Investitionskostenförderung von ambulanten Pflegeeinrichtungen

Ambulante Pflegedienste haben die Möglichkeit, jährlich beim örtlichen Sozialhilfeträger (Kreis Soest) eine Investitionskostenpauschale zu beantragen. Abgabefrist ist der 1. März. Der Antrag kann elektronisch über den Onlinedienst eingereicht werden.

Geld und Taschenrechner auf einer gedruckten Tabelle. Foto: © artem_ka - Fotolia.com
Investitionskostenförderung. Foto: © artem_ka - Fotolia.com

Investitionskostenförderderung 2022: Fristen und Auszahlung

Der Antrag auf Investitionskostenförderung für das Jahr 2022 muss spätestens am 01. März 2023 beim Kreis Soest vorliegen. Anträge, die nach dem Stichtag eingehen, werden nicht berücksichtigt. Die Investitionskostenpauschale wird dann zum 1. Juli ausgezahlt.

  • Online Antrag und Berechnungsbogen
  • Berechnungsgrundlage aus der jeweiligen Abrechnungssoftware
  • Summen und Saldenliste auf Grundlage der Pflegebuchführung
  • Versorgungsvertrag nach § 72 SGB XI, falls dieser noch nicht vorliegt
  • Vergütungsvereinbarung nach § 89 SGB XI, falls diese noch nicht vorliegt
  • Nachweis über die Vertetungsberechtigung/Vollmacht, falls diese in der aktuellen Fassung dem Kreis Soest nicht vorliegt
  • Hängt vom Einzelfall ab.
  • § 12 Alten- und Pflegegesetzes Nordrhein-Westfalen (APG NRW)
  1. 02921 30-2936
  2. nadine.schaefer@​kreis-soest.de
  3. Adresse
  4. Kreishaus
    Hoher Weg 1-3
    59494 Soest
  5. Öffnungszeiten
  6. Öffnungszeiten
    Tag
    Montag:08:00 Uhr bis 16:00 Uhr
    Dienstag:07:00 Uhr bis 16:00 Uhr
    Mittwoch:08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
    Donnerstag:08:00 Uhr bis 18:00 Uhr
    Freitag:08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
  7. Details