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Familienfreundliche Verwaltung

Familien sind die tragenden Säulen unserer Gesellschaft. Ohne sie leben unsere Städte und Dörfer nicht. Als Arbeitgeber geht der Kreis deshalb mit gutem Beispiel voran und bemüht sich um familienfreundliche Arbeitsbedingungen und eine gute Vereinbarkeit von Familie, Beruf und Privatleben.

Der größte Erfolg bis dahin: Seit 2010 ist die Kreisverwaltung Soest mit dem Zertifikat "Familien-Freundliches-Unternehmen im Kreis Soest" ausgezeichnet. Das aktuelle Zertifikat wurde bis zum Sommer 2022 verliehen.

Familienorientierte Personalpolitik

Der Zertifizierungsprozess hat gezeigt, dass bei der Kreisverwaltung bereits viele familienfreundliche Angebote für die Beschäftigten bestehen:

  • Die Bediensteten der Kreisverwaltung nutzen flexible Arbeitszeiten mit Rahmen- und Kernarbeitszeiten. Über ein Jahresarbeitszeitkonto werden jeweils ein Gleitzeit- und ein Langzeitkonto mit bis zu 120 Plus- bzw. 40 Minusstunden zur Verfügung gestellt. Die einzelnen Teams regeln die personelle Anwesenheit weitgehend eigenverantwortlich unter Berücksichtigung der Funktions- bzw. Sprechzeiten.
  • Gut ein Viertel der Beschäftigten arbeitet in Teilzeit. Überwiegend nehmen Frauen nach einer Elternzeit oder Beurlaubung für die Kinderbetreuung den Dienst mit reduzierter Stundenzahl wieder auf. Der Anteil der teilzeitbeschäftigten Männer liegt bei 10 Prozent.
  • Teilzeitbeschäftigung wird mit unterschiedlichen Arbeitszeitmodellen gewährt. Dabei wird darauf geachtet, dass sich mehrere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einen Arbeitsplatz teilen, um die Arbeitsplatzkosten in vertretbarem Umfang zu halten. Grundsätzlich ist Teilzeitarbeit auf allen Arbeitsplätzen möglich. Dies gilt auch für Stellen mit Führungs- und Leitungsaufgaben.
  • Die Dienstvereinbarungen Beruf und Pflege sowie Mobiles Arbeiten erleichtern es Bediensteten private Anforderungen mit beruflichen Belangen besser zu vereinbaren.
  • Telearbeitsplätze ermöglichen einen flexiblen Einsatz und bieten damit die Möglichkeit dienstliche und persönliche Belange in Einklang zu bringen. Die Personalauswahl ist grundsätzlich familienbezogen. Bevorzugt werden allein erziehende Beschäftigte und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die ein Kind unter 18 Jahren betreuen oder einen Angehörigen pflegen.
  • Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie oder Pflege wird beim Kreis Soest durch Beurlaubung gefördert. Bei der Rückkehr sollen die persönlichen Zeitvorstellungen der Frauen und Männer berücksichtigt werden, soweit diese mit dienstlichen Belangen vereinbar sind. Durch eine schnelle Rückkehr in den Beruf werden die vorhandenen Kenntnisse und Qualifikationen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für die Kreisverwaltung bewahrt. Viele Rückkehrende starten in Teilzeitmodellen. Dabei ist zu beobachten, dass sich die Dauer der Beurlaubungen verkürzt.
  • Der Wiedereinstieg ist beim Kreis Soest durch eine Dienstanweisung über die Rückkehr in den Beruf nach einer Beurlaubung bzw. Erziehungsphase geregelt. Ein stufenweiser Wiedereinstieg mit allmählicher Stundenzahlsteigerung oder Freistellungen sowie Wechsel des Arbeitszeitumfangs bzw. der -lage sind möglich. So kann auf das Auftreten plötzlicher familiärer Belastungen reagiert werden.
  • Es werden die üblichen Sozialleistungen des öffentlichen Dienstes gewährt.
  • Die Sozialberatung des Kreises steht allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zur Verfügung.

Beruf und Pflege

  • Vier Ansprechpersonen stehen allen Bediensteten bei Fragen zur Betreuung pflegebedürftiger Angehöriger zur Verfügung. Sie unterstützen mit ersten Basisinformationen und vermitteln bei konkretem Handlungs- und Beratungsbedarf an zuständige Fachstellen weiter.
  • Die Gleichstellungsbeauftragte organisiert Vortrags- und Kursangebote für pflegende Angehörige. Sie stellt Informationen in der Intranetrubrik "Beruf und Pflege" zur Verfügung.

Kontakt

Rückmeldungen und Anregungen zur Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Pflege sind willkommen bei: 

Petra Nagel
Gleichstellungsbeauftragte
Telefon:02921 30-2273
gleichstellung@kreis-soest.de

Kontakt

  1. 02921 30-2273
  2. gleichstellung@​kreis-soest.de
  3. Adresse
  4. Kreishaus
    Hoher Weg 1-3
    59494 Soest
  5. Öffnungszeiten
  6. Öffnungszeiten
    Tag
    Montag:08:00 Uhr bis 16:00 Uhr
    Dienstag:07:00 Uhr bis 16:00 Uhr
    Mittwoch:08:00 Uhr bis 16:00 Uhr
    Donnerstag:08:00 Uhr bis 17:00 Uhr
    Freitag:08:00 Uhr bis 12:00 Uhr