Verlängerung der Klasse D und DE

Für die Verlängerung der Fahrerlaubnisklassen D und DE wird empfohlen, sich etwa vier Wochen vor Ablauf der Gültigkeit mit einem der Servicecenter KFZ in Soest oder Lippstadt - Führerscheinstellen - oder dem Bürgerservice im Kreishaus in Verbindung zu setzen. Dies ist auch telefonisch möglich.
Pflicht zur Weiterbildung für Berufskraftfahrerinnen und -fahrer
Wird die Fahrerlaubnis für Fahrten im Güterkraft- oder Personenverkehr zu gewerblichen Zwecken benötigt, ist außerdem die Vorlage eines Nachweises über die absolvierte Weiterbildung nach dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG) beziehungsweise ein Nachweis über die Grundqualifikation (BKrFQG) erforderlich.
Für den Eintrag der Berufskraftfahrerqualifikation (Schlüsselnummer 95) in den Führerschein fallen zusätzliche Gebühren an.
Links und Downloads
Notwendige Unterlagen
- gültiger Personalausweis/Reisepass/vorläufiger Personalausweis
- biometrisches Passfoto (35 x 45 mm), siehe Anlage 8 Passverordnung (PassV). Im Kreishaus Soest sowie in den Servicecentern KFZ in Soest und Lippstadt - Zulassungsstellen - steht ein Self-Service-Terminal zur Verfügung, um ein biometrisches Passbild zu erstellen.
- augenärztliche Bescheinigung gemäß Anlage 6 Fahrerlaubnisverordnung (nicht älter als zwei Jahre)
- ärztliche Bescheinigung gemäß Anlage 5 Fahrerlaubnisverordnung (nicht älter als ein Jahr)
- polizeiliches Führungszeugnis - Belegart O - (erhältlich bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung)
- zusätzlich ab dem 50. Lebensjahr: Eignungsgutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung oder eines Arbeitsmediziners
Bearbeitungszeit
Hängt vom Einzelfall ab.
Kosten
- 42 Euro
- 10,20 Euro - Einholung einer Karteikarte
- 28,60 Euro - Eintragung der Schlüsselzahl 95 (bei Berufskraftfahrern)
- 5,00 Euro - Direktversand des Führerscheines
Zahlungsarten
- Girocard mit PIN (keine GeldKarte)
- Kreditkarte (Master und VISA)
- Debitkarte (Maestro und V-PAY)
Die Zahlung mit Karte ist ausdrücklich erwünscht.
Rechtsgrundlagen
- Straßenverkehrsgesetz (StVG)
- Fahrerlaubnisverordnung (FeV)
- Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG)
- Passverordnung (PassV) - Anlage 8