Schwangerschaftskonfliktberatung - anonym
Eine ungewollte Schwangerschaft versetzt viele Mädchen und Frauen in Panik und ruft Gefühle wie Angst, Wut und Verzweiflung hervor. Menschen, die mit einer ungewollten Schwangerschaft konfrontiert sind, müssen eine Antwort auf die Frage finden, ob sie ihr Leben mit Kind gestalten wollen. In dieser Konfliktsituation kann es sehr hilfreich sein, mit jemandem zu sprechen, der Sorgen und Unsicherheiten ernst nimmt und verschiedene Perspektiven aufzeigen kann.

Wenn sich ein Mädchen oder eine Frau für einen Schwangerschaftsabbruch entscheidet, bietet die Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle des Kreises Soest das gesetzlich vorgeschriebene Beratungsgespräch an. Es dient als Hilfsangebot, über die Gründe zu sprechen, die zu einem Schwangerschaftsabbruch bewegen. Auf Wunsch kann über verschiedene Hilfsmöglichkeiten informiert werden.
Beratungsgespräch: Anonym und ergebnisoffen
Das Beratungsgespräch wird ergebnisoffen durchgeführt und dient dazu, dass die Frau eine eigenverantwortliche Entscheidung trifft. Die Beratungen sind kostenlos, unterliegen der Schweigepflicht und sind auf Wunsch anonym. Dabei gilt die gesetzliche Schweigepflicht auch für die Mitarbeiterinnen der Schwangerschaftsberatungsstellen.
Links und Downloads
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Flyer "Schwanger...und jetzt?"
Dateigröße: 154,08 KB - Schwangerschaftsberatung und Schwangerschaftskonfliktberatung - Infos des Familienministeriums NRW
- Familienplanung - Infos der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
- Broschüre mit Informationen über das Schwangerschaftskonfliktgesetz und gesetzliche Regelungen zu § 218 - Quelle: Bundesfamilienministerium
- Pregnancy Counselling § 218 - Brochure from the Federal Ministry for Family Affairs, Senior Citizens, Women and Youth
Kosten
Die Beratungen sind kostenlos.
Rechtsgrundlagen
- Schwangerschaftskonfliktgesetz (SchKG )
- Gesetz zur Errichtung einer Stiftung " Mutter und Kind - Schutz des ungeborenen Lebens"