- Sie sollten nach einem sexuellen Übergriff möglichst die Kleidung nicht wechseln und nicht duschen.
- Wenden Sie sich so schnell wie möglich nach einem sexuellen Übergriff an ein Krankenhaus in Ihrer Nähe und nehmen Sie wenn Sie möchten eine Vertrauensperson mit. Eine Liste der Krankenhäuser in ihrer Nähe finden sie unten auf dieser Seite oder überregional im Opferschutzportal NRW.
- Ärzte und Ärztinnen unterliegen der Schweigepflicht und dürfen nicht ohne Ihr Einverständnis die Polizei rufen und eine Anzeige gegen Ihren Willen erstatten.
- Im Krankenhaus werden Sie medizinisch versorgt. Die Spuren werden dokumentiert und mit einem speziellen Set gesichert.
- Jede Untersuchung wird mit Ihnen abgesprochen.
- Im Krankenhaus können mögliche Folgen des Übergriffs (Ansteckung mit HIV oder anderen Krankheiten, Schwangerschaft und die Einnahme von nachträglichen Verhütungsmitteln) besprochen werden.
- Die Box mit den gesicherten Spuren wird mit einem Code versehen und in ein Rechtsmedizinisches Institut geschickt.
Die Mitarbeitenden im Krankenhaus können den Kontakt zu einer Fachberatungsstelle herstellen. Hier können Sie sich bezüglich Ihrer Handlungsmöglichkeiten beraten lassen und bei Bedarf über das Erlebte sprechen.
Wenn Sie sich später für eine Strafanzeige entscheiden, gibt das Rechtsmedizinische Institut die Spuren an die Polizei heraus. Erzählen Sie der Polizei dann von den gelagerten Spuren!