Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Sachgebiets Arzneimittelüberwachung besichtigen insbesondere zum Schutz der Verbraucher regelmäßig Betriebe und Einrichtungen, die Arzneimittel, Betäubungsmittel oder Gefahrstoffe lagern oder diese im Einzelhandel an Endverbraucher abgeben. Die wichtigsten dieser Betriebe und Einrichtungen sind Krankenhäuser, Apotheken, Arztpraxen, Heime, Drogeriemärkte, Reformhäuser, Baumärkte und Landhandelsbetriebe.