Gewässerunterhaltung - was ist das?
Gewässerunterhaltung ist laut Wasserhaushaltsgesetz (WHG) die Pflege und Entwicklung von Gewässern und Fließgewässern. Hierfür zuständig sind grundsätzlich die Städte und Gemeinden. Für Fließgewässer mit überörtlicher Bedeutung hat der Kreis Soest in einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit allen 14 Städten und Gemeinden des Kreises die Unterhaltungslast übernommen. Deshalb ist der Kreis seit 1995 für die Unterhaltung von über 160 Kilometern Fließgewässer im Kreisgebiet zuständig.
Folgende Fließgewässer unterhält der Kreis Soest außerhalb der Ortschaften:
- Ahse
- Biber
- Blögge
- Glenne (Möhneeinzugsgebiet)
- Heve
- Lake (Ahseeinzugsgebiet)
- Möhne
- Mühlenbach
- Quabbe / Bröggelbach
- Rosenau
- Salzbach
- Schlagwasser
- Schledde (Soester Schledde)
- Seseke
- Soestbach
- Wester
Gewässerrandstreifen - Infos für Landwirte und Flächeneigentümer
Zu einem Gewässer gehört immer auch der Gewässerrandstreifen, für den bestimmte Vorgaben beachtet werden müssen. Diese gelten insbesondere für Landwirte, aber auch für Flächeneigentümer. Das Faltblatt "Uferstreifen und Gewässerrandstreifen - Was Landwirte wissen sollten!" beschreibt, was es zu beachten gilt.
Renaturierungsprojekte
Gemäß der Europäische Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL) möchte der Kreis Soest zusammen mit verschiedenen Projektpartnern alle Gewässer in einen guten ökologischen Zustand bringen. Aktuell laufen folgende Projekte:
- LIFE+ Möhneaue als Teil des Möhneprojekts
- Ahse-Projekt "Lebendige Bördebäche" (Umsetzungsfahrplan der Kooperation AR_7, Lebendige Bördebäche, PE 1600)
- Renaturierung der Flüsse Quabbe, Liese und Glenne (Umsetzungsfahrplan der Kooperation AR_MS_14, Quabbe / Liesegebiet, mit Zusatz des Glennegebietes)
- Renaturierung der Möhne und deren Zuflüsse (Umsetzungsfahrplan der Kooperation AR_8 Möhne RUH 1800)
- LIFE+ Lippeaue
Links und Downloads
Rechtsgrundlagen
- Europäische Wasserrahmenrichtlinie
- Wasserhaushaltsgesetz
- Landeswassergesetz
Kontakt
- 02921 30-2213
- annette.kuehlmann@kreis-soest.de
- Adresse
- Öffnungszeiten
- Details
Wisbyring 17
59494 Soest
Tag | |
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Montag: | 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr |
Dienstag: | 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr |
Mittwoch: | 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr |
Donnerstag: | 08:00 Uhr bis 17:00 Uhr |
Freitag: | 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr |
- 02921 30-2212
- jennifer.weber@kreis-soest.de
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