Update Cyberangriff:

Wir sind wieder online. Leider können wir noch nicht alle Dienstleistungen (wie Wunschkennzeichen, einige Onlineformulare, die Internetsuche oder unser Telefonverzeichnis) wieder anbieten. Wir bitten um Verständnis!

Lebensmittelüberwachung und Verbraucherschutz

Die amtliche Lebensmittelüberwachung schützt Verbraucherinnen und Verbraucher vor gesundheitlichen Gefahren durch Lebensmittel, Bedarfsgegenstände und Kosmetika sowie vor Täuschung und Irreführung. Dafür führen die Lebensmittelkontrolleure des Kreises Soest täglich unangemeldet systematische Betriebsbesichtigungen und gezielte Probenuntersuchungen in Herstellerbetrieben, im Handel, in Gaststätten, auf Märkten und in Einrichtungen der Gemeinschaftsverpflegung wie Kantinen durch.

Klemmbrett mit Protokoll zur Lebensmittelkontrolle", rechte Hand füllt das Protokoll gerade aus. Foto: Judith Wedderwille/Kreis Soest
Protokoll Betriebskontrolle Foto: Judith Wedderwille/Kreis Soest

Hauptaugenmerke bei den Kontrollen sind:

  • Baulicher Zustand der Betriebe
  • Hygienischer Zustand der Räume, Einrichtungsgegenstände und Gerätschaften
  • Personal- und Produktionshygiene, einschließlich Abfalllagerung und sanitäre Einrichtungen
  • Begutachtung der Lebensmittel vor Ort hinsichtlich ihrer Verkehrsfähigkeit (Lagerungsbedingungen, optischer Eindruck, Kennzeichnung)
  • Beurteilung der betrieblichen Eigenkontrollen

Entnommene Proben werden untersucht auf:

  • Ihre Eignung, die Gesundheit zu schädigen (zum Beispiel durch Keime oder deren Toxine)
  • Verderbnis (Überlagerung, fehlerhafte Lagerung, Produktionsfehler)
  • Irreführung und Täuschung (korrekte Zusammensetzung und Kennzeichnung)
  • Verwendung unerlaubter Zusätze
  • Einhaltung bestimmter Höchstmengen (zum Beispiel Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmittel, Schwermetalle, andere Rückstände)

Beratung für Gewerbetreibende

Gewerbetreibende können sich gerne zu allen Themen der Lebensmittelüberwachung beraten lassen, insbesondere zu der Planung neuer Betriebe oder auch Umbauten und Betriebsübernahmen.

Verbraucherbeschwerden

Verbraucher, die verdorbene oder minderwertige Lebensmittel verkauft bekommen haben oder sich über die Hygiene eines Betriebes beschweren möchten, können sich ebenfalls an die auf dieser Seite genannten Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner wenden.

Außerhalb der Dienstzeiten steht die Leitstelle des Kreises Soest für Meldungen rund um die Uhr zur Verfügung. Telefon: 02921/9100-0.

Um erfolgreich tätig werden zu können, benötigen wir folgende Informationen:

  • Grund Ihrer Beschwerde (gegebenenfalls genaue Angabe des betroffenen Lebensmittel)
  • Wann und wo wurde das Lebensmittel gekauft beziehungsweise verzehrt (Name und Adresse des Betriebes)?
  • Wie wurde das Lebensmittel transportiert beziehungsweise aufbewahrt?
  • Erkrankung, Symptome, behandelnder Arzt
  • Ihren Namen, Anschrift und Telefonnummer (für eventuelle Rückfragen)

Ihre persönlichen Daten können auf Wunsch vertraulich behandelt werden.

Meldepflichten für Lebensmittel- und Futtermittelunternehmer

Lebensmittel- und Futtermittelunternehmer sind dazu verpflichtet, ihre Erzeugnisse auf Dioxine und PCB (Polychlorierte Biphenyle) zu kontrollieren und die Ergebnisse bei gesundheitlich nicht erwünschten Stoffen der zuständigen Behörde zu melden. Mehr Infos stehen in unserem Infoblatt "Meldepflichten für Lebensmittel- und Futtermittelunternehmer" unter den Links auf dieser Seite. 

Hängt vom Einzelfall ab.

Im Wesentlichen:

  • Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB)
  • Lebensmittelhygiene-Verordnung (LMHV)
  • Lebensmittelinformations-Verordnung (LMIV)
  • Lebensmittel-Informationsverordnung (VO (EU) Nr. 1169/2011)
  • VO (EG) 178/2004 Grundsätze und Anforderungen des Lebensmittelrechts, zur Errichtung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit und zur Festlegung von Verfahren zur Lebensmittelsicherheit
  • VO (EG) 852/2004 Verordnung über Lebensmittelhygiene

Daneben gibt es eine Fülle von weiteren Rechtsvorschriften des Bundes und der EU.

