag
8 - 12 Uhr
- Anschrift
- 001Hoher Weg 1-359494Soest
- Telefon
- 02921 30-2113
- bankamp@kreis-soest.de
Staege
Kreishaus
Montag
8 - 16 Uhr
Dienstag
7 - 16 Uhr
Mittwoch
8 - 16 Uhr
Donnerstag
8 - 17 Uhr
Freitag
8 - 12 Uhr
- Anschrift
- 001Hoher Weg 1-359494Soest
- Telefon
- 02921 30-2882
- staege@kreis-soest.de
Stiens
Kreishaus
Montag
8 - 16 Uhr
Dienstag
7 - 16 Uhr
Mittwoch
8 - 16 Uhr
Donnerstag
8 - 17 Uhr
Freitag
8 - 12 Uhr
- Anschrift
- 001Hoher Weg 1-359494Soest
- Telefon
- 02921 30-2989
- stiens@kreis-soest.de
Krause
Kreishaus
Montag
8 - 16 Uhr
Dienstag
7 - 16 Uhr
Mittwoch
8 - 16 Uhr
Donnerstag
8 - 17 Uhr
Freitag
8 - 12 Uhr
- Anschrift
- 001Hoher Weg 1-359494Soest
- Telefon
- 02921 30-2629
- krause1@kreis-soest.de
Marie-Claire
Heußen
Kreishaus
Montag
8 - 16 Uhr
Dienstag
7 - 16 Uhr
Mittwoch
8 - 16 Uhr
Donnerstag
8 - 17 Uhr
Freitag
8 - 12 Uhr
- Anschrift
- 001Hoher Weg 1-359494Soest
- Telefon
- 02921 30-3000
- heussen@kreis-soest.de
Antje
Boomgaarden
Kreishaus
Montag
8 - 16 Uhr
Dienstag
7 - 16 Uhr
Mittwoch
8 - 16 Uhr
Donnerstag
8 - 17 Uhr
Freitag
8 - 12 Uhr
- Anschrift
- 001Hoher Weg 1-359494Soest
- Telefon
- 02921 30-2522
- Boomgaarden@Kreis-Soest.de
Arno
Willeke
Kreishaus
Montag
8 - 16 Uhr
Dienstag
7 - 16 Uhr
Mittwoch
8 - 16 Uhr
Donnerstag
8 - 17 Uhr
Freitag
8 - 12 Uhr
- Anschrift
- 001Hoher Weg 1-359494Soest
- Telefon
- 02921 30-3062
- willeke@kreis-soest.de
Beratung bei Trennung und Scheidung
Die Jugendhilfe berät Eltern und Kinder, wie sie mit Trennung und Scheidung umgehen können. Für die psychosoziale Entwicklung von Kindern und Jugendlichen ist es wichtig, dass sie ständig Kontakt zu beiden Elternteilen haben und dass sich die Eltern einig sind, denn: Für die Kinder liegt das Problem nicht in der Scheidung der Eltern, sondern in der unversöhnlichen Haltung der Eltern zueinander.
Eltern, die sich trennen oder scheiden lassen und die davon betroffenen Kinder können sich unmittelbar an die Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter des Regionalen Sozialdienstes wenden.
Kontakt
Eltern und andere Sorgeberechtigte haben einen Rechtsanspruch auf Hilfe zur Erziehung, wenn ohne sie die gewöhnliche und gesunde Entwicklung des Kindes oder Jugendlichen so stark beeinträchtigt wäre, dass körperliche oder seelische Schädigungen des Kindes oder Jugendlichen befürchtet werden müssen. Bei Fragen oder Anliegen können Sie sich über das Kontaktformular unter den Links an die jeweilige Ansprechperson wenden.
Die telefonische Erreichbarkeit ist montags, dienstags, mittwochs und freitags von 8 bis 12 Uhr, montags und dienstags von 13 bis 16 Uhr sowie donnerstags von 13 bis 17 Uhr.
Ihre persönliche/n Ansprechpartnerin/Ansprechpartner erreichen Sie montags, dienstags, mittwochs und freitags von 8.30 bis 10 Uhr.
Bearbeitungsdauer
Hängt vom Einzelfall ab.
Rechtsgrundlagen
§ 17 Sozialgesetzbuch (SGB) VIII

