Service-Center Aufenthalt
Die Ausländerbehörde des Kreises Soest hilft Ihnen weiter bei allen aufenthaltsrechtlichen Angelegenheiten innerhalb des Kreises Soest. Ausgenommen ist das Stadtgebiet der Stadt Lippstadt, die diese Angelegenheit in eigener Zuständigkeit regelt. Für viele Anliegen, die Sie bei der Ausländerbehörde des Kreises Soest zu erledigen haben, benötigen Sie einen Termin im Service-Center Aufenthalt.
Termin vereinbaren - Bitte beachten Sie die aktuellen Informationen!
- Aktuell sind persönliche Vorsprachen ohne Termin leider nicht möglich.
- Bitte verwenden Sie für eine Terminanfrage unser Kontaktformular. Sie erhalten anschließend weitere Informationen von uns.
- Bitte haben Sie Verständnis, dass eine Rückmeldung aufgrund der Vielzahl von Anfragen eine gewisse Zeit in Anspruch nehmen kann.
Wir sind für Ihre Fragen während der allgemeinen Öffnungszeiten der Kreisverwaltung unter der Telefonnummer 02921 30-3090, unter der Faxnummer 02921 30-2121, unter der Mailadresse "aufenthalt@kreis-soest.de" sowie auf dem Postweg unter der Adresse "Kreis Soest, Migration und Aufenthalt, Hoher Weg 1-3, 59494 Soest" erreichbar. Sie erhalten anschließend weitere Informationen von Ihrem zuständigen Sachbearbeiter bzw. Ihrer zuständigen Sachbearbeiterin.
Brexit
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Was ändert sich für britische Staatsangehörige, Familienangehörige, Arbeitgeber und Beschäftigte?
- Infos für britische Staatsangehörige und deren Familienangehörige - FAQ
- Infos für britische Staatsangehörige und deren Familienangehörige - Broschüre
- Infos für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber - Broschüre
- Themenseite der Bundesregierung
Alle Informationen zu den verschiedenen Dienstleistungen rund um das Thema Migration und Aufenthalt stehen auf der Internetseite "Zuhause im Kreis Soest". Durch die Links werden Sie direkt auf die einzelnen Seiten zum Thema weitergeleitet. Außerdem stehen bereits einige Vordrucke für Ihr Anliegen als Download zur Verfügung.
Freizügigkeitsrecht EU
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Informationen zum Freizügigkeitsrecht EU
Für Staatsangehörige eines Mitgliedstaates der Europäischen Union und Familienangehörige aus Drittstaaten, die dauerhaft in Deutschland leben möchten.
Visa-Verfahren
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Visa-Verfahren zum Besuch oder dauerhaften Aufenthalt
Für Ausländerinnen und Ausländer, die ein Visum beantragen möchten, um Deutschland zu besuchen oder um dauerhaft in Deutschland zu bleiben.
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Verpflichtungserklärungen bei Besuchsvisa
Informationen zu Verpflichtungserklärungen und weiteren Möglichkeiten der Absicherung des Lebensunterhalts bei Besuchsvisaanträgen.
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Selbstauskunft für Verpflichtungserklärungen bei Visa zum dauerhaften Aufenthalt
Dateigröße: 95,98 KBFür Visa zum lägerfristigen Aufenthalt und manche Aufenthaltserlaubnisse ist eine Verpflichtungserklärung erforderlich. Vor Abgabe benötigt die Ausländerbehörde noch einige Informationen.
Aufenthaltstitel
Informationen für Ausländerinnen und Ausländer, die aus nachfolgenden Gründen einen Aufenthaltstitel in Deutschland benötigen oder verlängern möchten:
- Familiennachzug
- Studium, Sprachkurse, Schulbesuch
- Arbeiten in Deutschland
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Arbeitsbescheinigung
Dateigröße: 70,38 KBDie Arbeitsbescheinigung ist vom Arbeitgeber auszufüllen, wenn Sie z.B. einen Aufenthaltstitel zur Erwerbstätigkeit beantragen oder verlängern wollen oder die Lebensunterhaltssicherung nachweisen sollen. -
Mietbescheinigung
Dateigröße: 70,72 KBMit der Mietbescheinigung weisen Sie nach, dass Sie über ausreichend Wohnraum verfügen. Außerdem wird sie zur Überprüfung der Lebensunterhaltssicherung benötigt. -
Krankenversicherungsbescheinigung
Dateigröße: 66,65 KBIn einigen Fällen ist eine Bestätigung der Krankenversicherung vorzulegen. -
Studienbescheinigung
Dateigröße: 67,25 KBAusländische Studierende benötigen zur Beantragung und Verlängerung ihrer Aufenthaltserlaubnis eine Bestätigung der Universität oder Fachhochschule.
Niederlassungserlaubnis und Daueraufenthalt-EG
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Informationen zur Niederlassungserlaubnis und Daueraufenthalt-EG
Für Ausländerinnen und Ausländer, die eine Niederlassungserlaubnis oder die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG beantragen möchten.
Asylsuchende
Informationen für Ausländerinnen und Ausländer, die in Deutschland ein Asylverfahren durchführen:
- Asylsuchende
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Stellenbeschreibung
Dateigröße: 970,29 KBMit der Stellenbeschreibung beantragen Sie die Erlaubnis zur Ausübung einer Beschäftigung.
Wohnsitznahme
Asylbewerberinnen und Asylbewerber und Personen, die nach positivem Abschluss des Asylverfahrens einen Aufenthaltstitel erhalten, unterliegen einer Wohnsitzauflage. Wenn Sie umziehen möchten, ist die Bezirksregierung Arnsberg in den meisten Fällen der richtige Ansprechpartner. Falls Sie in Besitz einer Duldung sind, wenden Sie sich bitte direkt an die Ausländerbehörde des Kreises Soest.
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Umverteilungsantrag
Für Personen, die im Besitz einer Aufenthaltsgestattung sind.
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Antrag auf Änderung oder Aufhebung der Wohnsitzzuweisung
Für Personen, deren Asylverfahren positiv abgeschlossen wurde und nun im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis sind.
Einbürgerung
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Bearbeitung von Einbürgerungsanträgen
Für Ausländerinnen und Ausländer, die die deutsche Staatsangehörigkeit annehmen möchten.