Bundesstiftung Mutter und Kind - Schutz des ungeborenen Lebens
Für schwangere Frauen in besonderen Notlagen gibt es die Möglichkeit während der Schwangerschaft über die "Bundesstiftung Mutter und Kind" eine einmalige Beihilfe für zum Beispiel Umstandskleidung und Babyerstausstattung zu beantragen. Die Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle des Kreises Soest bietet hierzu Beratungen an und hilft beim Ausfüllen des Antrags.
Von einer Schwangerschaft zu erfahren, kann die unterschiedlichsten Gefühle auslösen: Von Überraschung und Freude bis hin zu Angst und Verzweiflung. Eine Vielzahl von Fragen und Unsicherheiten können die ersten Wochen einer Schwangerschaft prägen. Insbesondere Zukunftssorgen und finanzielle Nöte überlagern oftmals die freudige Erwartung: Haben wir überhaupt die finanziellen Mittel, um ein Kind groß zu ziehen? Was ist, wenn wir unsere Jobs verlieren? Wovon sollen wir uns eine Erstausstattung anschaffen?
Wer kann die Unterstützung beantragen?
Stiftungsmittel können Schwangere erhalten, die nicht ausreichend eigene finanzielle Mittel haben, um die Ausgaben durch die Schwangerschaft und Geburt selbst zu bestreiten. Die Antragsstellung ist nur in einem persönlichen Gespräch möglich. Ein Rechtsanspruch auf diese Gelder besteht nicht.
Links und Downloads
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Flyer "Schwanger...und jetzt?"
Dateigröße: 154,08 KB - Bundesstiftung Mutter und Kind
- Info-Faltblätter zur Bundesstiftung Mutter und Kind in verschiedenen Sprachen
- Gesetz zur Errichtung einer Stiftung „Mutter und Kind – Schutz des ungeborenen Lebens"
- Vergaberichtlinien der „Bundesstiftung Mutter und Kind"
Notwendige Unterlagen
- Personalausweis
- Mutterpass
- Einkommensnachweise
- Bescheid Jobcenter/Sozialamt
Bearbeitungszeit
Hängt vom Einzelfall ab.
Kosten
Die Beratungen sind kostenlos.
Rechtsgrundlagen
- Gesetz zur Errichtung einer Stiftung "Mutter und Kind - Schutz des ungeborenen Lebens"
- Vergaberichtlinien der "Bundesstiftung Mutter und Kind"