Update Cyberangriff:

Wir sind wieder online. Leider können wir noch nicht alle Dienstleistungen (wie Wunschkennzeichen, einige Onlineformulare, die Internetsuche oder unser Telefonverzeichnis) wieder anbieten. Wir bitten um Verständnis!

Zulassung eines neuen Fahrzeugs

Für ein neues Fahrzeug, das bisher noch nicht zugelassen war, kann eine Neuzulassung beantragt werden. Sollte dem Fahrzeug noch keine deutsche Zulassungsbescheinigung zugeteilt worden sein (zum Beispiel bei Import-Fahrzeugen), wird gebeten, mit einer der Zulassungsstellen des Kreises Kontakt aufzunehmen und die nötigen Unterlagen individuell zu klären.

Pfeil KfZ-Zulassung. Foto: © Daniel Ernst - Fotolia.com
Foto: © Daniel Ernst - Fotolia.com

Eine Fahrzeugzulassung auf Minderjährige ist nur möglich, wenn die Person im Besitz einer dem Fahrzeug entsprechenden gültigen Fahrerlaubnis für das Fahrzeug ist.

  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief),
  • elektronische Versicherungsbestätigungsnummer "eVB-Nr." (ehemals Versicherungsdoppelkarte),
  • Bei typgenehmigten Fahrzeugen die Vorlage eines COCs (Konformitätsbescheinigung)
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass; bei ausländischen Bürgern ein amtlicher Lichtbildausweis oder der elektronische Aufenthaltstitel,
  • unterschriebene Vollmacht im Original und Personalausweis/Pass des zukünftigen Halters, wenn dieser nicht persönlich erscheint,
  • ausgefülltes SEPA-Mandat zur Abbuchung der Kraftfahrzeugsteuer,
  • bei Zulassung auf Minderjährige: Besitz der entsprechenden gültigen Fahrerlaubnis, unterschriebene Einverständnis- und Kostenübernahmeerklärung beider Elternteile im Original sowie deren Personalausweise/Pässe. Hat nur ein Elternteil das Sorgerecht, so wird ein entsprechender Nachweis über das alleinige Sorgerecht für die Zulassung benötigt,
  • bei Zulassung auf eine juristische Person: der Personalausweis des Vertretungsberechtigten und ein entsprechender Registerauszug, zum Beispiel Handelsregister, Vereinsregister), aus dem sich die Vertretungsberechtigung ergibt,
  • falls der Hauptsitz einer juristischen Person nicht im Kreis Soest liegt, ist ein Nachweis über die Zweigstelle/Nebenstelle im Kreis Soest nachzuweisen (zum Beispiel Gewerbeanmeldung).

Im Regelfall reicht eine leserliche Kopie der benötigten Pässe/Ausweise aus. Diese müssen gültig sein.

Der Internetauftritt wird aktuell aufgrund der neuen Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) überarbeitet.

Sollte bei der Zulassung ein altes Kennzeichen beibehalten werden, ist trotzdem die Gebühr für das Wunschkennzeichen (10,20 Euro) und evtl. die Reservierungsgebühr (2,60 Euro) in Rechnung zu stellen.

Zahlungsarten:

  • Girocard mit PIN (keine GeldKarte)
  • Kreditkarte (Master und VISA)
  • Debitkarte (Maestro und V-PAY)
  • Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV)
  1. 02921 30-2794
  2. zulassungen-soest@​kreis-soest.de
  3. Adresse
  4. Verwaltungsgebäude Senator-Schwartz-Ring
    Senator-Schwartz-Ring 21 - 23
    59494 Soest
  5. Details
Anmeldung, Zulassung, Briefbeantragung, Fahrzeug zulassen, Fahrzeug anmelden, Tageszulassung, KFZ-Sepaformular, SEPA, SEPA-Mandat, vorläufige Zulassung, Kosten Zulassung, Vollmacht, Vollmacht Zulassung, Vollmacht Umschreibung, Vollmacht zur Zulassung, Vollmacht zur Umschreibung, Kennzeichenmitnahme, Neufahrzeug, Neuzulassung

Infoboxen

Hinweis:

Die Bearbeitung Ihres Anliegens im Bereich Zulassungen
ist nur mit Terminvereinbarung möglich.
Den Link zur Terminvereinbarung finden Sie hier.

Anträge im Bereich Fahrerlaubnisse können derzeit
nur schriftlich eingereicht werden. 
Mehr Informationen hierzu finden Sie in der FAQ.
 

Achtung beim Autoverkauf!

Melden Sie ein Fahrzeug vor der Übergabe entweder ab oder informieren Sie den Kreis Soest über den Verkauf! Mit der Außerbetriebsetzung enden für Sie die Pflichten zur Zahlung der Kraftfahrzeugsteuer und der Versicherungsprämie und somit auch Ihre Halterhaftung.

Wie bezahlen?

Eine Bezahlung ist nur mit EC- oder Kreditkarte möglich.