Update Cyberangriff:

Wir sind wieder online. Leider können wir noch nicht alle Dienstleistungen (wie Wunschkennzeichen, einige Onlineformulare, die Internetsuche oder unser Telefonverzeichnis) wieder anbieten. Wir bitten um Verständnis!

Notbetrieb Zulassungsstellen - FAQ

Unsere Zulassungsstellen befinden sich nach dem Cyberangriff auf unseren IT-Dienstleister Südwestfalen IT weiter im Notbetrieb. Bei Führerscheinangelegenheiten und Zulassungen kommt es deshalb weiter zu Verzögerungen. Wir bitten um Verständnis. 

Fragen und Antworten zum Thema Zulassungen

Ja. Die Zulassungsstellen Soest und Lippstadt arbeiten ausschließlich mit Terminen. Bitte buchen Sie Ihren Termin online und wählen das passende Anliegen bei Ihrer Terminbuchung aus: https://kreis-soest.termine-reservieren.online/

Für Händler und Zulassungsdienste gelten die üblichen Abgabezeiten.

Nein. Über die Terminbuchung besteht weiterhin keine Auswahl eines Führerscheinanliegens. Weitere Informationen hierzu finden Sie in den FAQ zum Bereich Führerscheinangelegenheiten.

  • Wunschkennzeichen:
    Wunschkennzeichenreservierungen, die ab dem 1. August 2023 getätigt wurden, werden bei Vorlage eines entsprechenden Nachweises in schriftlicher Form (z. B. Reservierungsbestätigung mit PIN, Quittung) akzeptiert und können auch nur im Rahmen eines konkreten Zulassungsvorganges zugeteilt werden.
     
  • Verbleibskennzeichen:
    Verbleibskennzeichen (gleiches Fahrzeug, gleicher Halter) können zugeteilt werden, solange die Reservierung nicht abgelaufen ist. Die Vorlage eines Nachweises ist erforderlich.
     
  • Kennzeichen nach Außerbetriebsetzung
    Kennzeichen von Fahrzeugen, die seit dem 30. Oktober 2023 (Zeitpunkt Cyberangriff) innerhalb und außerhalb des Kreises Soest abgemeldet wurden, können auf ein neues Fahrzeug zugeteilt werden. Voraussetzung: Es gibt einen Nachweis über die Abmeldung und der Halter ist gleich.
     
  • Kennzeichenübernahme
    Die Kennzeichenübernahme (Außerbetriebsetzung und Anmeldung im gleichen Termin) ist uneingeschränkt möglich.
     
  • Kennzeichenreservierung
    Die Reservierung als Wunsch- oder Verbleibskennzeichen bei Außerbetriebsetzung eines Fahrzeugs ist im Termin möglich.
     
  • Hinweis
    Eine „freie“ Wunschkennzeichenreservierung ist momentan weder am Schalter, noch online möglich. Erst mit Freischaltung des Online-Portals können Wunschkennzeichen wieder uneingeschränkt reserviert werden. Ein konkreter Zeitpunkt steht hierfür noch nicht fest.

    In allen anderen Fällen erhalten die Fahrzeuge SO-/LP-Serienkennzeichen

Nein. Egal, ob BF, MI oder ein anderes Kennzeichen geführt wird: Die Fahrzeuge, die in Amtshilfe für den Kreis Soest in anderen Kreisen angemeldet wurden, werden nach und nach von Amts wegen in das Register des Kreises Soest umgeschrieben. Dabei bleibt das auswärtige Kennzeichen bestehen, Papiere müssen nicht vorgelegt werden. Sie als Fahrzeughalter müssen also nicht selber tätig werden.

Ja, eine Umkennzeichnung von auswärtigen Kennzeichen auf Kennzeichen des Kreises Soest ist möglich.

Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 21.03.2024 entschieden, dass der Kreis Soest auf die Ummeldegebühr für Fahrzeuge verzichtet, die aufgrund des Cyberangriffs in der Zeit vom 30.10.23 bis 29.01.2024 in einer anderen Zulassungsstelle zugelassen wurden. Die Gebührenbefreiung ist zeitlich befristet vom 01.04.24 bis 31.03.2025 und gilt nur für die reinen Verwaltungsgebühren i. H. v. von 27,10 €. Die dem Kraftfahrtbundesamt zu erstatten­den Gebühren und die Sachkosten für Materialien sind ausgenommen.

Neben den zu prägenden Kennzeichen sind von Ihnen damit Kosten i. H. v. von mindestens 1,20€ (bei reiner Umkennzeichnung auf ein Serienkennzeichen und ohne Ausstellung eines neuen Briefs) und max. 22,20€ zu zahlen.

Bitte reservieren Sie sich für die Umkennzeichnung ab dem 01.04.2024 online einen Termin und wählen dabei das Anliegen „Umkennzeichnung (SO/LP) – Cyberangriff“ aus.

Zu den Möglichkeiten der Kennzeichenwahl s. oben „Welche Kennzeichen können zugeteilt werden?“

Hinweis:
Eine Gebührenbefreiung für die Umkennzeichnung von einem auswärtigen Kennzeichen auf SO- oder LP-Kennzeichen ist nur einmalig pro Fahrzeug möglich.

Die Schilderpräger sind grundsätzlich vor Ort bzw. im näheren Umfeld der Zulassungsstelle ansässig und zu den Öffnungszeiten der Zulassungsstelle geöffnet.

Fragen und Antworten zum Thema Führerscheine

Der Kreis Soest kann wieder Anträge zu Fahrerlaubnissen bearbeiten. Aufgrund der Vielzahl von Anträgen gibt es derzeit noch längere Bearbeitungszeiten und die Bearbeitung vor Ort ist noch nicht möglich. Wir bitten von telefonischen Nachfragen zum Bearbeitungsstand abzusehen, damit die Rückstände schnellstmöglich aufgearbeitet werden können. Sollten Sie ein dringendes Anliegen haben, senden Sie eine E-Mail an fahrerlaubnisse@kreis-soest.de.

Nachfolgende Anträge können Sie bei Ihrer Ortsbehörde abgeben (außer Anträge für begleitetes Fahren ab 17), alternativ können Sie uns Ihren Antrag gern postalisch zusenden oder während der Öffnungszeit persönlich an der Infotheke in den Zulassungsstellen in Soest und Lippstadt abgeben:

Folgende Anträge senden Sie bitte postalisch direkt an den Kreis Soest oder geben sie während der Öffnungszeiten an den Infotheken in den Zulassungsstellen ab (keine Abgabe bei den Ortsbehörden!):

Auch hier wird es durch die Vielzahl von Anträgen zu längeren Wartezeiten in der Bearbeitung kommen.

Hinweis: 

Die Bezirksregierung Arnsberg hat die Frist zum Pflichtumtausch der Geburtsjahre 1965-1970 bis zum 19.01.2025 verlängert. Die Allgemeinverfügung zur Verlängerung der Frist tritt mit Bekanntmachung im Amtsblatt für den Regierungsbezirk Arnsberg am 25.05.2024 in Kraft (ab dem Zeitpunkt wird die neue Allgemeinverfügung zum Download bereit gestellt). 

Allgemeinverfügung

  • Antrag auf Erteilung/Verlängerung eines Personenbeförderungsscheins
    Antrag Druckvorlage FE 2023
     
  • Antrag internationaler Führerschein
    Antragsformular internationaler Führerschein
     
  • Antrag auf Umschreibung Ihrer ausländischen EU/EWR-Fahrerlaubnis
    Die Fahrerlaubnis aus einem EU- oder EWR Staat ist grundsätzlich unbefristet in Deutschland gültig. Fahrerlaubnisse, deren Gültigkeitsfrist abläuft, können in eine deutsche EU-Fahrerlaubnis umgeschrieben werden. Bitte nehmen Sie per E-Mail an fahrerlaubnisse@kreis-soest.de Kontakt für eine Terminanfrage auf. Schildern Sie kurz Ihren Sachverhalt. Die Mitarbeiterinnen werden sich anschließend mit Ihnen in Verbindung setzen und alles Weitere abstimmen.
     
