Schlachttier- und Fleischuntersuchung

Dieses gilt für folgende Tierarten:
- Rind,
- Schwein,
- Schafe und Ziegen,
- Pferde,
- Gehegewild (Damwild und Wildschweine).
Für Geflügelschlachtungen gelten gesonderte Bestimmungen, über die das Veterinäramt gerne telefonisch Auskunft gibt. Die Kontaktdaten und Einsatzgebiete der amtlichen Tierärzte und Fleischkontrolleure stehen unter "Links und Downloads".
Trichinenprobenentnahme und Abgabe von Wildfleisch durch Jäger
Wildschweine oder andere Tiere, die Träger von Trichinen sein können, müssen - ungeachtet der letztendlichen Verwendung - vor der weiteren Bearbeitung bei der für den Erlegeort oder für den Wohnsitz des Jägers zuständigen Behörde auf Trichinen untersucht werden.
Nur Jäger, die von ihrem am Hauptwohnsitz zuständigen Veterinäramt die Entnahme von Proben zur Untersuchung auf Trichinen schriftlich übertragen bekommen haben, dürfen diese Proben entnehmen. Die Bedingungen für die Übertragung und Entnahme der Proben sowie weitere Informationen zur Abgabe von Wildfleisch stehen in der Infobroschüre "Trichinenprobenentnahme und Abgabe von Wildfleisch durch Jäger".
Links und Downloads
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Einsatz der amtlichen Tierärzte und Fleischkontrolleure im Kreis Soest
Dateigröße: 72,44 KB -
Merkblatt "Trichinenprobenentnahme und Abgabe von Wildfleisch durch Jäger"
Dateigröße: 107,52 KB -
Merkblatt zur Brucellose beim Wildschwein für Jäger
Dateigröße: 51,02 KB -
Satzung des Kreises Soest vom 12.12.2019 über die Erhebung von Gebühren für Amtshandlungen nach den Vorschriften des Fleisch- und Geflügelfleischhygienerechts
Dateigröße: 102,17 KB
Notwendige Unterlagen
Für die Trichinenuntersuchung:
- Wildursprungsschein
- Verpackte Fleischprobe
Bearbeitungszeit
Hängt vom Einzelfall ab.
Kosten
Die Gebühr für die Untersuchung einer Trichinenprobe beläuft sich auf 7,49 Euro. Über die weiteren Kosten der Schlachttier- und Fleischuntersuchung berät gerne das Veterinäramt.
Zahlungsarten
- Trichinenuntersuchung: Barzahlung
- Alle weiteren Untersuchungen: Rechnung
Rechtsgrundlagen
- Tierische Lebensmittel-Hygieneverordnung
- Tierische Lebensmittel-Überwachungsverordnung
- Verordnung (EU) 2017/625
- Satzung des Kreises Soest vom 12.12.2019 über die Erhebung von Gebühren für Amtshandlungen nach den Vorschriften des Fleisch- und Geflügelfleischhygienerechts