Investitionskostenförderung von vollstationären Pflegeeinrichtungen/EuLas
Bei Einrichtungen mit umfassendem Leistungsangebot (EuLas) erfolgt die Investitionskostenförderung über das Pflegewohngeld.
Fördervoraussetzungen:
- Erfüllen der Anforderungen an die Wohnqualität des § 11 Abs. 3 Alten- und Pflegegesetz Nordrhein-Westfalen (APG NRW); Feststellung durch den Kreis Soest
- Festsetzung der anerkennungsfähigen Aufwendungen durch den Landschaftsverband
- Versorgungsvertrag und vertragliche Regelung mit den Pflegekassen
Für die bauliche Anpassung an heutige Wohn- und Nutzungsqualitäten können Pflegeeinrichtungen, die länger als 25 Jahre fertig gestellt sind, zinsgünstige Darlehen der NRW Bank in Anspruch nehmen.
Kontakt
- 02921 30-2743
- martina.krick@kreis-soest.de
- Adresse
- Kreishaus
Hoher Weg 1-3
59494 Soest - Öffnungszeiten
Öffnungszeiten Tag Montag: 8 - 16 Uhr Dienstag: 7 - 16 Uhr Mittwoch: 8 - 16 Uhr Donnerstag: 8 - 17 Uhr Freitag: 8 - 12 Uhr - Details
- 02921 30-2935
- daniel.utzel@kreis-soest.de
- Adresse
- Kreishaus
Hoher Weg 1-3
59494 Soest - Öffnungszeiten
Öffnungszeiten Tag Montag: 8 - 16 Uhr Dienstag: 7 - 16 Uhr Mittwoch: 8 - 16 Uhr Donnerstag: 8 - 17 Uhr Freitag: 8 - 12 Uhr - Details

