Tuberkuloseberatung
Die Tuberkulose-Beratungsstelle des Gesundheitsamtes bearbeitet gemeldete Tuberkulosefälle und nimmt Kontakt mit den Betroffenen auf. Des Weiteren leitet sie Umgebungsuntersuchungen in die Wege, also die Untersuchungen von Kontaktpersonen des Erkrankten, begleitet die Therapie und kontrolliert den Krankheitsverlauf. Außerdem führt sie Kontrolluntersuchungen nach Ende der Therapie durch.

Das Gesundheitsamt ermittelt beim Auftreten einer infektiösen Tuberkulose die Kontaktpersonen des Erkrankten. Als Kontaktpersonen gelten Menschen, die mehrere Stunden mit dem Erkrankten in geschlossenen Räumen verbracht haben. Dieser Personenkreis wird untersucht, um eine mögliche Ansteckung erkennen zu können.
Je enger der Kontakt zu dem Erkrankten war, umso höher ist das Infektionsrisiko. In Abhängigkeit vom Alter der Kontaktpersonen führen Vertragsärzte des Gesundheitsamtes Laboruntersuchungen oder Röntgenuntersuchungen durch. Die Blutentnahmen für die Laboruntersuchungen erfolgen im Gesundheitsamt.
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Kosten
Die im Zusammenhang mit einer Tuberkulose durchgeführten Untersuchungen sind kostenlos.
Rechtsgrundlagen
Infektionsschutzgesetz (IfSG)