  • Die Anträge werden im Nachgang auf Vollständigkeit geprüft und anschließend bearbeitet. Für die Abholung werden Sie informiert.
     
  • Antrag Umtausch Fahrerlaubnis aus Drittstaaten
    Bitte nehmen Sie per E-Mail an fahrerlaubnisse@kreis-soest.de Kontakt für eine Terminanfrage auf. Schildern Sie kurz Ihren Sachverhalt. Die Mitarbeiterinnen werden sich anschließend mit Ihnen in Verbindung setzen und alles Weitere abstimmen.

Insbesondere für den Pflichtumtausch von Führerscheinen ist eine Karteikartenabschrift aus dem örtlichen Fahrerlaubnisregister erforderlich.
Diese können wieder erstellt und versendet werden.
Die Antragstellung erfolgt per E-Mail an fahrerlaubnisse@kreis-soest.de oder alternativ über folgenden Link im Onlineportal https://serviceportal.kreis-soest.de/extension/service/call/db91b229-7e2b-41d0-a879-86c88986800b.

  • Bei Diebstahl Ihres Führerscheindokumentes wenden Sie sich bitte an ihre örtliche Polizeiwache und lassen den Diebstahl aufnehmen. Die Diebstahlanzeige reichen Sie anschließend mit dem Antrag für den Ersatz von Fahrerlaubnisdokumenten an der Infotheke in den Zulassungsstellen oder postalisch ein.
     
  • Bei Verlust Ihres Führerscheindokumentes reichen Sie bitte den Antrag für den Ersatz von Fahrerlaubnisdokumenten an der Infotheke in den Zulassungsstellen ein. Vor Ort müssen Sie eine Verlustanzeige ausfüllen, die dem Antrag anschließend beigefügt wird.
    Antrag Ersatz FE

Die formlosen Anträge zu Fahrlehrerlaubnis bzw. Fahrschulerlaubnis können postalisch oder persönlich in Soest abgegeben werden, anschließend erfolgt die Bearbeitung.

Ein Fahrschulwechsel kann auf dem Postweg, per E-Mail oder über die Fahrschule beantragt werden, anschließend erfolgt die Bearbeitung.

Die Einreichung von (fach-)ärztlichen Gutachten und medizinisch-psychologischen Gutachten kann während der Öffnungszeiten an der Infotheke in den Zulassungsstellen oder auf dem Postweg erfolgen.

Die Aushändigung von vorläufigen Fahrberechtigungen kann derzeit noch nicht unmittelbar erfolgen. Nach bestandener Führerscheinprüfung können Sie sich ohne Termin an die Infotheken der Zulassungsstelle Soest bzw. Lippstadt wenden. Bei dem Wiederaufbau des Fachverfahrens mussten aus Sicherheitsgründen Fotos und Unterschriften gelöscht worden. Bitte bringen Sie neben der Prüfbescheinigung nochmals ein biometrisches Foto und eine Kopie vom Personalausweis mit.

Zur weiteren Bearbeitung muss der Rücklauf des Prüfergebnisses vom TÜV abgewartet werden, diese werden zurzeit auf dem Postweg dem Kreis zugesendet. Die Abholung der vorläufigen Fahrerlaubnis kann erst im Nachhinein erfolgen, darüber werden Sie telefonisch informiert.

Sollte es sich um eine Erweiterung/Verlängerung der Fahrerlaubnis handeln, ist zusätzlich die Vorlage der derzeit gültigen Fahrerlaubnis erforderlich.

Die Beantragung eines Führungszeugnisses erfolgt in Ihrer Ortsbehörde. In der Regel können Sie dabei gleich Ihren Antrag für die Fahrerlaubnis abgeben.

Alternativ ist es möglich, beim Bundesministerium für Justiz online ein Führungszeugnis unter https://www.fuehrungszeugnis.bund.de/ zur Vorlage bei einer Behörde beantragen.