Beratung und Unterstützung für junge Menschen mit (drohender) Behinderung durch Verfahrenslotsin
Kinder und Jugendliche mit einer (drohenden) körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung oder einer Sinnesbeeinträchtigung können sich an die Verfahrenslotsin des Kreises Soest wenden. Die Verfahrenslotsin begleitet und unterstützt junge Menschen von 0 bis 27 Jahren sowie deren Eltern, Erziehungs- und Personensorgeberechtigten bei Ansprüchen auf Eingliederungshilfeleistungen.
Dabei bestimmen immer die Anspruchsberechtigten, wie weit und wie intensiv die Verfahrenslotsin hilft. Möglich ist zum Beispiel:
- Unterstützung beim Stellen des Antrags
- Unterstützung bei der Verwirklichung der Leistung
- Hilfe beim Verstehen von Bescheiden
- Gegebenenfalls das Begleiten von Widerspruchsverfahren
- Auf Wunsch der Anspruchsberechtigten Teilnahme bei Gesprächen mit Trägern und Leitungsanbietern als Vertrauensperson
- Gemeinsame Besprechung der Ergebnisse im Nachgang mit den jungen Menschen und ihren Familien
Menschen mit Bedarf an Eingliederungshilfen über 27 Jahren finden weitere Infos in unserem Text „Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung“
Welche Eingliederungshilfen gibt es?
- Leistungen zur sozialen Teilhabe, z.B. Unterstützung in der Freizeit, Wohnassistenz, Mobilitätsunterstützung
- Leistungen zur Teilhabe an Bildung, z.B. Schulbegleitung, Studienassistenz, Hilfen zur Ableistung eines Praktikums
- Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, z.B. Werkstatt für behinderte Menschen, ausbildungsbegleitende Hilfen, Arbeitsassistenz, technische Arbeitshilfen
- Leistungen zur medizinischen Reha, z.B. Frühförderung, Psychotherapie
Das Ziel ist, jungen Menschen mit einer (drohenden) Behinderung und ihren Eltern, Erziehungs- und Personensorgeberechtigten eine Unterstützungsmöglichkeit zu bieten, um benötigte Leistungen zu beantragen und behördliche Vorgänge transparent zu halten. Dabei geht es immer darum, die gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft aller zu stärken und zu fördern.
Kostet die Unterstützung etwas?
Das Angebot ist kostenlos und vollständig unabhängig.
Wie läuft eine Unterstützung ab?
- Wie häufig eine Beratung und Begleitung benötigt wird, hängt ganz von den Wünschen und Vorstellungen der Leistungsberechtigten ab. Grundsätzlich sind einmalige, wie auch mehrfache Hilfsangebote durch die Verfahrenslotsin möglich.
- Um es so hilfreich wie möglich zu gestalten, sind Kontakte je nach Wunsch möglich: telefonisch oder persönlich, im Kreishaus, im eigenen Haushalt oder nach Rücksprache in der Schule oder Kita. Auch ein Videocall ist möglich.
Kontakt
- Nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf und stellen Sie bei Unklarheiten Ihre Fragen.
- Sie möchten sich das erste Mal an uns wenden? Dann rufen Sie uns bitte immer zunächst für ein kurzes Erstgespräch an. Ein spontaner Besuch im Kreishaus ist möglich, jedoch besteht keine Garantie, dass die Verfahrenslotsin sofort Zeit hat, da sie sich vielleicht schon in einem Gespräch befindet.
Kontaktdaten Kreis Soest
Verfahrenslotsin Anna-Maria Kree - zuständig für alle Städte und Gemeinden im Zuständigkeitsbereich des Jugendamts des Kreises Soest: Anröchte, Bad Sassendorf, Ense, Erwitte, Geseke, Lippetal, Möhnesee, Rüthen, Welver, Werl und Wickede-Ruhr
Telefonnummer: 02921 – 30 2268
E-Mail-Adresse: Kree@kreis-soest.de
Adresse: Kreishaus Soest, Hoher Weg 1-3, 59494 Soest
Telefonische Erreichbarkeit:
montags – donnerstags: 8 Uhr - 15 Uhr
freitags: 8 Uhr - 12 Uhr
Kontaktdaten Stadt Soest
Verfahrenslotsin Sara Kremer - zuständig für das Stadtgebiet Soest
Telefonnummer: 02921 / 103-2357
E-Mail-Adresse: s.kremer@soest.de
Adresse: Am Vreithof 8, 59494 Soest
Öffnungszeiten + Termine nach Vereinbarung
Bearbeitungsdauer
Hängt vom Einzelfall ab.
Rechtsgrundlagen
- §10b SGB VIII