Investitionskostenförderung von vollstationären Pflegeeinrichtungen/EuLas

Bei Einrichtungen mit umfassendem Leistungsangebot (EuLas) erfolgt die Investitionskostenförderung über das Pflegewohngeld.

Fördervoraussetzungen:

  • Erfüllen der Anforderungen an die Wohnqualität des § 11 Abs. 3 Alten- und Pflegegesetz Nordrhein-Westfalen (APG NRW); Feststellung durch den Kreis Soest
  • Festsetzung der anerkennungsfähigen Aufwendungen durch den Landschaftsverband
  • Versorgungsvertrag und vertragliche Regelung mit den Pflegekassen

Für die bauliche Anpassung an heutige Wohn- und Nutzungsqualitäten können Pflegeeinrichtungen, die länger als 25 Jahre fertig gestellt sind, zinsgünstige Darlehen der NRW Bank in Anspruch nehmen. 

Kontakt

  1. 02921 30-2935
  2. fred-martin.bals@​kreis-soest.de
  3. Adresse
  4. Kreishaus
    Hoher Weg 1-3
    59494 Soest
  5. Öffnungszeiten
  6. Öffnungszeiten
    Tag
    Montag:08:00 Uhr bis 16:00 Uhr
    Dienstag:07:00 Uhr bis 16:00 Uhr
    Mittwoch:08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
    Donnerstag:08:00 Uhr bis 18:00 Uhr
    Freitag:08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
  1. 02921 30-2743
  2. martina.krick@​kreis-soest.de
  3. Adresse
  4. Kreishaus
    Hoher Weg 1-3
    59494 Soest
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    Montag:08:00 Uhr bis 16:00 Uhr
    Dienstag:07:00 Uhr bis 16:00 Uhr
    Mittwoch:08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
    Donnerstag:08:00 Uhr bis 18:00 Uhr
    Freitag:08:00 Uhr bis 12:00 Uhr