KFZ-Zulassungen
Der Kreis Soest betreibt mit den Servicecentern KFZ in Soest und Lippstadt zwei Zulassungsstellen. Besonders häufig nachgefragte Zulassungsangelegenheiten (zur Übersicht) können auch beim Bürgerservice im Kreishaus erledigt werden.

Kein Schilderpräger im Kreishaus
Achtung: Beim Bürgerservice im Kreishaus gibt es im Gegensatz zu den Servicecentern KFZ - Zulassungsstellen - in Soest und Lippstadt keinen Schilderpräger!
Kennzeichen
Zulassung + Abmeldung
- Zulassung eines neuen Fahrzeugs
- Außerbetriebsetzung (Abmeldung)
- Umschreibung eines Fahrzeugs innerhalb des Kreisgebiets
- Umschreibung eines Fahrzeugs von außerhalb
- Umkennzeichnung - bei Verlust oder Diebstahl
- Wiederzulassung auf bisherigen Halter
- Zulassung für Höchstgeschwindigkeit von 100 Stundenkilometern
- Anhänger für Sportzwecke
Ersatz oder Änderung von Fahrzeugpapieren
Sonstiges
Welche Fahrzeuge müssen zugelassen werden?
Kraftfahrzeuge, die von ihrer Konstruktion so beschaffen sind, dass sie nicht schneller als sechs Stundenkilometer fahren, dürfen zulassungsfrei am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen. Alle anderen Fahrzeuge wie etwa Autos, Motorräder und LKW müssen zur Teilnahme am Straßenverkehr eine Betriebserlaubnis haben und - bis auf wenige Ausnahmen - durch Zuteilung eines amtlichen Kennzeichens von der Zulassungsstelle zum Verkehr zugelassen sein.