  1. 02921 30-2193
  2. vet.leb@​kreis-soest.de
  3. Adresse
  4. Verwaltungsgebäude Senator-Schwartz-Ring
    Senator-Schwartz-Ring 21 - 23
    59494 Soest
  5. Öffnungszeiten
  6. Öffnungszeiten
    Tag
    Montag:8 bis 16 Uhr
    Dienstag:7 bis 16 Uhr
    Mittwoch:8 bis 16 Uhr
    Donnerstag:8 bis 17 Uhr
    Freitag:8 bis 12 Uhr
  7. Details
  1. 02921 30-2398
  2. vet.leb@​kreis-soest.de
  3. Adresse
  4. Verwaltungsgebäude Senator-Schwartz-Ring
    Senator-Schwartz-Ring 21 - 23
    59494 Soest
  5. Öffnungszeiten
  6. Öffnungszeiten
    Tag
    Montag:8 bis 16 Uhr
    Dienstag:7 bis 16 Uhr
    Mittwoch:8 bis 16 Uhr
    Donnerstag:8 bis 17 Uhr
    Freitag:8 bis 12 Uhr
  7. Details
  1. 02921 30-2191
  2. vet.leb@​kreis-soest.de
  3. Adresse
  4. Verwaltungsgebäude Senator-Schwartz-Ring
    Senator-Schwartz-Ring 21 - 23
    59494 Soest
  5. Öffnungszeiten
  6. Öffnungszeiten
    Tag
    Montag:8 bis 16 Uhr
    Dienstag:7 bis 16 Uhr
    Mittwoch:8 bis 16 Uhr
    Donnerstag:8 bis 17 Uhr
    Freitag:8 bis 12 Uhr
  7. Details
  1. 02921 30-3591
  2. vet.leb@​kreis-soest.de
  3. Adresse
  4. Verwaltungsgebäude Senator-Schwartz-Ring
    Senator-Schwartz-Ring 21 - 23
    59494 Soest
  5. Öffnungszeiten
  6. Öffnungszeiten
    Tag
    Montag:8 bis 16 Uhr
    Dienstag:7 bis 16 Uhr
    Mittwoch:8 bis 16 Uhr
    Donnerstag:8 bis 17 Uhr
    Freitag:8 bis 12 Uhr
  7. Details
  1. 02921 30-2169
  2. vet.leb@​kreis-soest.de
  3. Adresse
  4. Verwaltungsgebäude Senator-Schwartz-Ring
    Senator-Schwartz-Ring 21 - 23
    59494 Soest
  5. Öffnungszeiten
  6. Öffnungszeiten
    Tag
    Montag:8 bis 16 Uhr
    Dienstag:7 bis 16 Uhr
    Mittwoch:8 bis 16 Uhr
    Donnerstag:8 bis 17 Uhr
    Freitag:8 bis 12 Uhr
  7. Details
  1. 02921 30-2168
  2. vet.leb@​kreis-soest.de
  3. Adresse
  4. Verwaltungsgebäude Senator-Schwartz-Ring
    Senator-Schwartz-Ring 21 - 23
    59494 Soest
  5. Öffnungszeiten
  6. Öffnungszeiten
    Tag
    Montag:8 bis 16 Uhr
    Dienstag:7 bis 16 Uhr
    Mittwoch:8 bis 16 Uhr
    Donnerstag:8 bis 17 Uhr
    Freitag:8 bis 12 Uhr
  7. Details
  1. 02921 30-2113
  2. vet.leb@​kreis-soest.de
  3. Adresse
  4. Verwaltungsgebäude Senator-Schwartz-Ring
    Senator-Schwartz-Ring 21 - 23
    59494 Soest
  5. Öffnungszeiten
  6. Öffnungszeiten
    Tag
    Montag:8 bis 16 Uhr
    Dienstag:7 bis 16 Uhr
    Mittwoch:8 bis 16 Uhr
    Donnerstag:8 bis 17 Uhr
    Freitag:8 bis 12 Uhr
  7. Details
  1. 02921 30-3737
  2. Adresse
  3. Verwaltungsgebäude Senator-Schwartz-Ring
    Senator-Schwartz-Ring 21 - 23
    59494 Soest
  4. Öffnungszeiten
  5. Öffnungszeiten
    Tag
    Montag:8 bis 16 Uhr
    Dienstag:7 bis 16 Uhr
    Mittwoch:8 bis 16 Uhr
    Donnerstag:8 bis 17 Uhr
    Freitag:8 bis 12 Uhr
  6. Details
  1. 02921 30-2167
  2. vet.leb@​kreis-soest.de
  3. Adresse
  4. Verwaltungsgebäude Senator-Schwartz-Ring
    Senator-Schwartz-Ring 21 - 23
    59494 Soest
  5. Öffnungszeiten
  6. Öffnungszeiten
    Tag
    Montag:8 bis 16 Uhr
    Dienstag:7 bis 16 Uhr
    Mittwoch:8 bis 16 Uhr
    Donnerstag:8 bis 17 Uhr
    Freitag:8 bis 12 Uhr
  7. Details
  1. 02921 30-2528
  2. vet.leb@​kreis-soest.de
  3. Adresse
  4. Verwaltungsgebäude Senator-Schwartz-Ring
    Senator-Schwartz-Ring 21 - 23
    59494 Soest
  5. Öffnungszeiten
  6. Öffnungszeiten
    Tag
    Montag:8 bis 16 Uhr
    Dienstag:7 bis 16 Uhr
    Mittwoch:8 bis 16 Uhr
    Donnerstag:8 bis 17 Uhr
    Freitag:8 bis 12 Uhr
  7. Details
Lebensmittelüberwachung, Lebensmittelhygiene, Verbraucherbeschwerde, Verbraucherschutz, Lebensmittel, Hygiene, Hygienekontrolleur, Hygienekontrolleurin, Hygienekontrollen,