Kreisweit wären bis zum 19. Juli rund 18.500 Personen der Jahrgänge 1953 bis 1958 verpflichtet gewesen, ihre alten Führerscheine umzutauschen. Aber nur etwa 12.000 haben verordnungsgemäß gehandelt. Wichtig in diesem Zusammenhang ist zu wissen: Ein Verstoß durch einen nicht rechtzeitig vorgenommenen Umtausch stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die Fahrerlaubnis behält aber grundsätzlich ihre Gültigkeit. Da lediglich das Dokument abgelaufen ist, darf man sich also trotz des Versäumnisses auch weiter ans Lenkrad setzen und fahren.
Aktuell läuft bereits der Umtauschzeitraum für die Papierführerscheine der Geburtsjahrgänge 1959 bis 1964. „Auch wenn diese noch bis zum 19. Januar 2023 gültig sind, sollte möglichst bald der Umtausch beantragt werden, um eine Überlastung der Zulassungsstellen zum Jahresende zu vermeiden“, appelliert Anne Schlottmann, Abteilungsleiterin Kfz-Zulassungen und Fahrerlaubnisse.
Die Kreisverwaltung empfiehlt, den Umtausch des Führerscheins postalisch zu beantragen. So kann die Bearbeitung terminunabhängig erfolgen und persönliche Kontakte werden vor dem Hintergrund der Coronasituation vermieden. Das Antragsformular sowie weitergehende Informationen sind auf der Homepage www.kreis-soest.de zu finden. „Umtausch einer deutschen Fahrerlaubnis“ ins Suchfenster eingeben. Dort finden sich auch die weiteren Umtauschfristen.
Ein Führerscheinumtausch kann auch in den Zulassungsstellen Lippstadt und Soest beantragt werden. Dazu ist aber eine vorher telefonische Terminvereinbarung unter der Telefon-Nummer 02921/300 oder auf der Internetseite des Kreises (https://termine-buergerdienste.kreis-soest.de) erforderlich.