Für viele Corona-Infizierte ist der Genesenen-Nachweis jedoch gar nicht so wichtig. Darauf weist das Gesundheitsamt hin. Sowohl für den Nachweis einer Infektion und damit einhergehender Quarantäne gegenüber dem Arbeitgeber als auch für die Geltendmachung von Verdienstausfall gegenüber dem LWL ist kein PCR-Nachweis erforderlich. Ein Antigen-Testnachweis aus einer zugelassenen Teststelle ist ausreichend.
Auch wer geboostert ist und sich trotzdem infiziert hat, benötigt den Genesenen-Nachweis fürs tägliche Leben nicht. Denn: Der Genesenen-Nachweis ist nur höchstens 90 Tage nach dem positiven PCR-Test gültig. Der Nachweis der Auffrischungsimpfung (beispielsweise über das EU-weite digitale Impfzertifikat) gilt länger. In Anbetracht der guten Impfquote im Kreis Soest sind es nicht viele Menschen, die ungeimpft einen Genesenennachweis benötigen, um beispielsweise Testauflagen zu entgehen. „Insbesondere wer geboostert ist, hat mit dem Genesenen-Nachweis also keine Vorteile“, erklärt Amtsarzt Hansjörg Schulze, Stabsstelle ärztliche Aufgaben im Kreisgesundheitsamt.
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