Das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) schützt Kinder und Jugendliche vor Beschäftigung, die zu früh beginnt, die zu lange dauert, die zu schwer ist, die gefährdet oder ungeeignet ist. Dazu können auch Auftritte in der Öffentlichkeit gehören, zum Beispiel in Castingshows. Für minderjährige Berufsanfänger sind bestimmte ärztliche Untersuchungen vorgeschrieben.