Update Cyberangriff:

Wir sind wieder online. Leider können wir noch nicht alle Dienstleistungen (wie Wunschkennzeichen, einige Onlineformulare, die Internetsuche oder unser Telefonverzeichnis) wieder anbieten. Wir bitten um Verständnis!

Tierschutz

Laut Tierschutzgesetz darf niemand einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen! Der Veterinärdienst des Kreises überprüft deshalb routinemäßig und nach Hinweisen aus der Bürgerschaft private und gewerbliche Nutztier- und Tierhaltungen. Für manche Tätigkeiten mit Tieren wird eine Genehmigung gemäß Tierschutzgesetz benötigt.

Pferd schaut über einen Zaun. Bauernhof in Lohe. Foto: Thomas Weinstock/ Kreis Soest
Bauernhof in Lohe. Foto: Thomas Weinstock/ Kreis Soest

Im Umgang mit einem Tier ist jeder Mensch dafür verantwortlich, dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen. Der Veterinärdienst überwacht folgende Bereiche:

  • Gewerbliche und gewerbsmäßige Tierhaltungen
  • Tiertransporte und Schlachtstätten
  • Bauvorhaben für Stallneubauten und -umbauten

Tierschutzanzeige

Damit der Amtstierarzt einer Anzeige gezielt nachgehen kann, werden folgende Angaben unbedingt benötigt:

  • Name, Adresse und Telefonnummer des Anzeigenden,
  • Name, Straße, Hausnummer und Ort des Tierhalters,
  • genaue Beschreibung der Beobachtungen mit Datum, Uhrzeit,
  • betroffene Tierart und Anzahl der Tiere,
  • Beschreibung des Tieres und Ort der Tierhaltung.

Außerhalb der Dienstzeiten steht die Leitstelle des Kreises Soest für Meldungen rund um die Uhr zur Verfügung. Telefon: 02921/9100-0.

Genehmigungspflichtige Tätigkeiten

Für folgende Tätigkeiten wird eine Genehmigung gemäß Tierschutzgesetz benötigt:

  • Wirbeltiere, die nicht Nutztiere sind, zum Zwecke der Abgabe gegen Entgelt oder eine sonstige Gegenleistung in das Inland verbringen oder einführen oder die Abgabe solcher Tiere, die in das Inland verbracht oder eingeführt werden sollen oder worden sind, gegen Entgelt oder eine sonstige Gegenleistung vermitteln,
  • das Halten von Tieren für andere in einem Tierheim,
  • Ausstellen von Tieren in einem zoologischen Garten oder ähnlichen Einrichtungen,
  • Durchführung von Tierbörsen,
  • Ausbildung von Schutzhunden für Dritte,
  • gewerbsmäßiges Betreiben eines Reit- und Fahrbetriebs,
  • gewerbsmäßiges Züchten von Hunden, Katzen oder andere Tieren,
  • gewerbsmäßiger Handel mit Wirbeltieren,
  • gewerbsmäßiges zur Schaustellen von Tieren,
  • gewerbsmäßiges Bekämpfen von Wirbeltieren als Schädlinge,
  • gewerbsmäßig für Dritte Hunde ausbilden oder die Ausbildung der Hunde durch den Tierhalter anleiten.

Tiertransporte, Schlachtstätten und Bauvorhaben

Wer gewerblich oder im Rahmen einer wirtschaftlichen Tätigkeit Tiere transportieren will, benötigt einen Befähigungsnachweis und gegebenenfalls auch eine Zulassung als Transportunternehmen nach der VO (EG) 1/2005. Zum Betäuben und Schlachten von Tieren ist eine Sachkundebescheinigung nötig.

Auch Bauvorhaben für Stallneubauten und -umbauten werden hier bewertet und auf die Einhaltung der rechtlichen Vorgaben geprüft.

Onlinedienste

Hängt vom Einzelfall ab.

Zahlungsarten: Im Bedarfsfall: Barzahlung oder Gebührenrechnung

Tierschutzgesetz

  1. 02921 30-3735
  2. vet.leb@​kreis-soest.de
  3. Adresse
  4. Verwaltungsgebäude Senator-Schwartz-Ring
    Senator-Schwartz-Ring 21 - 23
    59494 Soest
  5. Öffnungszeiten
  6. Öffnungszeiten
    Tag
    Montag:8 bis 16 Uhr
    Dienstag:7 bis 16 Uhr
    Mittwoch:8 bis 16 Uhr
    Donnerstag:8 bis 17 Uhr
    Freitag:8 bis 12 Uhr
  7. Details
  1. 02921 30-2529
  2. vet.leb@​kreis-soest.de
  3. Adresse
  4. Verwaltungsgebäude Senator-Schwartz-Ring
    Senator-Schwartz-Ring 21 - 23
    59494 Soest
  5. Öffnungszeiten
  6. Öffnungszeiten
    Tag
    Montag:8 bis 16 Uhr
    Dienstag:7 bis 16 Uhr
    Mittwoch:8 bis 16 Uhr
    Donnerstag:8 bis 17 Uhr
    Freitag:8 bis 12 Uhr
  7. Details
  1. 02921 30-2188
  2. vet.leb@​kreis-soest.de
  3. Adresse
  4. Verwaltungsgebäude Senator-Schwartz-Ring
    Senator-Schwartz-Ring 21 - 23
    59494 Soest
  5. Öffnungszeiten
  6. Öffnungszeiten
    Tag
    Montag:8 bis 16 Uhr
    Dienstag:7 bis 16 Uhr
    Mittwoch:8 bis 16 Uhr
    Donnerstag:8 bis 17 Uhr
    Freitag:8 bis 12 Uhr
  7. Details
Tierschutz, Tierhaltung, Tiertransport, Stallneubau, Stallumbau, Stallbau

Wolfsmeldungen

Für Wolfsmeldungen ist ausschließlich das Landesumweltamt zuständig. Melden Sie bitte jeden Hinweis auf einen Wolf an:

  • Werktags 09:00 – 16:00 Uhr: Tel.: 02361-305-3322 
  • Außerhalb der Geschäftszeiten / am Wochenende / an Feiertagen nimmt die Nachrichtenbereitschaftszentrale des LANUV Ihre Meldungen entgegen: Tel.: 0201-714488
  • Bei Haus- und Nutztierschäden oder Totfunden mit Wolfsverdacht, kontaktieren Sie bitte das Landesumweltamt NRW (LANUV) schnellstmöglich per E-Mail wolf_nrw@lanuv.nrw.de oder melden Sie sich unter den oben angegebenen Telefonnummern.

Weitere Informationen zum Thema finden: www.wolf.nrw