Investitionskostenförderung von vollstationären Pflegeeinrichtungen/EuLas
Bei Einrichtungen mit umfassendem Leistungsangebot (EuLas) erfolgt die Investitionskostenförderung über das Pflegewohngeld.
Fördervoraussetzungen:
- Erfüllen der Anforderungen an die Wohnqualität des § 11 Abs. 3 Alten- und Pflegegesetz Nordrhein-Westfalen (APG NRW); Feststellung durch den Kreis Soest
- Festsetzung der anerkennungsfähigen Aufwendungen durch den Landschaftsverband
- Versorgungsvertrag und vertragliche Regelung mit den Pflegekassen
Für die bauliche Anpassung an heutige Wohn- und Nutzungsqualitäten können Pflegeeinrichtungen, die länger als 25 Jahre fertig gestellt sind, zinsgünstige Darlehen der NRW Bank in Anspruch nehmen.
Kontakt
- 02921 30-2935
- fred-martin.bals@kreis-soest.de
- Adresse
- Öffnungszeiten
- Details
Hoher Weg 1-3
59494 Soest
Tag | |
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Montag: | 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr |
Dienstag: | 07:00 Uhr bis 16:00 Uhr |
Mittwoch: | 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr |
Donnerstag: | 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr |
Freitag: | 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr |
- 02921 30-2743
- martina.krick@kreis-soest.de
- Adresse
- Öffnungszeiten
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Hoher Weg 1-3
59494 Soest
Tag | |
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Montag: | 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr |
Dienstag: | 07:00 Uhr bis 16:00 Uhr |
Mittwoch: | 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr |
Donnerstag: | 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr |
Freitag: | 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr |