Zur Begründung führt das Ministerium an, dass im ostwestfälischen Raum seit dem 13. Dezember 2021 kein neuer Fall von Wildvogelpest und seit dem 15. Dezember 2021 kein neuer Ausbruch der Geflügelpest bei gehaltenen Vögeln festgestellt worden seien. Nur in den Kreisen Wesel, Borken und Kleve sei die Aufstallpflicht noch erforderlich, weil dort noch Schutz- bzw. Überwachungszonen eingerichtet seien. Das LANUV schließt erneute Aufstallungsanordnungen in anderen Gebieten nicht aus, wenn es wieder zu Ausbrüchen kommt.
Der Veterinärdienst des Kreises Soest hatte zuletzt die (Anschluss-)Überwachungszonen (früher: „Beobachtungsgebiete“) zum Schutz vor der Geflügelpest (Aviäre Influenza) aufgehoben. Trotz der Aufhebung der Überwachungszonen und der Aufhebung der Stallpflicht mahnt Professor Dr. Wilfried Hopp, Leiter des Veterinärdienstes beim Kreis Soest, weiter zur Wachsamkeit. „Der Winter ist noch nicht vorbei, die Infektionsgefahr ist nach wie vor vorhanden“, unterstreicht der Leitende Kreisveterinärdirektor. Er bittet alle Geflügelhalter im Kreis Soest, ihre Tiere weiterhin genau zu beobachten und Verdachtsfälle zu melden.