Führerscheine
Die Führerscheinstellen des Kreises Soest bieten alle Dienstleistungen zum Thema Führerschein an.
Ersterteilung und Erweiterung
Verlängerung der Fahrerlaubnis
Zusatzberechtigungen zur Fahrerlaubnis
Umschreibungen
Ersatz oder Umtausch
Maßnahmen zur Fahrerlaubnis
Karteikartenabschrift
Wo stelle ich meinen Antrag?
- Anträge auf Ersterteilung, Erweiterung und Neuerteilung eines Führerscheins sowie Anträge auf Ausstellung eines Personenbeförderungsscheines nehmen auch die Städte und Gemeinden entgegen. Die jeweilige Gebühr wird dort bezahlt.
- Die Städte und Gemeinden leiten dann die Anträge zur Bearbeitung an die Abteilung Bürgerdienste, Sachgebiet Verwaltungsservice des Kreises Soest weiter.
- Führerscheinanträge für begleitendes Fahren (BF17) können nur direkt in den Servicecentern KFZ - Führerscheinstellen - des Kreises Soest oder beim Bürgerservice des Kreises abgeben werden.

Foto: Joachim B. Albers - Fotolia
Die EU-Fahrerlaubnisse sind in verschiedene Klassen eingeteilt. Je nach Fahrerlaubnis gelten unterschiedliche Mindestaltergrenzen.
EU-Kartenführerscheine werden seit dem 19. Januar 2013 nur noch befristet für 15 Jahre ausgestellt. Alle Führerscheine, die davor ausgestellt wurden, müssen spätestens bis zum 18. Januar 2033 in das aktuelle Führerscheinmodell umgetauscht werden.
Ihre Ansprechpersonen
KFZ-Zulassungen und Führerscheine Soest
02921 30-2794
zulassungen-soest@kreis-soest.de
Adresse | Öffnungszeiten | Details
KFZ-Zulassungen und Führerscheine Lippstadt
02921 30-3610
zulassungen-lippstadt@kreis-soest.de
Adresse | Öffnungszeiten | Details
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