Finanzielle Hilfen für Heiz- und Stromkosten

Wegen der steigenden Heizkosten können Menschen mit geringem Einkommen in eine finanziell schwierige Situation geraten. Die Bundesregierung unterstützt deshalb fast alle Bürgerinnen und Bürger mit verschiedenen Pauschalen und anderen, finanziellen Entlastungen. Ihr Geld reicht trotz der geplanten Hilfen langfristig nicht aus? Dann können Sie sich an das Jobcenter oder das zuständige Sozialamt wenden.

Bitte bedenken Sie bei allen Anliegen, dass derzeit viele Menschen an ihre finanziellen Grenzen kommen. Es kann daher etwas Zeit in Anspruch nehmen, bis sie vom Sozialamt oder Jobcenter eine Antwort erhalten. Wenden Sie sich daher bitte schnellstmöglich und zeitgleich an Ihren Energieversorger, um diesen zu informieren.

Sie erhalten bereits Geld vom Jobcenter oder Sozialamt?

Dann finden Sie hier Antworten auf Ihre Fragen.

Bitte reichen Sie das Erhöhungsschreiben sofort beim Sozialamt bzw. beim Jobcenter ein. In der Regel wird der erhöhte Bedarf bezahlt.

Bitte reichen Sie die Abrechnung schnell beim Sozialamt bzw. Jobcenter ein. In der Regel wird die Nachforderung bezahlt.

Stromkosten werden vom Jobcenter oder dem Sozialamt nicht bezahlt, sondern sind Teil des sogenannten Regelsatzes.  Sie müssen den Haushaltsstrom also von dem Geld bezahlen, dass Sie jeden Monat vom Sozialamt oder Jobcenter bekommen. Mehr Geld für zusätzliche Stromkosten gibt es nicht.

Stromkosten werden vom Jobcenter oder dem Sozialamt nicht bezahlt, sondern sind Teil des sogenannten Regelsatzes.  Bitte nehmen Sie schnell Kontakt zu Ihrem Stromversorger auf. Vielleicht können Sie mit diesem eine Ratenzahlung vereinbaren.

Wenn aufgrund der Schulden bereits eine Sperre der Stromversorgung droht, melden Sie sich bitte sofort beim Sozialamt oder Jobcenter, damit die Voraussetzungen für ein Darlehen geprüft werden können.

Die Telefonnummern der Sozialämter sind auf dieser Seite zu finden.

Alle Kontaktmöglichkeiten zum Jobcenter finden Sie hier: www.jobcenter-soest.de/service

Bitte wenden Sie sich schnell an das Jobcenter oder Sozialamt. Diese benötigen folgende Angaben:

  • Größe des gesamten Gebäudes
  • Heizart (Heizöl, Flüssiggas, Holz u.Ä.)
  • benötigte Menge
  • drei Kostenvoranschläge verschiedener Anbieter

Das Sozialamt oder Jobcenter werden Ihnen nach Vorlage dieser Unterlagen sagen, welchen Anbieter sie wählen können und für welchen Betrag Sie die Brennstoffe kaufen können.

Sie bekommen kein Geld vom Jobcenter oder Sozialamt?

Dann finden Sie hier Antworten auf Ihre Fragen.

Das Sozialamt und das Jobcenter zahlen Bürgerinnen und Bürgern, die Ihren Lebensunterhalt nicht auf andere Weise sicherstellen können, die Sozialhilfe, das Arbeitslosengeld II oder das Sozialgeld.

Beachten Sie bitte, dass gestiegene Kosten für Haushaltsstrom allein nicht zu einem erstmaligen oder höheren Anspruch auf Leistungen beim Jobcenter oder Sozialamt führen können.

Dann wenden Sie sich zur vollständigen Antragsstellung bitte an das Sozialamt der Stadt/Gemeinde in der Sie leben. Nehmen Sie hierzu bitte zunächst telefonisch Kontakt auf.

Halten Sie bitte Unterlagen zu Ihren aktuellen monatlichen Kosten (Miete oder Hausbelastung) sowie zu Ihren Einkünften (letzte Gehaltsabrechnung oder letzter Rentenbescheid) bereit. Sollten Sie über Vermögen (Konten/ Sparbücher und Bargeld) verfügen, halten Sie bitte auch diese Unterlagen bereit.

Bedenken Sie bitte, dass Tilgung von Krediten, egal ob Haus oder Auto und ähnliche Kosten, nicht berücksichtigt werden können. Es kann also sein, dass Ihr Sozialamt einen Antrag ablehnen muss, auch wenn Ihr Einkommen gefühlt nicht ausreicht, um alle Kosten zu decken.

Wichtig: Bitte stellen Sie den Antrag noch in dem Monat in dem Sie die Abschlagserhöhung oder Nachforderung erhalten haben!

Sie können mindestens drei Stunden pro Tag arbeiten und Ihr Einkommen reicht nicht für den Lebensunterhalt? Informieren Sie sich beim Jobcenter unter www.jobcenter-soest.de über das Arbeitslosengeld II.

Sie möchten einen Antrag stellen? Nehmen Sie bitte persönlich, digital oder telefonisch mit dem Jobcenter Kontakt auf. Alle Kontaktwege finden Sie hier: www.jobcenter-soest.de/service

Das Jobcenter benötigt Unterlagen zu Ihren aktuellen monatlichen Kosten (Miete oder Hausbelastung) und zu Ihren Einkünften (letzte Gehaltsabrechnung). Sollten Sie Vermögen (Konten/ Sparbücher und Bargeld) haben, sind auch diese Unterlagen wichtig. Bedenken Sie bitte, dass die Tilgung von Krediten, egal ob Haus oder Auto und ähnliche Kosten, nicht berücksichtigt werden können. Es kann also sein, dass Ihr Einkommen gefühlt nicht ausreicht, um alle Kosten zu decken, das Jobcenter einen Antrag aber dennoch ablehnen muss.

Wichtig: Bitte stellen Sie den Antrag noch in dem Monat in dem Sie die Abschlagserhöhung oder Nachforderung erhalten haben!

Haben Sie weitere Fragen?

Für Fragen zu Energiekosten (auch Energie-Spartips) und zur Schuldnerberatung können Sie sich an verschiedene Stellen wenden:

Sind Sie nicht sicher, ob die Erhöhung der Nebenkosten durch Ihren Vermieter korrekt ist?

  • Wenn Sie Geld vom Jobcenter oder Sozialamt bekommen, erfolgt eine Überprüfung durch diese Stellen
  • Wenn nicht, können Sie sich für Fragen an den Mieterverein oder, nach Beantragung eines so genannten Beratungsscheins beim Amtsgericht, an einen Anwalt wenden.

Fragen zum Bürgergeld und Wohngeld-Plus können auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Sozialamt und Jobcenter noch nicht beantworten. Hierzu muss erst ein neues Gesetz beschlossen werden. Die Sozialbehörden erhalten danach Arbeitsanweisungen des entsprechenden Ministeriums.

Allgemeine Informationen zum Bürgergeld erhalten Sie direkt über die Informationsseite des Bundesministerium für Arbeit und Soziales.

Informationen zum Wohngeld-Plus erhalten Sie auf den Seiten des Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen.

Weitere Informationen zu den finanziellen Hilfen stellt die Bundesregierung in einem Überblick zur Verfügung.