Umtausch einer deutschen Fahrerlaubnis
EU-Kartenführerscheine und Papierführerscheine mit Ausstellungsdatum vor dem 19. Januar 2013 müssen in den neuen EU-Kartenführerschein mit verbessertem Fälschungsschutz und geänderten Fahrerlaubnisklassen umgetauscht werden. Die Umtauschfristen sind gestaffelt. Neue Kartenführerscheine sind für 15 Jahre befristet (siehe Feld 4b auf der Vorderseite).

Die Führerscheinprüfung muss nicht wiederholt werden. Eine ärztliche oder sonstige Untersuchung ist zum Umtauschzeitpunkt nicht erforderlich (Ausnahmen siehe unten, Altklasse 2). Der neue Führerschein wird in jedem Staat der EU anerkannt, auch wenn der Wohnsitz in einen anderen EU-Staat verlegt wird.
Umtauschfristen
- Bei Führerscheinen, die bis 1998 ausgestellt wurden, ist das Geburtsjahr des Inhabers entscheidend.
- Bei Führerscheinen, die ab 1999 ausgestellt wurden, richtet sich die Umtauschfrist nach dem Ausstellungsjahr des Führerscheins.
Die Umtauschfristen für die alten Führerscheine sind gestaffelt, damit nicht alle Dokumente auf einmal getauscht werden müssen. Hier erfahren Sie, wann Sie an der Reihe sind:
Vor dem 31. Dezember 1998 ausgestellte Führerscheine
Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers | Umtauschfrist |
---|---|
Vor 1953 | 19.01.2033 |
1953 - 1958 | 19.01.2022 |
1959 - 1964 | 19.01.2023 |
1965 - 1970 | 19.01.2024 |
1971 oder später | 19.01.2025 |
Ab dem 1. Januar 1999 ausgestellte Führerscheine
Ausstellungsjahr | Umtauschfrist |
---|---|
1999 - 2001 | 19.01.2026 |
2002 - 2004 | 19.01.2027 |
2005 - 2007 | 19.01.2028 |
2008 | 19.01.2029 |
2009 | 19.01.2030 |
2010 | 19.01.2031 |
2011 | 19.01.2032 |
2012 - 18.01.2013 | 19.01.2033 |
Was passiert, wenn ich den alten
Führerschein nicht (rechtzeitig) tausche?
Wenn Sie das alte Dokument nicht umschreiben, verliert es seine Gültigkeit. Wenn Sie ohne gültigen Führerschein erwischt werden, droht ein Verwarngeld von zehn Euro und das Dokument muss schnellstmöglich bei der nächsten Polizeistation nachgewiesen werden. Wird das Dokument nicht fristgerecht vorgelegt, drohen weitere zehn Euro Verwarngeld.
Berücksichtigen Sie, dass der Antrag auf einen neuen EU-Führerschein etwa drei bis vier Wochen Bearbeitungszeit in Anspruch nimmt. Es empfiehlt sich, den Antrag auf Umtausch frühzeitig zu stellen, da zum Ende der Umtauschfrist mit einem höheren Kundenaufkommen zu rechnen ist. Um Wartezeiten zu vermeiden, bitten wir um vorherige Online-Terminvereinbarung.
Besonderheiten für Besitzer der Altklasse 2
(rosa oder grauer Führerschein)
In manchen Fällen ist es nötig, bereits früher auf den neuen Führerschein umzusteigen, um bisherige Rechte weiter in vollem Umfang behalten zu können. Hiervon sind in erster Linie Personen betroffen, die das 50. Lebensjahr vollenden oder vollendet haben und eine Fahrererlaubnis der alten Klasse 2 besitzen. In diesem Fall sind ärztliche Bescheinigungen erforderlich (siehe "Verlängerung der Klasse C und CE").
Auch für Personen mit einer Fahrerlaubnis der alten Klasse 3 kann nach dem 50. Lebensjahr der Umtausch sinnvoll sein, denn mit dem Umtausch können alte Rechte gesichert werden. Über Einzelheiten informieren Sie der Bürgerservice und die Servicecenter KFZ - Führerscheinstellen - des Kreises Soest.
Muss ich zum Umtausch persönlich erscheinen?
Der Führerschein kann wegen der zu leistenden Unterschriften nur persönlich getauscht werden. Der neue Führerschein wird dem Antragsteller direkt von der Bundesdruckerei Berlin per Post zugesandt. Bis zum Eingang des neuen Führerscheines stellen der Bürgerservice und die Servicecenter KFZ - Führerscheinstellen - des Kreises eine Ausnahmegenehmigung aus. Diese berechtigt dazu, im Inland ein Kraftfahrzeug zu führen. Ist jedoch ein Auslandsaufenthalt geplant, sollte spätestens drei bis vier Wochen vorher der Umtausch beantragt werden.
Ihr Papierführerschein in rosa oder grau
wurde nicht vom Kreis Soest ausgestellt?
Bitte lassen Sie Ihre Fahrerlaubnisdaten von der ausstellenden Fahrerlaubnisbehörde direkt zum Kreis Soest senden. Man spricht hier auch von einer sogenannten Karteikartenabschrift. Diese Daten müssen dem Kreis Soest vorliegen, wenn Sie den Umtausch beantragen.
Die Daten können Sie schriftlich, per E-Mail oder telefonisch bei der ausstellenden Fahrerlaubnisbehörde beantragen. Die Kontaktdaten finden Sie auf der jeweiligen Homepage der zuständigen Behörde. Die entsprechende Fahrerlaubnisbehörde sollte die Karteikartenabschrift bitte an die E-Mail-Adresse buergerdienste@kreis-soest.de senden.
Dies gilt nicht für Führerscheine im Scheckkartenformat.
Links und Downloads
Notwendige Unterlagen
- gültiger Personalausweis/Reisepass/vorläufiger Personalausweis
- biometrisches Passfoto (35 x 45 mm), siehe Anlage 8 Passverordnung (PassV). Im Kreishaus Soest sowie in den Servicecentern KFZ in Soest und Lippstadt - Zulassungsstellen - steht ein Self-Service-Terminal zur Verfügung, um ein biometrisches Passbild zu erstellen.
- bisheriger Führerschein.
- Sollte der alte Führerschein nicht durch den Kreis Soest ausgestellt worden sein, wird eine Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde benötigt.
Bearbeitungszeit
In der Regel direkt bei persönlicher Vorsprache.
Kosten
- 24 Euro
- Gegebenenfalls zusätzlich 4,50 Euro für eine Zusendung des neuen Führerscheins direkt nach Hause
Zahlungsarten
- Girocard mit PIN (keine GeldKarte)
- Kreditkarte (Master und VISA)
- Debitkarte (Maestro und V-PAY)
Die Zahlung mit Karte ist ausdrücklich erwünscht.
Rechtsgrundlagen
- Straßenverkehrsgesetz (StVG)
- Fahrerlaubnisverordnung (FeV)
- Passverordnung (PassV) - Anlage 8