Quarantäne, Isolation für Infizierte und Kontaktnachverfolgung
- Sämtliche Quarantäneverpflichtungen gelten bereits aufgrund der CoronaTestQuarantäneVerordnung NRW.
- Eine gesonderte Quarantäneanordnung oder schriftliche Verfügung des Gesundheitsamtes ist nicht notwendig.
- Der positive PCR-Test löst bereits die Quarantäne für die infizierte Person aus. Die Testbescheinigung über den positiven PCR-Test genügt als Nachweis für Arbeitgeber, Ordnungsamt usw. Das gilt für die infizierte Person.
Quarantäne-Rechner
Informationen für positiv getestete Personen
Ausnahmen für positiv getestete Personen, auch wenn sie geimpfte/genesene sind, gibt es nicht.
- Grundsätzlich 10 volle Tage
- gerechnet ab dem ersten positiven Test
- der Tag des Tests zählt dabei nicht mit
- Ist der PCR-Test als Kontrolle für einen positiven Schnelltest erfolgt, berechnet sich die Quarantäne ab dem positiven Schnelltest
- Am Ende der Quarantäne ist kein Test erforderlich. Ein Schnelltest wird aber dringend empfohlen.
- Vorzeitige Freitestung nach 5 Tagen möglich (wenn seit 48 Stunden keine Symptome)
- Schnelltest an zertifizierten Bürgerteststellen oder beim Arzt
darf frühestens am 5. Tag der Quarantäne erfolgen (Coronaschnelltest einer offiziellen Teststelle, PCR-Test oder der PCR Test mit Ct Wert über 30, ein Selbsttest ist nicht ausreichend).
Die Quarantäne endet mit negativem Test jedoch frühestens mit Ablauf des 5. Tages. - Das Testergebnis muss einen Monat aufbewahrt und auf Verlangen dem Ordnungsamt oder Gesundheitsamt vorgelegt werden.
- Schnelltest an zertifizierten Bürgerteststellen oder beim Arzt
- Berechnungsbeispiel:
- 01.02. positiver Schnelltest, PCR-Kontrolltestung am 02.02., PCR-Ergebnis positiv am 03.02.
- Quarantäne berechnet sich ab dem 01.02.
- 10 Tage Quarantäne bis einschließlich 11.02.
- 5 Tage Quarantäne mit negativem Schnelltest am 06.02. (wenn seit 48 Stunden keine Symptome)
- Die Quarantäne kann mit Ablauf des 06.02. beendet werden, wenn das Testergebnis negativ ist. Eine weitere Meldung an das Gesundheitsamt ist nicht notwendig.
- Für Beschäftigte in Krankenhäusern und stationären Einrichtungen (z. B. Pflege) gelten für die Arbeitsaufnahme strengere Regelungen. Setzen Sie sich vor Wiederaufnahme der Tätigkeit unbedingt mit Ihrem Arbeitgeber in Verbindung.
- Sollte die erkrankte Person auch nach der 10-tägigen Quarantäne noch krank sein, erfolgt keine Verlängerung der Quarantäne. Arbeitsunfähigkeit muss grundsätzlich durch Krankschreibung eines Arztes bescheinigt werden.
Haushaltsangehörige und Kontaktpersonen
- Entsprechend der Empfehlungen des RKI entfällt die behördliche Absonderungspflicht (Quarantäne) für Haushaltsangehörige und enge Kontaktpersonen von SARS-CoV-2-Fällen ab sofort ganz. Auch wer als Kontaktperson mit einer infizierten Person im gleichen Haushalt lebt, muss nicht mehr automatisch in Quarantäne.
- Es wird diesen Personen aber empfohlen, Kontakte zu reduzieren. Dies bedeutet: Für fünf Tage sollten enge Kontakte zu anderen Personen, insbesondere in Innenräumen und größeren Gruppen, vermieden werden. Sofern es ihnen möglich ist, sollten sie im Homeoffice arbeiten. Darüber hinaus wird eine Kontaktreduzierung, ein Selbstmonitoring (Selbsttests, besonderes Achten auf Symptome sowie Messen der Körpertemperatur) und das Tragen mindestens einer medizinischen Maske bei Kontakt zu anderen Personen bis zum fünften Tag nach dem Kontakt mit der infizierten Person empfohlen.
- Sobald Krankheitssymptome auftreten, muss sich die Person sofort in Selbstisolation begeben. Es sollte möglichst nach telefonischer Voranmeldung eine ärztliche Untersuchung erfolgen. Die Kontaktpersonen sind außerdem aufgefordert, sich umgehend testen zu lassen.
Keine Kontaktaufnahme durch das Gesundheitsamt
Eine Kontaktaufnahme durch das Gesundheitsamt erfolgt nicht!
Kontakt
- Bei Fragen wenden Sie sich bitte ausschließlich an unser Kreisgesundheitsamt unter der Nummer 02921/303060! Das Arbeitsaufkommen ist derzeit sehr hoch. Bei einer Kontaktaufnahme muss mit Wartezeiten gerechnet werden.
Vielen Dank für Ihre Mitarbeit! Ihr Kreisgesundheitsamt
Infobxoen
Mehrsprachige Infos
Das Kommunale Integrationszentrum des Kreises Soest hat mehrsprachige Infoblätter und Links zusammengestellt.
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Fallzahlen
Online-Studien
Das Gesundheitsamt der Kreisverwaltung unterstützt zwei anonyme Online-Studien zum Coronavirus.
- Studie 1: Befragung über die Symptome der COVID-19-Erkrankung des Universitätsklinikums Essen
- Studie 1: Infoschreiben des Universitätsklinikums Essen Dateigröße: 47,83 KB
- Studie 2: Nationale Umfrage zum Bedarf an Hilfsangeboten bzw. Lücken im deutschen Gesundheitssystem für Post-/Long-COVID Patientinnen und Patienten des Universitätsklinikums Bonn
- Studie 2: Infos zur Umfrage des Universitätsklinikums Bonn