Jugendschutz

Angebote des Kreisjugendamtes:
- Informations- und Aufklärungsveranstaltungen, die junge Menschen dazu befähigen, sich vor gefährdenden Einflüssen selbst zu schützen
- Beratungsgespräche mit Veranstaltern von Jugendfeten
- Elternabende zum Thema "Jugendschutz an Schulen"
Jugendschutzgesetz
Das Jugendschutzgesetz regelt unter anderem den Verkauf und Konsum von Tabak, Alkohol sowie den Aufenthalt von Minderjährigen in der Öffentlichkeit. Nicht an allen Orten wie zum Beispiel in Gaststätten, Diskotheken, Geschäften, Spielhallen, Kinos, öffentliche Plätzen und Straßen dürfen sich Kinder und Jugendliche ohne Einschränkung aufhalten. Die gesetzlichen Vorgaben sind von Eltern, Kindern, Jugendlichen und Veranstaltern zu beachten.
Kontrollen
Das Jugendschutzgesetz besteht aus zwei Teilen, dem gesetzlichen und dem erzieherischen Jugendschutz. Der Schwerpunkt der Arbeit des Kreisjugendamtes liegt im pädagogischen Bereich des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes.
Im Rahmen des gesetzlichen Jugendschutzes führen die Ordnungsämter und die Polizei Jugendschutzkontrollen durch. Das Kreisjugendamt kann zu solchen Kontrollen beratend miteinbezogen werden.
Links und Downloads
Rechtsgrundlagen
Jugendschutzgesetz (JuSchG)