Jägerprüfung

Die Zulassung zur Prüfung muss spätestens zwei Monate vor dem Prüfungstermin bei der Unteren Jagdbehörde beantragt werden.
Die Prüfung besteht aus
- einem schriftlichen Teil,
- einer Schießprüfung und
- einem mündlich-praktischen Teil.
Termine
Die Jägerprüfung findet jedes Jahr im April oder Mai statt. Die genauen Termine werden im Januar durch Öffentliche Bekanntmachung in der Tagespresse und im Amtsblatt des Kreises Soest bekannt gemacht.
Der Kreis Soest ist als Untere Jagdbehörde zuständig für die Vorbereitung und Durchführung der Jägerprüfung.
Notwendige Unterlagen
- Antrag auf Zulassung zur Jägerprüfung,
- Nachweis über die Einzahlung der Prüfungsgebühr,
- Amtlichens Führungszeugnis (Belegart 0)
- Nachweis der Landesvereinigung der Jäger oder einer ihrer satzungsgemäßen Untergliederungen über die sichere Handhabung und das Schießen mit einer Kurzwaffe mit einem Mindestkaliber von neun Millimetern. Der Nachweis darf nicht älter als ein Jahr sein.
- Nachweis über die Teilnahme an einer vom zuständigen Veterinärdienst anerkannten Schulung zur Kundigen Person.
Bearbeitungszeit
Kosten
- Zulassungsgebühr: 30 Euro
- Prüfungsgebühr: 220 Euro
Zahlungsarten
Rechtsgrundlagen
- Bundesjagdgesetz
- Landesjagdgesetz
- Jägerprüfungsverordnung