Fischerprüfung
Anglerinnen und Angler müssen für ihr Hobby einen gültigen Fischereischein besitzen. Um einen solchen "Angelschein" zu erlangen, muss eine Fischerprüfung bestanden werden. Für die Durchführung der Prüfung ist der Kreis Soest als Untere Fischereibehörde zuständig.
Der Kreis Soest bietet grundsätzlich zweimal im Jahr Prüfungstermine an.
- Die Zulassung zur Prüfung muss spätestens vier Wochen vor dem Prüfungstermin bei der Unteren Fischereibehörde beantragt werden.
- An der Fischerprüfung können Personen teilnehmen, die im Kreis Soest ihren Wohnsitz haben und mindestens 13 Jahre alt sind.
- Falls Sie Ihren Wohnsitz außerhalb des Kreises Soest haben, benötigen Sie eine Ausnahmegenehmigung der für Sie zuständigen Unteren Fischereibehörde. Die Prüfungsplätze im Kreis Soest sind sehr begehrt. Deshalb wird um Verständnis gebeten, dass Anmeldungen von Einwohnern des Kreises Soest bevorzugt werden.
- Die Prüfungen finden Freitag und Samstag statt. Bei der Anmeldung können Sie einen bevorzugten Termin angeben.
- Ein Anspruch auf einen "Wunsch-Termin" besteht jedoch nicht! Insbesondere Prüfungstermine an Samstagen sind sehr begehrt. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass an diesem Wochentag schulpflichtige Kinder und Jugendliche Vorrang haben.
Prüfungstermine 2022
Die nächste Prüfung wird voraussichtlich im November 2022 statt finden. Der genaue Termin wird an dieser Stelle etwa drei Monate vorher bekannt gegeben. Eine Anmeldung ist dann erst möglich. Eine Übersicht der Kursanbieter im Kreis Soest und weiterführende Infos zur Fischerprüfung und zum Fischereisschein finden Sie unter den Links.
Ausnahmegenehmigung für die Fischerprüfung
Wer die Prüfung bei einer anderen Behörde in Nordrhein-Westfalen ablegen möchte, benötigt hierfür eine Ausnahmegenehmigung des Kreises Soest. Diese können Sie über unseren Antrags-Assistenten (siehe unter Links) beantragen und bezahlen.
Ersatzprüfungszeugnis
Falls Ihr Fischerprüfungszeugnis verloren gegangen ist, kann Ihnen ein Ersatz-Zeugnis gebührenpflichtig ausgestellt werden. Bitte beachten Sie, dass das Ersatzzeugnis nur die Behörde ausstellen kann, bei der Sie die Fischerprüfung abgelegt haben. Den Antragsassistenten finden Sie unter den Links.
Links und Downloads
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Übersicht der Kursanbieter im Kreis Soest
Dateigröße: 36,16 KB -
Weiterführende Informationen zur Fischerprüfung und Fischereischein
Dateigröße: 125,80 KB - Ausnahmegenehmigung andere Untere Fischereibehörde - Antragsassistent
- Antrag Ersatz-Prüfungszeugnis
- Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zur Elektrofischerei
Informations- und Erfahrungsaustausch mit Anglern und Fischereigenossenschaften
Infoveranstaltung 2019
Infoveranstaltung 2018
Infoveranstaltung 2017
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Das Möhne-Kies-Projekt - Frau Dr. Bunzel-Drüke
Dateigröße: 22,95 MB -
Fangergebnisse und dann? - Herr Eisenbrecher
Dateigröße: 545,87 KB -
Lippebachforelle - Herr Pilarski und Herr Kuss
Dateigröße: 9,97 MB -
Ökologische Durchgängigkeit an der Wäster - Herr Klein
Dateigröße: 13,70 MB -
Wasserrahmenrichtlinien am Trotzbach - Herr Karthaus
Dateigröße: 11,95 MB
Infoveranstaltung 2016
Infoveranstaltung 2015
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Fischbesatz und artenschutzrechliche/genetische Aspekte - Herr Kühlmann
Dateigröße: 1,43 MB -
Artenschutz Quappe und Nase - Herr Kuss
Dateigröße: 687,14 KB -
Bewertung der Gewässer hinsichtlich Fischfauna- Herr Drüke
Dateigröße: 1,07 MB -
Umsetzung von Maßnahmen mit Unterstützung des SFV Lippborg 1935 - Herr Röggener
Dateigröße: 3,91 MB
Notwendige Unterlagen
Kosten
- Zulassung zur Fischerprüfung: 50 Euro
- Ausnahmegenehmigung für eine Prüfung außerhalb des Kreises Soest: 15 Euro
- Ersatz-Fischerprüfungszeugnis: 35 Euro
Zahlungsarten
Rechtsgrundlagen
- Landesfischereigesetz
- Fischerprüfungsordnung