Umsetzung

Entscheidend für das Gelingen Ihres Projekts ist, die richtigen Fachleute zu beauftragen. Hilfe und Orientierung bieten hier eingeholte Angebote und Referenzen der Betriebe. Über unser Partnerregister können Sie qualifizierte Ansprechpartner finden.

Anhand der detaillierten Angebote und möglichst auch Empfehlungen müssen die Handwerker und Firmen beauftragt werden. Der günstigste Handwerker ist nicht unbedingt der beste, ebenso wenig wie der teuerste. Und ein Handwerker, der völlig überlaufen ist kann vielleicht den Zeitablauf nicht einhalten. In die Überlegungen sollte der Bauherr auch das angebotene Material einbeziehen und dessen Wertigkeit abschätzen. Wenn bestimmte Materialien vom Sanierungsinteressierten vorgegeben sind, sollten sie auch im Angebot auftauchen. Das garantiert später die Verwendung dieser. Da Qualität ihren Preis hat, sollte der gewünschte Zweck und damit das Preis- Leistungsverhältnis im Auge behalten werden. Zum Vergleich werden immer mehrere Angebote eingeholt und auf Vollständigkeit geprüft. Die Angebote sollten dann natürlich auch mit den Kostenberechnungen der Energieberater oder Architekten, beziehungsweise den eigenen Berechnungen verglichen werden. Starke Abweichungen verlangen eine Überprüfung.

Auch sollte sich der Bauherr Qualifikationen oder Referenzen von ihm unbekannten Betrieben zeigen lassen. Oft bietet sich die Möglichkeit, eine ausgeführte Arbeit anzuschauen und mit diesem Bauherren zu sprechen. Hat die Firma gute und terminlich passende Arbeit geleistet und eventuelle Beanstandungen schnell gelöst, so ist das ein positives Zeichen. Für große Projekte sollten die Details des Angebotes im persönlichen Gespräch abgeklärt und dokumentiert werden. Für die Vergabe müssen dann die Leistungen mit Preis, der Ausführungszeitpunkt und die Zahlungsbedingungen wie Skonto oder Nachlass geregelt und verschriftlicht werden. Zahlungen sind im Allgemeinen nachfolgend, alles andere muss genau hinterfragt werden. Rechnungen von bereits geliefertem Material fallen durchaus während der Maßnahmen an. Für große Baumaßnahmen sollte das alles in einem Bauvertrag festgehalten werden. Kleinere Maßnahmen, die vielleicht sogar zeitunabhängiger sind, können auch nach dem Angebot direkt vergeben werden. Ein großer Vorteil ist immer, wenn der Handwerker oder Betrieb dem Bauherrn bekannt und schon ein Vertrauensverhältnis vorhanden ist. Teils kann entschieden werden, ob die Baumaßnahme als Pauschalsumme oder nach Einzelpreisen berechnet werden soll. Beides hat Vor- und Nachteile.

Ein Bauleiter kann bei Bedarf die Maßnahmen überwachen. Das kann ein Architekt, Planer, Energieberater oder auch ein kompetenter Bekannter sein. Wer die entsprechenden Kenntnisse für den Umbau besitzt, kann das natürlich auch selbst übernehmen.

Im Rahmen einer Baugenehmigung muss ein Bauleiter namentlich genannt werden. Der muss für die Behörde akzeptabel sein, damit es losgehen kann. Sie kann den genannten Bauleiter bei nicht vorhandener Kompetenz auch ablehnen, denn der Bauleiter achtet auf Sicherheit, korrekte Baudurchführung und den Zeitplan. Verfügt er in einem Bereich nicht über die geforderten Qualifikationen, so muss ein Fachbauleiter hinzukommen. Bauunternehmen haben häufig eigene Bauleiter dabei, die vertreten aber im Zweifelsfall die Interessen der Firma und nicht die des Bauherrn.

Der Bauleiter sollte ein Bautagebuch führen und gegebenenfalls durch Fotos ergänzen. Auch zeigen Fotos später noch die Lage von Leitungen oder den Aufbau von Konstruktionen. Besonders Leistungen der Handwerker, die zum Beispiel durch Verputzen verdeckt sind, sollten frühzeitig und genau geprüft werden. Während der Durchführung der Baumaßnahmen kommen auch immer mal abgesprochene Änderungen der Leistungen vor. Diese sollten ebenfalls schriftlich festgehalten und beidseitig unterschrieben werden. Bei energetischen Sanierungen bezuschusst die KfW eine qualifizierte Baubegleitung.

Mängel, die bei der Bauabnahme oder schon in der Durchführung auftreten, müssen vom Handwerker sofort beseitigt werden. Mit der positiven Endabnahme beginnt die Verjährungsfrist und Gewährleistung von im Allgemeinen fünf Jahren. Das alles sollte protokolliert werden, denn im Streitfall muss ab jetzt der Bauherr beweisen, dass ein Mangel vorliegt, während in der Bauphase der Handwerker beweisen muss, dass kein Mangel vorliegt.

Bevor die Rechnungen nachfolgend bezahlt werden, sollten sie genau geprüft werden nach richtigen Leistungen und abgesprochenem Material, sowie mit dem zuvor eingeholten bindenden Angebot verglichen werden. Bei mangelfreier Ausführung der Arbeiten sind die Rechnungen nach den ausgemachten Bedingungen fristgerecht zu zahlen. Bei mangelhaften Arbeiten darf und sollte der Bauherr die Zahlungen oder einen angemessenen Betrag zunächst zurückhalten, bis die Mängel beseitigt sind. Die Rechnungen müssen an den Bauherrn adressiert sein, damit der später die Kosten zum Beispiel beim Finanzamt geltend machen kann. Dafür müssen die Arbeitsstunden der Handwerker separat ausgewiesen und berechnet sein. Auch für die Förderungen ist das wichtig.

Während und nach der Bauphase müssen alle Nachweise, Dokumente und Rechnungen akribisch gesammelt und aufbewahrt werden.