Tierausstellungen und Veranstaltungen mit Tieren
Um die Gesundheit von Tieren zu schützen, müssen Tierausstellungen im Kreisgebiet rechtzeitig schriftlich beim Veterinäramt des Kreises Soest angemeldet werden. Veterinärmediziner des Kreises überprüfen dann während der Veranstaltung, ob die rechtlichen Bestimmungen eingehalten werden. Bricht eine Tierseuche aus, können schnell Aufenthaltsort und Herkunftsort von infizierten Kontakttieren ermittelt werden.

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Außerdem kann die Veranstaltung rechtzeitig abgesagt werden, falls für Tiere im Vorfeld ein Gesundheitsrisiko festgestellt wird.
Anmeldefristen
- Spätestens vier Wochen vor Beginn der Veranstaltung bei Pferden, Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen und Geflügel einschließlich Papageien und Sittiche
- Spätestens acht Wochen vor Beginn der Veranstaltung bei Hunden und Katzen
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Veterinärdienstes geben gerne über zu beachtende Vorschriften für solche Veranstaltungen Auskunft.
Links und Downloads
Notwendige Unterlagen
Anmeldeformular für die Veranstaltung für Hunde oder Katzen. In anderen Fällen ist die Anmeldung formlos möglich.
Bearbeitungszeit
Hängt vom Einzelfall ab.
Kosten
Hängt vom Einzelfall ab.
Zahlungsarten
Überweisung, nachdem die Gebührenrechnung schriftlich zugestellt wurde.
Rechtsgrundlagen
- Tiergesundheitsgesetz
- Viehverkehrsverordnung
- Verordnungen zu den entsprechenden Krankheiten
Ihre Ansprechpersonen
Tierausstellung, Tierschau, Tierveranstaltung