Örtliche Planung Alter und Pflege
Die Kreise und kreisfreien Städte sind nach dem Alten- und Pflegegesetz verpflichtet, die Ergebnisse der örtlichen Planung zu veröffentlichen und regelmäßig fortzuschreiben. Die Planung informiert über den Bestand und die Qualität von Pflegediensten und Einrichtungen in der Region. Falls nötig, werden Handlungsempfehlungen gemacht, wie die Pflegeinfrastruktur weiterentwickelt werden kann.
Die örtliche Planung für Alter und Pflege 2025/26 wurde am 29.01.2026 von der Konferenz Alter und Pflege zustimmend zur Kenntnis genommen und am 18.02.2026 vom Sozialausschuss beschlossen.
Bearbeitungszeit
Stichtagserhebung zu jedem 15.12. eines ungeraden Jahres.
Rechtsgrundlagen
§ 7 Alten- und Pflegegesetz Nordrhein Westfalen (APG NRW)
Kontakt
- 02921 30-2743
- martina.krick@kreis-soest.de
- Adresse
- Kreishaus
Hoher Weg 1-3
59494 Soest - Öffnungszeiten
Öffnungszeiten Tag Montag: 8 - 16 Uhr Dienstag: 7 - 16 Uhr Mittwoch: 8 - 16 Uhr Donnerstag: 8 - 17 Uhr Freitag: 8 - 12 Uhr - Details

