Wohngemeinschaften
Im Alter möchten die meisten Menschen so lange wie möglich und selbstbestimmt in den eigenen vier Wänden leben. Das gilt gerade auch für Menschen, die aufgrund ihres Krankheitsbildes nicht mehr in vollem Umfang in der Lage sind, ihren Alltag aus eigener Kraft zu gestalten. In diesen Fällen kann eine Wohngemeinschaft eine geeignete Alternative zur eigenen Wohnung sein.
Pflegende Angehörige bekommen so neue Freiräume, um die eigene Lebensqualität zu verbessern und können gleichzeitig ihre Angehörigen weiter unterstützen. Wohngemeinschaften sind damit eine sinnvolle Ergänzung zu anderen Pflegeangeboten und eine gute Alternative zu einer stationären Versorgung.
Zu unterscheiden ist zwischen selbst organisierten privaten WGs und sogenannten "anbieterverantworteten Wohngemeinschaften". Letztere werden zum Beispiel von ambulanten Pflegediensten betrieben, müssen sich an bestimmte Standards halten und werden regelmäßig von der WTG-Behörde (früher Heimaufsicht) überprüft.
Ab wann untersteht eine WG der WTG-Behörde
Das Wohn- und Teilhabegesetz (WTG) unterscheidet zwischen anbieter- und selbst-verantworteten Wohngemeinschaften. Sobald nur eines der nachfolgenden Kriterien nicht erfüllt ist, liegt eine anbieterverantwortete Wohngemeinschaft vor, die durch die WTG-Behörde (früher Heimaufsicht), ähnlich wie eine Einrichtung mit umfassendem Leistungsangebot (vollstationäre Pflegeeinrichtung), regelmäßig besucht, beraten und überprüft wird. Die Kriterien:
- rechtlich und tatsächlich voneinander unabhängige Ansprüche auf Wohnraumüberlassung und Betreuungsleistungen und
- Mindestbefugnisse der Nutzer oder ihrer Bevollmächtigten:
- freie Wahl und freier Wechsel der Leistungsanbieter,
- Ausübung des Hausrechtes,
- eigene Gestaltung der Gemeinschaftsräume,
- selbstständige Verwaltung der gemeinschaftlichen Finanzmittel und
- selbstbestimmte gemeinschaftliche Gestaltung der Lebens- und Haushaltsführung sowie des Alltagslebens.
Zudem dürfen neue Nutzer unbeschadet der zivilrechtlichen Befugnisse des Vermieters nicht gegen den Willen der bereits in der Wohngemeinschaft lebenden Nutzer aufgenommen werden.
Kontakt
- 02921 30-2927
- manuela.jablotschkin@kreis-soest.de
- Adresse
- Öffnungszeiten
- Details
Hoher Weg 1-3
59494 Soest
Tag | |
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Montag: | 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr |
Dienstag: | 07:00 Uhr bis 16:00 Uhr |
Mittwoch: | 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr |
Donnerstag: | 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr |
Freitag: | 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr |
- 02921 30-2898
- michaela.schlummer@kreis-soest.de
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Dienstag: | 07:00 Uhr bis 16:00 Uhr |
Mittwoch: | 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr |
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