Außerbetriebsetzung eines Fahrzeugs (Abmeldung)
Um ein Fahrzeug außer Betrieb zu setzen, also abzumelden, werden die Zulassungsbescheinigung Teil I (ehemals Fahrzeugschein) und die Kennzeichenschilder benötigt. Gegen eine zusätzliche Gebühr kann das Kennzeichen bei der Abmeldung am selben Tag für die Zulassung eines anderen Fahrzeuges übernommen werden. Die Abmeldung ist entweder persönlich oder online beim Kreis Soest möglich oder bei allen anderen Zulassungsbehörden im Bundesgebiet.
Achtung: Bei einer direkten Übernahme eines Kennzeichens von einem alten Fahrzeug auf ein anderes neues Fahrzeug ist die Rückfahrt mit dem alten Fahrzeug nach der Abmeldung nicht mehr erlaubt.
Links und Downloads
Notwendige Unterlagen
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Kennzeichenschilder
Bearbeitungszeit
Sofort bei persönlicher Vorsprache.
Kosten
- 7,80 Euro - Außerbetriebssetzung
- 10,40 Euro - Außerbetriebssetzung mit Reservierung des Kennzeichens für das gleiche Fahrzeug
- 20,60 Euro - Außerbetriebssetzung mit Freisetzung des Kennzeichens für ein anderes Fahrzeug
Zahlungsarten
- Girocard mit PIN (keine GeldKarte)
- Kreditkarte (Master und VISA)
- Debitkarte (Maestro und V-PAY)
Die Zahlung mit Karte ist ausdrücklich erwünscht.
Rechtsgrundlagen
- § 14 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)