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Unterkunftskosten bei der Bewilligung von Sozialleistungen

Bürger, die existenzsichernde Leistungen vom Jobcenter (SGB II) oder von den Städten und Gemeinden im Kreis Soest (SGB XII) erhalten, haben im Regelfall auch einen Anspruch auf Übernahme der angemessenen Kosten für die Unterkunft.

  • Für die Bewertung der Angemessenheit sind im Einzelfall die jeweiligen Sachbearbeiter im Jobcenter oder dem Sozialamt Ihrer Kommune zuständig.
  • Bevor Sie einen Mietvertrag unterschreiben, ist es deshalb zwingend erforderlich, die Zustimmung des Jobcenters oder des Sozialamtes einzuholen.
  • Sollten Sie einen Mietvertrag ohne vorherige Zustimmung unterzeichnen, kann dies zu erheblichen Rechtsnachteilen führen.
  • Bitte lassen Sie als Grundlage für die Überprüfung der Angemessenheit das Formular „Mietbescheinigung“  vom Vermieter ausfüllen. Das Formular steht unter "Links" zum Download bereit. 

Vergleichsräume: 

Werl, Ense und Wickede (Ruhr)

Personenanzahl

Wohnungsgröße

maximale Brutto-Kaltmiete

1

bis 50 m²

418,50 €

2

65 m²

484,90 €

3

80 m²

564,80 €

4

95 m²

690,65 €

5

110 m²

761,20 €

jede weitere Person

zzgl. 15 m²

+ 103,80 €

Soest, Welver, Möhnesee, Lippetal und Bad Sassendorf

Personenanzahl

Wohnungsgröße

maximale Brutto-Kaltmiete

1

bis 50 m²

403,00 €

2

65 m²

478,40 €

3

80 m²

604,80 €

4

95 m²

722,95 €

5

110 m²

812,90 €

jede weitere Person

zzgl. 15 m²

+ 110,85 €

Lippstadt, Erwitte und Geseke

Personenanzahl

Wohnungsgröße

maximale Brutto-Kaltmiete

1

bis 50 m²

377,50 €

2

65 m²

473,85 €

3

80 m²

573,60 €

4

95 m²

692,55 €

5

110 m²

793,10 €

jede weitere Person

zzgl. 15 m²

+108,15 €

Warstein, Rüthen und Anröchte

Personenanzahl

Wohnungsgröße

maximale Brutto-Kaltmiete

1

bis 50 m²

363,00 €

2

65 m²

430,95 €

3

80 m²

528,80 €

4

95 m²

596,60 €

5

110 m²

719,40 €

jede weitere Person

zzgl. 15 m²

+98,10 €

 

Welche Unterkunftskosten sind angemessen?

Der Kreis Soest setzt als zuständiger Kostenträger fest, welche Unterkunftskosten bei der Bewilligung von Sozialleistungen als angemessen gelten. Damit dieses auf einer rechtssicheren Grundlage basiert, wurde das Forschungsinstitut Analyse & Konzepte GmbH beauftragt, das Mietpreisniveau im Kreisgebiet nach mathematisch-statistischen Grundsätzen und repräsentativ zu ermitteln. Der Kreis Soest kommt damit der Forderung des Bundessozialgerichts nach, ein sogenanntes schlüssiges Konzept zu erstellen, welches die angemessenen Brutto-Kaltmieten (Grundmiete + kalten Nebenkosten) festlegt.

  • Sozialgesetzbuch II
  • Sozialgesetzbuch XII
  • Asylbewerberleistungsgesetz
  1. 02921 30-2925
  2. frank.vahrenbrink@​kreis-soest.de
  3. Adresse
  4. Kreishaus
    Hoher Weg 1-3
    59494 Soest
  5. Öffnungszeiten
  6. Öffnungszeiten
    Tag
    Montag:08:00 Uhr bis 16:00 Uhr
    Dienstag:07:00 Uhr bis 16:00 Uhr
    Mittwoch:08:00 Uhr bis 16:00 Uhr
    Donnerstag:08:00 Uhr bis 17:00 Uhr
    Freitag:08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
  7. Details
  1. 02921 30-2917
  2. florian.auer@​kreis-soest.de
  3. Adresse
  4. Kreishaus
    Hoher Weg 1-3
    59494 Soest
  5. Öffnungszeiten
  6. Öffnungszeiten
    Tag
    Montag:08:00 Uhr bis 16:00 Uhr
    Dienstag:07:00 Uhr bis 16:00 Uhr
    Mittwoch:08:00 Uhr bis 16:00 Uhr
    Donnerstag:08:00 Uhr bis 17:00 Uhr
    Freitag:08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
  7. Details
  1. 02921 30-2916
  2. mareike.belmann@​kreis-soest.de
  3. Adresse
  4. Kreishaus
    Hoher Weg 1-3
    59494 Soest
  5. Öffnungszeiten
  6. Öffnungszeiten
    Tag
    Montag:08:00 Uhr bis 16:00 Uhr
    Dienstag:07:00 Uhr bis 16:00 Uhr
    Mittwoch:08:00 Uhr bis 16:00 Uhr
    Donnerstag:08:00 Uhr bis 17:00 Uhr
    Freitag:08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
  7. Details
Sozialhilfe, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Grundsicherung für Arbeitsuchende, Unterkunfts- und Heizkosten, Soziale Sicherung, Grundversorgung