Menschen, die nicht in der Lage sind, ihren notwendigen Lebensunterhalt aus eigenen Kräften und Mitteln zu bestreiten, haben einen Anspruch auf existenzsichernde Leistungen nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) und dem Zwölften Sozialgesetzbuch (SGB XII). Anträge für Arbeitslosengeld II und Sozialgeld gemäß SGB II können beim Jobcenter Arbeit Hellweg Aktiv gestellt werden. Sozialhilfeanträge gemäß SGB XII bearbeiten im Kreis Soest die Städte und Gemeinden.